Rückgabe des ID.3 - Voraussetzungen

Re: Rückgabe des ID.3 - Voraussetzungen

gohz
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meintesafilm hat geschrieben: Ich würde gerne meinen ID.3 Max an VW zurückgeben.
Ein Auto allein wegen hohen Verbrauchs zurückzugeben wird schwierig. Wie die Vorredner schon gesagt haben, wird es schwer nachzuweisen, dass der Verbrauch zu hoch ist. Insbesonderen bei der jetzigen Witterung.

Was mich interessieren würde:
- Ist es ein 1st Max? Bei einem Fastlane Max könnte eine fehlende Wärmepumpe den Verbrauch hochtreiben.
- Hast Du gekauft oder geleast? Beim Kauf kannst Du das Auto nach 6 Monaten verkaufen ohne die BAFA zurückzahlen zu müssen. Bei Leasing sind es schon 12 Monate.

Wenn die BAFA noch nicht beantragt wurde, musst Du das dem Käufer glaubhaft machen. Bei einem Auto, welches bereits zugelassen ist, hätte ich persönlich bei Privatkauf einige Zweifel, da ich den Verkäufer nicht kenne, ob BAFA wirklich nicht beantragt wurde.

Um zu prüfen, ob das Auto einen Mangel hat, würde ich mit diesem eine längere Strecke mit gleichbleibender niedriger Geschwindigkeit und ausgeschalteter Heizung/Lüftung fahren. Wenn dann der Verbrauch immer noch hoch ist, kann es durchaus sein, dass Dein Auto ein Problem hat. Das kann dann aber VW beheben.

Mein Gefühl wäre nach Deiner Aussage "Mit dem Fahrzeug werde ich nicht glücklich.", dass bei Dir nicht allein der Verbrauch ausschlaggebend ist. Klar wäre dann legitim den Verbrauch als Argument zu nehmen. Aber das wird sehr sehr schwer.....
Zuletzt geändert von gohz am Mi 25. Nov 2020, 19:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rückgabe des ID.3 - Voraussetzungen

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Bei Verbrennerfahrzeugen, wo der Händler bedingt durch seine Marge 10%+ Nachlass gibt, passen die Zahlen von Michael Ohl evtl.
Beim E- Auto wie dem ID.3 sehe ich nicht so schwarz.
Ich würde das Auto 6 Monate halten, dann gibt es keinen Bafa Stress und dann vom persönlichen Kaufpreis (Listenpreis+ Überführung-Händlerförderung- Bafa-?) etwa 15% abrechnen. Da nächstes Jahr die MwSt wieder bei 19% liegt dürfte das passen.
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Re: Rückgabe des ID.3 - Voraussetzungen

gohz
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Stimmt. Wenn er das Auto 6 oder 12 Monate hält (je nachdem ob Bar oder Leasing), wenig fährt und der dann bereit ist 15% Abschlag in Kauf zu nehmen, sollte ein Verkauf gelingen. Aber nur unter der Voraussetzung, dass bis dahin nicht die frei nach Paketen konfigurierten Modelle raus sind. Denn bei diesen kann man ziemlich viel sparen, wenn man nicht alle Extras des Max haben will. Meine Glaskugel verrät mir derzeit auch nicht, ob es nächstes Jahr doch mal Rabatt für den ID.3 gibt.

Ich selbst warte derzeit auf die freie Konfiguration, weil ich zwar normalerweise einen Max kaufen würde, aber mir auch ein Basismodell plus "Assiastance Paket Plus" (wegen Rückfahrkamera und Totwinkelassistent) reicht.
Zuletzt geändert von gohz am Mi 25. Nov 2020, 19:41, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Rückgabe des ID.3 - Voraussetzungen

Helfried
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meintesafilm hat geschrieben: bei 19.5 kWh/100 km, und das bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von nur 37 km/h.
Wie viel braucht das Auto ohne Heizung? Wenn du so langsam und kurze Strecken fährst, schlägt ja jedes Kilowatt für die Heizung dreifach zu Buche.
Also z.B. 2 kW Heizung erhöhen den Verbrauch um ca. 6 kWh/100 km.

