16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

USER_AVATAR
  • mp1
  • Beiträge: 138
  • Registriert: Fr 10. Apr 2020, 08:23
  • Hat sich bedankt: 862 Mal
  • Danke erhalten: 50 Mal
read
Genau deswegen habe ich das Thema ja gestartet. Um auszuloten, was sinnvoll möglich ist und was nicht.
VW e-up! seit 03/2021
Skoda Enyaq 50 bestellt 12/2021
Anzeige

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

Stefan67
  • Beiträge: 18
  • Registriert: Mo 24. Aug 2020, 00:17
  • Hat sich bedankt: 10 Mal
  • Danke erhalten: 7 Mal
read
@GTDennis Ja, da ist tatsächlich ein Denkfehler. Ich versuche das jetzt einmal anhand des Gesetzestextes zu erläutern.
Hier also erstmal die relevanten Passagen von § 3 UStG:

(13) Ein Gutschein (Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein) ist ein Instrument, bei dem
1.
die Verpflichtung besteht, es als vollständige oder teilweise Gegenleistung für eine Lieferung oder sonstige Leistung anzunehmen und
2.
der Liefergegenstand oder die sonstige Leistung oder die Identität des leistenden Unternehmers entweder auf dem Instrument selbst oder in damit zusammenhängenden Unterlagen, einschließlich der Bedingungen für die Nutzung dieses Instruments, angegeben sind. [...]

(14) Ein Gutschein im Sinne des Absatzes 13, bei dem der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, und die für diese Umsätze geschuldete Steuer zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen, ist ein Einzweck-Gutschein. Überträgt ein Unternehmer einen Einzweck-Gutschein im eigenen Namen, gilt die Übertragung des Gutscheins als die Lieferung des Gegenstands oder die Erbringung der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht. [...] Die tatsächliche Lieferung oder die tatsächliche Erbringung der sonstigen Leistung, für die ein Einzweck-Gutschein als Gegenleistung angenommen wird, gilt in den Fällen der Sätze 2 bis 4 nicht als unabhängiger Umsatz.


Dadurch dass das Gesetz den Lieferzeitpunkt in steuerrechtlichem Sinn auf den Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins vorverlegt (Abs. 13 S. 2), gilt die tatsächliche Lieferung nicht mehr als unabhängiger Umsatz (Abs. 13 letzter Satz), d.h. in der Rechnung, die mit dem Gutschein bezahlt wird, muss auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, da diese bereits entrichtet wurde.
Deshalb sind auch keine Probleme mit dem BAFA zu erwarten. Für die ist schließlich der Netto-Kaufpreis maßgeblich.
Ich verweise nochmal auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das ich bereits verlinkt hatte. Das hat nichts mit dubiosen Tricks oder rechtlich zweifelhaften Machenschaften zu tun. Es ist einfach seit der Neufassung des Umsatzsteuergesetzes die Rechtslage.

Natürlich bleibt das Insolvenzrisiko, weswegen ich mir das ganze sehr sorgfältig überlegen würde.
Aber die restlichen hier geäußerten Bedenken haben juristisch betrachtet kein Gewicht.

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

Stefan67
  • Beiträge: 18
  • Registriert: Mo 24. Aug 2020, 00:17
  • Hat sich bedankt: 10 Mal
  • Danke erhalten: 7 Mal
read
Ich habe zu dieser Frage an anderer Stelle schon etwas geschrieben, der Einfachheit halber zitiere ich mich einfach.

Achten muss man aber wirklich auf das Insolvenzrisiko. Falls der Händler nach Zahlung aber vor Lieferung in die Insolvenz geht, ist das ganze Geld futsch.
Stefan67 hat geschrieben: Es gibt da eine relativ einfache und legale Lösung, um sich den günstige Steuersatz in das neue Jahr zu retten und zwar den Weg über einen zweckgebundenen Gutschein. (Solange man sich keine Sorgen um eine mögliche Insolvenz des Verkäufers macht.)
Denn seit der Neufassung von § 3 Abs. 13 und 14 UStG gilt bei zweckgebundenen Gutscheinen die Übergabe des Gutscheins als steuerrechtlicher Leistungszeitpunkt.

Also vom Händler einen Gutschein kaufen und bezahlen und die 16 % sind gesichert.

