16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

Tini911
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mp1 hat geschrieben:
Tini911 hat geschrieben: Die Rechnung muss späteres am31.12.2020 ausgestellt werden. So wurde es mir erklärt
...aber das Auto muss ich noch nicht in Dresden abgeholt haben?
Nein meines Wissens nicht.
Die Zwillinge sind da 😊

Skoda Citigo E iV Style black Vorläufer 11.06.20 bestellt, 16.07.20 abgeholt
Skods Citigo E iV Style Silber Vorläufer 13.08.20 bestellt 08.09.20 abgeholt
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Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

hengsti
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Das Thema ist für mich auch sehr interessant. Ich hole ebenfalls das Auto in der GM Dresden ab. Die voraussichtliche Lieferung in der Lounge steht aktuell auf KW51. Ob sich zum Jahresende noch ein Abholtermin in Dresden ergibt ist fraglich.
e-up! Style honey-yellow - bestellt am 04.03.2020 - Abholung GMD 22.02.2021

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

hydrou
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Egal wie oft ihr fragt oder schreibt, es gilt der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Und der ist beim Autokauf nunmal die Übergabe, hilfsweise die Zulassung. Zur Not lasst euch den Schlüssel und die Papiere vorab schicken, alles andere ist hinsichtlich Finanzamt unwirksam. Oder aber ihr vereinbart das mit dem Händler, dass eine verspätete Lieferung zu seinen Lasten geht, wenn er das so akzeptiert, was ich aber kaum glaube.

D.h. rein formal und korrekt muss auch auf einer Rechnung vom 31.12. 19% ausgewiesen sein, wenn ihr am 02.01. erst zur Übergabe kommt. Von daher sollte sich jeder Händler gut überlegen, ob und wie er zu welchem Zeitpunkt die Leistungserbringung dokumentiert.

Es ist übrigens das gleiche Problem, falls der Händler nach Bezahlung, aber vor Übergabe in die Insolvenz geht. Ein formal geht das Auto dann auch in die Konkursmasse ein. Da gab es auch schon einige böse Überraschungen bei der vermeintlichen Anholung.
Zuletzt geändert von hydrou am So 23. Aug 2020, 14:54, insgesamt 5-mal geändert.

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

GTDennis
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@hengsti: Das war 2016 auch das Hauptproblem als es die Mehrwertsteuererhöhung gab, damals habe ich kurzfristig auf Lieferung zum Händler umstellen lassen, da es in WOB keine Abholtermine mehr gab.
e-Up United red, bestellt am 16.06.2020 (Zulaufbestellung aus 03/20) , AB 13.07.2020
Lounge unverb. 12/20
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Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

GTDennis
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hydrou hat geschrieben: Egal wie oft ihr fragt oder schreibt, es gilt der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Und der ist beim Autokauf nunmal die Übergabe, hilfsweise die Zulassung. Zur Not lasst euch den Schlüssel und die Papiere vorab schicken, alles andere ist hinsichtlich Finanzamt unwirksam. Oder aber ihr vereinbart das mit dem Händler, dass eine verspätete Lieferung zu seinen Lasten geht, wenn er das so akzeptiert, was ich aber kaum glaube.

D.h. rein formal und korrekt muss auch auf einer Rechnung vom 31.12. 19% ausgewiesen sein, wenn ihr am 02.01. erst zur Übergabe kommt. Von daher sollte sich jeder Händler gut überlegen, ob und wie er zu welchem Zeitpunkt die Leistungserbringung dokumentiert.
Interessant, dass es bei dir immer die Übergabe des Fahrzeuges sein muss. Warum soll das der Händler zulassen? Ich hole den Brief und es gibt ein Übernahme Protokoll und ich bezahle das Auto.
Es hat hier bisher auch niemand widersprochen, dass es Brief und/oder Auto geben muss aber zulassen muss man es nicht in 2020.
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Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

hydrou
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Dann hat doch die Übergabe stattgefunden und du hast Papiere und Schlüssel. Die Frage war doch, ob es auch ohne Übergabe geht. Und da wäre es zumindest zu diskutieren, wenn das Fahrzeug schon zugelassen beim Händler steht.

Nochmal, das Problem hat der liefernde Händler. Wenn er es versäumt, den korrekten MwSt.-Betrag auszuweisen und zu vereinnahmen, steht der dem Finanzamt gegenüber in der Pflicht. Das führt dazu, dass er dann selber die fehlenden 3% nachzahlen darf. Und daher wird er tunlichst darauf achten, den korrekten Betrag, im Zweifel sogar zum Nachteil des Kunden den höheren, auszuweisen.

Genauso werde ich es auch bei meinen freiberuflichen Rechnungen halten, dass ich zum einen den Zeitpunkt der Leistungserbringung einwandfrei dokumentiere und zum anderen im Zweifelsfall lieber den höheren Betrag i.H.v. 19% ausweise und an das Finanzamt abführe.

Hier ein bisschen was zum Lesen: https://www.iww.de/asr/archiv/vorsteuer ... ben%20wird.

und https://www.handwerksblatt.de/themen-sp ... szeitpunkt

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

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Zulassen muss ich das Auto sicherlich nicht, und daheim muss es auch nicht zwingend stehen. Was ich mit meinem Eigentum mache, ist ganz allein meine persönliche Freiheit! Eine bis 31.12. geschriebene Rechnung dürfte ausreichen. Wenn ich am 08.01.21 das Geld in bar bringe, und der Händler schreibt erhalten am 31.12. auf die Rechnung, wer will das den nachvollziehen? Habe das Fahrzeug am 31.12. in Empfang genommen und anschließend stehen gelassen. Wo ist das Problem? Das eine sind Gesetzestexte, das andere gelebte Praxis!

Abholung in WOB gestaltet sich zum Jahresende sicherlich etwas schwierig, da wäre ne Abholung beim Händler vorteilhafter!
AB:10.03.20; Style Costa/Black_CCS_alle Pakete
19.11.20 Fzg.-Übergabe ;)

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Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

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Im Wahljahr 2021 bleibt die Mehrwertsteuer bei 16%. Diese Prognose wage ich mal.
Nur würde das erst später bekannt gegeben, damit jetzt auch noch fleißig gekauft und nichts verschoben wird.

Würde doch ein schönes Bild abgeben, wenn unsere Politiker diese frohe Botschaft in der kommenden Weihnachtszeit bekannt geben.
Wer hält dagegen?
E-Twingo Zen, Schlumpfblau, EZ 6/22
Id3 Pro Facelift, Costa Azul, Bestellung April 23, Lieferung Juli 23

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

hydrou
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Wie gesagt, falls es eine Steuerprüfung gibt, dann darf der Händler erklären, wie er am 31.12. das Fahrzeug übergeben hat. Hat er dann ein Übergabeprotokoll mit Unterschrift des Kunden vom 31.12., ist alles gut. Ansonsten wird das Finanzamt von einer Leistungserbringung ab dem 01.01. ausgehen und den höheren MwSt.-Satz in Ansatz bringen. Und gelebte Praxis ist gut, hast du schon mal mit dem Finanzamt diskutiert? Glaubst du, das Finanzamt handelt da praxisnah oder strikt nach den Buchstaben des Gesetzestextes? Und glaubst du, das Finanzamt lässt da mal 5 gerade sein und verzichtet auf die MwSt.?
Zuletzt geändert von hydrou am So 23. Aug 2020, 15:17, insgesamt 1-mal geändert.

Re: 16/19% MwSt - Wie am besten vorgehen Ende des Jahres?

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Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! ;)
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