16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

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burgerman hat geschrieben: :lol: Genau solche Fragen meinte @timmey mit „ermüdend“!

Vielleicht liest du mal etwas mehr von diesem Thread als nur die letzten 5 Kommentare :thumb:
Habe ich, aber keine abschließende autoritäre Antwort gefunden.
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Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

drilling
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Köln Bonner hat geschrieben: Rechnungsdatum ist irrelevant. Aber ist der Leistungszeitpunkt nicht der Tag, an dem der Händler den Fahrzeugbrief bei der Post abgibt? Oder spätestens, wenn ich dann die Rechnung, die zusammen mit dem Fahrzeugbrief kommt, bezahlt habe?
Eigentum wird durch den Fahrzeugbrief belegt, daher halte ich das eigentlich für relevanter als den Übergabetermin.
Ich kann deine Auffassung bestätigen bei mir war es genau so, Leistungsdatum war der Tag wo der Händler mir die Papiere per Einschreibien per Post geschickt hat.
Aber ein paar Besserwisser hier meinen das das nicht so sein kann. :roll:

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

ChristianW
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Sagen wir so, wenn der Händler die Geschäftsbeziehung mit dir an dieser Stelle beendet hätte und nichts weiter zwischen ihm und dir passiert wäre. Wärst du damit zufrieden gewesen? Papiere hattest du ja.

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

smarty79
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drilling hat geschrieben:Ich kann deine Auffassung bestätigen bei mir war es genau so, Leistungsdatum war der Tag wo der Händler mir die Papiere per Einschreibien per Post geschickt hat.
Aber ein paar Besserwisser hier meinen das das nicht so sein kann. :roll:
Im Normalfall ist das ja auch völlig unwichtig. Aber hier wird es mit Sicherheit Sonderprüfungen geben. Und viel Spaß bei dem Versuch, Dein Auto mit dem Brief aus der Konkursmasse zu holen...
e-Up! style am 02.07.20 in WOB abgeholt.

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

drilling
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Hä, was hat der Leistungszeitpunkt mit einem eventuellen Konkurs zu tun?
Das Konkursproblem besteht bei jedem Autokauf zwischen Bezahlung und Abholung, egal wie der Leistungszeitpunkt festgelegt wird.

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

smarty79
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Du hast doch gerade die Aussage von [mention]Köln Bonner [/mention] bestätigt, dass der Brief als Eigentumsbestätigung gilt. Dann würde der Brief ja auch bei einer Insolvenz helfen. Tut er aber nicht, solange das Auto hinterm Zaun steht.
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Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

ChristianW
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Auf dem Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) steht ja auch explizit, dass dieser kein Eigentumsnachweis ist.

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

drilling
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Es geht hier um die MWSt. bzw. wie das Finanzamt das sieht, nicht um Insolvenzrecht!

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

smarty79
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https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 61368.html

„Lieferungen – einschließlich Werklieferungen – werden grundsätzlich dann ausgeführt, wenn der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht über den zu liefernden Gegenstand erlangt.“

Und damit gilt sehr wohl das gleiche wie bei einer Insolvenz...
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Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

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Vermute das ein Steuerberater das Thema in 5 Minuten für 50 Euro (schwarz ;) ) abgehandelt hätte...... Hier sind’s aktuell 3 Tage und 89 Beiträge mit geballtem Halbwissen! ;) Nach allem was ich hier gelesen habe würde ich weiterhin den Fachmann um Rat bitten! Sorry, nichts für ungut!
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19.11.20 Fzg.-Übergabe ;)

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