Hier ist die entsprechende Mitteilung des Bundesfinanzministeriums (Randnummer 30): https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=5

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

Oldy62
  • Beiträge: 1974
  • Registriert: Do 30. Jul 2020, 22:21
  • Hat sich bedankt: 586 Mal
  • Danke erhalten: 695 Mal
read
Welcher Händler macht ohne Not so einen Stunt mit?
Jeep Avenger 1st Edition Sun Yellow

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

whr
  • Beiträge: 1054
  • Registriert: Sa 26. Okt 2019, 16:40
  • Hat sich bedankt: 174 Mal
  • Danke erhalten: 521 Mal
read
Der, der kurz vor der Insolvenz steht und sich dadurch Liquidität verschafft? ;)

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

USER_AVATAR
read
Wie war das mit den Spatzen und den Kanonen?
Man könnte meinen, hier geht es um Milliönchen, die hin und her geschoben werden...........
Dateianhänge
g.jpg
g.jpg (8.56 KiB) 755 mal betrachtet
E-Twingo Zen, Schlumpfblau, EZ 6/22
Id3 Pro Facelift, Costa Azul, Bestellung April 23, Lieferung Juli 23

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

H4TU
read
whr hat geschrieben: Der, der kurz vor der Insolvenz steht und sich dadurch Liquidität verschafft? ;)
Liquidität verschaffen mit Gutscheinen ist ein weit verbreiteter Irrglaube. ;)
Denn Buchhalterisch sieht es so aus das du zwar die Einnahme generiert hast, aber einen "offenen Gegenposten" erzeugen musst weil du als Händler deine Bringschuld, also die Auslieferung der Ware oder erfüllen sonstiger Leistung, noch nicht erfüllt hast.
Also hat der Händler zwar Geld kassiert, aber "Schulden" auf der anderen Seite, denn er schuldet dem Kunden noch das Auto. Und damit ist er Buchhalterisch genauso Liquide wie vorher, mal abgesehen von der eventuell kleinen Marge die ihm bleibt.

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

USER_AVATAR
read
timmey hat geschrieben: Es ist langsam ermüdend ... das Rechnungsdatum ist _vollkommen_ egal. Es geht um den Leistungszeitpunkt und das ist das Lieferdatum, in aller Regel der Tag der Übergabe! Der MUSS in 2020 sein.
Rechnungsdatum ist irrelevant. Aber ist der Leistungszeitpunkt nicht der Tag, an dem der Händler den Fahrzeugbrief bei der Post abgibt? Oder spätestens, wenn ich dann die Rechnung, die zusammen mit dem Fahrzeugbrief kommt, bezahlt habe?

Eigentum wird durch den Fahrzeugbrief belegt, daher halte ich das eigentlich für relevanter als den Übergabetermin.
Ioniq 28 kWh Premium mit Sitzpaket, Intense Blue, Michelin CrossClimate+, Produktionsdatum 16.4.2019 - Abholung in Landsberg am 14.9.2019 (Sangl #588)

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

USER_AVATAR
read
:lol: Genau solche Fragen meinte @timmey mit „ermüdend“!

Vielleicht liest du mal etwas mehr von diesem Thread als nur die letzten 5 Kommentare :thumb:
Ich recherchiere & schreibe über E-Autos, insbesondere VW e-up! :D

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

smarty79
  • Beiträge: 1278
  • Registriert: Di 24. Okt 2017, 22:36
  • Hat sich bedankt: 33 Mal
  • Danke erhalten: 275 Mal
read
H4TU hat geschrieben:Liquidität verschaffen mit Gutscheinen ist ein weit verbreiteter Irrglaube. ;)
Denn Buchhalterisch sieht es so aus das du zwar die Einnahme generiert hast, aber einen "offenen Gegenposten" erzeugen musst weil du als Händler deine Bringschuld, also die Auslieferung der Ware oder erfüllen sonstiger Leistung, noch nicht erfüllt hast.
Also hat der Händler zwar Geld kassiert, aber "Schulden" auf der anderen Seite, denn er schuldet dem Kunden noch das Auto. Und damit ist er Buchhalterisch genauso Liquide wie vorher, mal abgesehen von der eventuell kleinen Marge die ihm bleibt.
Insolvenz ist ja aber gerade ein Problem der Zahlungsunfähigkeit, nicht einer zu hohen Verschuldung. Und der Gutschein würde hier bilanziell natürlich eine Bilanzverlängerung darstellen, aber in der Tat erstmal die Zahlungsfähigkeit erhöhen. Ist ja kein Treuhandkonto.
e-Up! style am 02.07.20 in WOB abgeholt.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „e-up!, Citigoe iV, Mii electric - Allgemeine Themen“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag