AHK und Fahrradträger

Re: AHK und Fahrradträger

Pollifax
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miresc hat geschrieben: Wie bereits mehrfach hier und in anderen Threads erklärt, gibt es als Mitsubishi-Originalzubehör zwei verschiedene abnehmbare AHK.
Die eine hat für Fahrradträger nur eine Zulassung von 55 kg und kann also für Fahrradtransporte - jedenfalls von mehr als 2 Rädern oder von 2 Pedelecs - eigentlich nicht empfohlen werden! Vermutlich wurde bei Pollifax aber genau diese eingebaut, denn sie braucht keinen Ausschnitt im hinteren Stoßfänger.
Die andere (Hersteller die niederländische Firma Brink) ist 100 Euro teurer, darf mit 75 kg schwerem Fahrradträger belastet werden und ist daher für diesen Zweck unbedingt zu empfehlen. (Zu Kupplungsfabrikaten anderer Anbieter/Hersteller als im Mitsubishi-Prospekt angeboten kann und will ich mich nicht äußern.) Die Brink-Kupplung verlangt zwingend einen Ausschnitt im Stoßfänger, dieser kann nach Aussage meines Werkstattmeisters allerdings kleiner und dezenter gehalten werden als in den Einbau-Unterlagen vorgesehen. Habe ich hier im Forum auch mit Fotos längst dokumentiert. Es gibt eine Suchfunktion!
Und für die, denen Suchen zu anstrengend ist: viewtopic.php?f=109&t=38363&p=927144&hi ... nk#p927144
Danke für die Erläuterung, hätte ich das mal vorher gelesen. Dann habe ich zwar eine optisch ansprechende Lösung, die aber für Belastung über 55 kg nicht geeignet ist. Zwar habe ich keine Pedelecs, das kann aber noch kommen.
2 Pedelecs mit Träger dürften so ca 62 kg (2*25+12) wiegen. Könnte zwar im Bereich der Toleranz liegen, ich werden dann trotzdem mal das Ding mit einem Stahlseil zusätzlich sichern. Wenn der Träger abfällt liegt er wenigsten nicht gleich auf der Strasse.

-p
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Re: AHK und Fahrradträger

stgt_hb
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Wie sieht es eigentlich mit der sogenannten Hollandöse bei beiden abnehmbaren AHK aus?

Ist da irgendwas vorbereitet oder muss man noch etwas nachträglich anbauen?

Re: AHK und Fahrradträger

CreytaX
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Wieder was gelernt.

Heist ohne Anhängerkupplung am Fahrzeug steht dennoch eine Zug- und Stützlast im Schein?

Is mir so nie in meinem B Corsa aufgefallen.

Re: AHK und Fahrradträger

Walther
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So, ich habe mich mal bei meinem Händler schlau gemacht, also der Werkstattmeister sagte mir das ich bis zum Gewicht des im Schein eingetragenen Stützlast Beladen darf , ich habe einen Bekannten der ist Meister bei Audi auch der hat das gerade in diesem Sinne Geantwortet.

Gruß Walther
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Re: AHK und Fahrradträger

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Es gab dazu mal Messungen am Kugelhals in alle Richtungen mit Dehnungsmesstreifen. Die Lasten waren im Hängerbetrieb in allen Achsen um etwa Faktor 10 höher als im Betrieb mit einem vollen Fahrradträger. Die Klemmvorrichtung an der Kugel war die stärkst Belastung der AHK. Alles andere ist Bullshit Bingo.
Abgebrochene Kupplungen sind bis jetzt nur mit Anhänger vorgekommen nicht einmal mit einem Fahrradträger.

mfG
Michael
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Re: AHK und Fahrradträger

miresc
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stgt_hb hat geschrieben: Wie sieht es eigentlich mit der sogenannten Hollandöse bei beiden abnehmbaren AHK aus?
Bei der Brink ist die Öse Bestandteil der am Wagen fest montierten Aufnahme für den abnehmbaren Teil.
Zuletzt geändert von miresc am Mi 22. Mai 2019, 13:15, insgesamt 1-mal geändert.

Re: AHK und Fahrradträger

miresc
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Walther hat geschrieben: So, ich habe mich mal bei meinem Händler schlau gemacht: Also der Werkstattmeister sagte mir, dass ich bis zum Gewicht des im Schein eingetragenen Stützlast beladen darf. Ich habe einen Bekannten, der ist Meister bei Audi, auch der hat das gerade in diesem Sinne geantwortet.
Ja, laut STVO / STVZO ist das Beladen in der Höhe zulässig, wie es im Schein steht (75 kg). Das bedeutet aber keineswegs, dass der Hersteller einer AHK, deren zulässige Fahrradträger-Belastung er mit 55 kg festgelegt hat, für eventuelle Schäden haftet, die bei einer höheren Beladung eintreten. Man muss beides unterscheiden.
(Das gleiche Problem hätte ich, wenn ich z. B. auf einen 15 kg schweren Fahrradträger, der laut Hersteller nur mit 45 kg beladen werden darf, zwei Pedelecs zu je 30 kg aufladen würde. Auch da bliebe ich innerhalb der 75 kg Zuladungsgrenze der Fahrzeugpapiere, verlöre aber die Herstellerhaftung des Trägers.)
Dass es in einem dadurch ausgelösten Schadensfall Probleme sowohl mit Haftpflicht- als auch mit Kaskoversicherung geben könnte, kommt hinzu.
Zuletzt geändert von miresc am Mi 22. Mai 2019, 14:03, insgesamt 1-mal geändert.

Re: AHK und Fahrradträger

miresc
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Michael_Ohl hat geschrieben: Die Klemmvorrichtung an der Kugel war die stärkst Belastung der AHK.
Stimmt! Und eine solche haben wir bei Fahrradträgern serienmäßig und immer, während es für Anhänger so etwas als optionales Zubehör gibt, während sich im Normalfall die Pfanne am Hänger auf der AHK-Kugel frei dreht. Warum wohl empfiehlt Mitsubishi, für den Pedelec-/Vielfahrrad-Transport unbedingt die dafür verstärkte AHK von Brink zu wählen?

Re: AHK und Fahrradträger

stgt_hb
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miresc hat geschrieben:
stgt_hb hat geschrieben: Wie sieht es eigentlich mit der sogenannten Hollandöse bei beiden abnehmbaren AHK aus?
Bei der Brink ist die Öse Bestandteil der am Wagen fest montierten Aufnahme für den abnehmbaren Teil.
Ist das die mit 55 oder 75 kg?
Sorry der Nachfrage ...

Re: AHK und Fahrradträger

Walther
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Ich habe den Werkstattmeister ja nach meiner Kupplung gefragt, er hat sie ja Angebaut bzw. sie wurde in seiner Verantwortung angebaut er sollte es also hoffentlich wissen.

Gruß Walther
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