Meiner Meinung nach sind so die 19 kWh normal für so ein großes Auto.

Re: Rückgabe des ID.3 - Voraussetzungen

Ecano
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Kauf dir einen Smart 44, ich habe nur 19,4kWh/100km bei der letzten Kurzstrecke verbraucht. :mrgreen:
e-up! "UNITED", bestellt am 27.8.2020, erhalten am 19.5.2021

Re: Rückgabe des ID.3 - Voraussetzungen

gekfsns
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Wer ist da eigentlich der Ansprechpartner ? Der Händler ist beim ID3 ja nur noch Agent. Ist dann der Ansprechpartner für Wandlung der VW Konzern ?
Momentan liegt der ID3 (mit Wärmepumpe) auf meiner 40km Pendelstrecke, hauptsächlich langsame Bundestraße, 30-35% über dem Verbrauch vom Ioniq. Kann den Frust schon nachvollziehen.
Wechsle manchmal täglich zwischen den beiden und wegen dem starken Verkehr, kann ich auch nicht großartig die Fahrweise variieren - der große Unterschied ist bei mir ziemlich konstant.
Wenn der ID3 neben dem Ioniq parkt, ist auch relativ klar warum. Der ID3 könnte von den Abmessungen auch als SUV durchgehen, ist durch das Design geschickt kaschiert worden. Vielleicht deswegen das seltsame Plastik auf der Motorhaube ? Die Sitzhöhe empfinde ich relativ ähnlich zum Touran. Ich hab's bewusst in Kauf genommen, weil durch die Höhe sitzt man auf dem Rücksitz nicht so mit angewinkelten Beinen. Beim Model 3 sieht's auf manchen Bildern fast so aus, als könnte man seinen Kopf auf den Knien abstützen ;)
Der Ioniq und Golf haben den Vorteil, dass unter dem hinteren Fußraum keine Akkus sind. Damit ist dann aber der Platz für Akkus stark limitiert.
Ich glaub, die effizienteren Fahrzeuge werden in Zukunft den hinteren Fußraum aussparen damit die Fahrzeughöhe wieder geringer wird und man hinten trotzdem nicht sitzt wie der Affe auf dem Schleifstein. Aber bis dahin gibt's wenig neue effiziente Autos....

Re: Rückgabe des ID.3 - Voraussetzungen

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Zunächst muss der Mangel festgestellt werden, dann hat VW, vertreten durch den Vertragshändler, 2 x die Möglichkeit nachzubessern.
Gelingt dies nicht macht es Sinn die Forderung zur Rückabwicklung des Kaufvertrages an den Verkaufsagenten und an Volkswagen zu stellen. Dann wird man sich wohl mit der Kundenbetreuung und der Rechtsabteilung von VW herumschlagen müssen.
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Re: Rückgabe des ID.3 - Voraussetzungen

Tobias_ID3
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Hey, als erstes führt dein Weg normalerweise zum Anwalt. Dann zu einem Gutachter, der einen Mangel feststellt. Dann damit zum Händler und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Wie oben schon gesagt, musst du VW zweimal die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung einräumen. Ich hoffe du hast eine Rechtschutzversicherung, sonst wird es teuer!

Re: Rückgabe des ID.3 - Voraussetzungen

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Wieso zuerst zum Anwalt? Bist so auf Krawall gebürstet?
Nur, wenn der Händler den Mangel nicht als nachbesserungswürdig betrachtet, macht es Sinn gleich zum Anwalt rennen.
Zahlt deine Rechtsschutzversicherung auch den Gutachter?
Also erstmal die Kirche im Dorf lassen
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Re: Rückgabe des ID.3 - Voraussetzungen

Tobias_ID3
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Viel Spaß, bin gespannt auf die Antwort vom Händler bzgl. des Verbrauchs. Ja, meine Rechtsschutz zahlt auch einen Gutachter
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