E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

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Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

whr
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Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

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Artikel 8
„Bis spätestens 1. Juli 2021 bauen die Hersteller in allen neuen Hybridelektro- und reinen Elektro­ fahrzeugen ein AVAS ein. Baut ein Hersteller ein AVAS bereits vor diesen Zeitpunkten in ein Fahrzeug ein, stellt er sicher, dass diese AVAS die Anforderungen des Anhangs VIII erfüllen.“

Anhang VIII - Abschnitt II.2.b)
„Beim Neustart des Fahrzeugs muss das AVAS automatisch die Stellung „EIN“ einnehmen.“

Klingt für mich jetzt nicht sehr eindeutig nach: „Den Sound kannste Weg machen- ist eh nicht Pflicht vor dem 01.07.21“
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Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

Lazarus
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Ja, das ist der einzige Trost, dass wir ihn noch manuell deaktivieren können.

Hoffentlich wird uns das nicht bei eines Inspektion mal eben genommen, wenn eine Software geupdatet wird.

Ich entscheide was ich tue, wenn der Wagen vor der Tür steht (ob Wiederstand einbauen, OBD11 oder jedes Mal manuell deaktivieren).

Wie ich mich kenne, deaktiviere ich zwei Wochen manuell, dann kommt eine der anderen Möglichkeiten.
04.12.2020: Abholung beim Händler
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Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

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Mir wird es reichen, wenn ich den sound etwas leiser mache.

Am liebsten wäre mir ja, wenn man das Design Tool von Kuhnke bekommen könnte, um dem up einen coolen Sound durch die Programmierung des Soundaktors zu geben.

Könnte nicht jemand mal so ein Ding öffnen und ein Bild der Leiterkarte einstellen?
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Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

dedario
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Lazarus hat geschrieben: Ja, das ist der einzige Trost, dass wir ihn noch manuell deaktivieren können.

Hoffentlich wird uns das nicht bei eines Inspektion mal eben genommen, wenn eine Software geupdatet wird.
Was macht dich so sicher dass VW dass nicht schon jetzt zum MJ-Wechsel SW-seitig nicht-deaktivierbar macht?

Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

Lazarus
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Stimmt....da hast du natürlich Recht. Das habe ich noch gar nicht in Erwägung gezogen. Wie sagt man: Mal nicht den Teufel an dir Wand!
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Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

whr
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Jochen_S. hat geschrieben: Klingt für mich jetzt nicht sehr eindeutig nach: „Den Sound kannste Weg machen- ist eh nicht Pflicht vor dem 01.07.21“
Falsch - er ist keine Pflicht für vor dem 1. 7. 21 neuzugelassene Fahrzeuge. Auch nach dem 1. 7. 21 nicht.

Also darf ich ihn in einem solchen Fahrzeug auch ausbauen, falls doch vorhanden.

Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

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whr hat geschrieben: Falsch - er ist keine Pflicht für vor dem 1. 7. 21 neuzugelassene Fahrzeuge. Auch nach dem 1. 7. 21 nicht.

Also darf ich ihn in einem solchen Fahrzeug auch ausbauen, falls doch vorhanden.
Verpflichtend ist er nicht. Da stimme ich zu.

Aber dennoch greift in unserem Fall (IMHO): „Baut ein Hersteller ein AVAS bereits vor diesen Zeitpunkten in ein Fahrzeug ein, stellt er sicher, dass diese AVAS die Anforderungen des Anhangs VIII erfüllen.“
Und in Anhang VIII steht, dass es beim „Neustart“ wieder an sein muss. Ich bin zugegebenermaßen kein Experte für solche Auslegungen, aber ich würde behaupten, dass der in den e-Up!s verbaute eSound ein vor dem 01.07.2021 eingebautes AVAS im Sinne dieses Artikels ist, oder nicht?
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Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

whr
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Und wenn ich es aus einem vor dem 1. 7. 21 zugelassenen Fahrzeug wieder ausbaue, ist es nicht mehr da.

Re: E-Sound dauerhaft deaktivieren / OBD Eleven?

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whr hat geschrieben: Und wenn ich es aus einem vor dem 1. 7. 21 zugelassenen Fahrzeug wieder ausbaue, ist es nicht mehr da.
Ich frage jetzt tatsächlich aus Neugier: Meinst du also, dass es im Falle eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden (Fußgänger) niemanden interessiert, dass der Wagen mit AVAS ausgeliefert und dieses nachträglich modifiziert wurde? Dass in der Zeit bis zum 01.07.2021 das AVAS quasi als „optionales Zubehör“ ähnlich einer Mittelarmlehne gilt, die ich beliebig ein-/ausbauen oder modifizieren darf?
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