VW e-up 2020 nach 1610 km: Fehler: Elektrosystem. Fahrzeug anhalten! -> Nichts geht mehr

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Re: VW e-up 2020 nach 1610 km: Fehler: Elektrosystem. Fahrzeug anhalten! -> Nichts geht mehr

drilling
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Ich würde eher die CarScanner App empfehlen, ist kostenlos und benötigt nur einen billigen ELM327 kompatiblen Adapter.
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Re: VW e-up 2020 nach 1610 km: Fehler: Elektrosystem. Fahrzeug anhalten! -> Nichts geht mehr

koeter1097
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Aktuell 15 auf 85 % in 5 Stunden an der Haushaltssteckdose.

Vor weiteren Selbstdiagnosen werde ich auf einer "anderen" Auswertung bzw. Wiederholung des Werkstatttests bestehen.

Kann noch jemand was zur ChargeIT-Diagnose sagen?

Ansonsten will ich den Thread nicht weiter missbrauchen, einen kausalen Zusammenhang zwischen defektem Steuergerät und (von mir unterstellter) eingeschränkter Akkukapazität kann ich ohnehin nicht herstellen.

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Re: VW e-up 2020 nach 1610 km: Fehler: Elektrosystem. Fahrzeug anhalten! -> Nichts geht mehr

kuebeldoktor
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So Leute,

zum Thema " Auto geht nicht an und EPC Leuchte leuchtet".

Meine Werkstatt wilkl jetzt die Klimaanlageneinheit wechseln....warum auch immer.
Werk hat das so interpretiert im Gesamtkontext. Teil wurde bestellt..ist aber nicht schnell lieferbar zur Zeit...Bis dahin..Verbrenner Polo als Ersatz !
kuebeldoktor hat geschrieben: Kollegen..:-)..ich muss euch enttäuschen, aber danke für den Tipp mit "kräftig Bremse treten sonst nix start aber EPC" :-)

Fahrzeug wurde ausgelesen...mehrere sporadische Fehler..unter anderen auch "Fehler Hochvoltbatterie". Die Werkstatt muss jetzt das Werk zu Rate ziehen und die Codes dort "tiefer" auswerten lassen, bis zum Ergebnis darf die Werkstatt nicht weiter machen. Bis dahin bekomme ich nen Ersatzwagen....hole ich mir gleich ab.....Interessant: die Werkstatt ist in Wolfsburg (ich wohne 30 km entfernt von WOB), ich habe das Auto bei einem Händler in Wolfsburg gekauft. Vielleicht sind die Wege zur Analyse dann kürzer :-)

Re: VW e-up 2020 nach 1610 km: Fehler: Elektrosystem. Fahrzeug anhalten! -> Nichts geht mehr

Digital_Converter
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Ich muss mich leider als frischer Mitleser nun auch einklinken:

Gestern Wagen abgeholt (Rückfahrt 380km). Fuhr sich super, ich war sehr begeistert. Das erste Laden hat wunderbar funktioniert. Beim zweiten Mal hatte ich auch gar keine Probleme. Beim dritten Mal Laden (zur Sicherheit) kam ich wieder, habe den Stecker abgezogen und wollte wieder los. Leider ging nach dem Schlüssel umdrehen gar nichts mehr.

„Fehler Elektrosystem“ – „Bitte Anhalten“. Die gelbe EPC Lampe leuchtete sowie die rote EV+ Lampe.
Das Fahrzeug ließ sich keinen Meter mehr bewegen, und dass nach einer Gesamtlaufleistung von sage und schreibe 310km, also bei der ersten Fahrt überhaupt….

VW Nothilfe angerufen bzw. den Mobilitätsservice. Dann hat sich ein dort ansässiger Händler gemeldet und wenig später mich und den Wagen abgeschleppt. Dort angekommen wurde ich erst einmal mit der Nachricht begrüßt, dass der Händler (sehr großer Fuhrpark an Wagen war da, war also kein kleiner Händler o.Ä.) hätte dort keine Leihwägen, um die restlichen 70km zurückzulegen. Nach meiner wenig ironischen Frage, wie ich den nach Hause kommen sollte kam erst einmal keine Antwort. Erst als ich etwas zorniger wurde, hat man mir Alternativen aufgezeigt (ich solle mir bei Sixt ein Auto mieten, bei Nachfrage, wer die Kosten dafür übernehmen würde, lautete die Antwort: VW sicherlich nicht). Und das bei einem nagelneuen Auto mit Mobilitätsgarantie? Nach mehrmaligen Hin- und Her hat man sich dann etwas mehr bemüht und mir ein Taxi bestellt, dass ich jetzt erst einmal als Vorkasse bezahlen musste und jene Quittung später bei VW eingereicht und begleicht werden sollte.

Einen Leihwagen o.Ä. habe ich nicht bekommen.

Das ist nur die kurze Version und knapp zusammengefasst, nun meine Fragen, da ich nun im Dreieck zwischen mir, dem Service-Händler (70km entfernt) und dem Kauf-Händler (380km entfernt) stehe, und nicht weiß, wie es weitergehen soll:

1. Habt ihr ähnliche Erfahrungen beim Umgang mit solchen Situationen seitens der zuständigen Händler gemacht?

2. Hätte der Servicemitarbeiter hier nicht von Vornherein verpflichtet worden sein, mich zu meinem Zielstandort ohne langwierige Diskussion und Abschieben jeglicher Gewährleistung über die Übernahme der Kosten zu bekommen? Es wurde alles auf „VW“ geschoben: Man könne nicht garantieren, dass die Kosten von VW übernommen würden usw…

3. Muss der Händler mir im Zeitraum der Reparatur einen Leihwagen zur Verfügung stellen? Darauf wurde gar nicht eingegangen (nach der eh schon völlig absurden Diskussion, wie ich den nach Hause kommen soll).

4. Wie sieht VW das vor, das eventuell reparierte Auto 150km weit entfernt zu mir zu bekommen? Muss ich dann wieder 150km auf mich nehmen? Das kann doch nicht deren Ernst sein bei einem nagelneuen Auto.

5. Was könnte der Fehler aus technischer Perspektive sein: Von einem „kleinen“ Fehler durch z.B Inkompatibilität mit der Ladesäule bis hin zu völligen Defekt der Leistungselektronik? Ist da alles möglich oder eher mit Schlimmeren zu rechnen, schließlich hat das Fahrzeug jegliche Weiterfahrt blockiert.

6. Habe ich gegenüber dem Autohaus, bei dem das Fahrzeug erworben worden ist, unabhängig von der Mobilitätsgarantie usw seitens VW vielleicht „Ansprüche“ auf einen Fahrzeugwechsel / Rücktritt vom Kaufvertrag? Den Citigo würde ich sehr gerne behalten, nur habe ich keine Lust auf ein nagelneues Auto, bei dem irgendeine Werkstatt schon nach 400km rumgefummelt hat und am Ende das „Sonntagsauto“ noch mehr Fehler produziert.

Leider hat sich der VW-Konzern bei mir jetzt nicht gerade beliebter gemacht. Das Trio klang interessant, fuhr sich auch echt super (ich war regelrecht euphorisch) und dann nach einem technischen Defekt (kann vielleicht mal vorkommen, auch wenn das die Qualitätskontrolle nicht ins schöne Licht rückt) dieses ganze Rumdiskutieren. Das kanns doch nicht sein.

Re: VW e-up 2020 nach 1610 km: Fehler: Elektrosystem. Fahrzeug anhalten! -> Nichts geht mehr

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@Digital_Converter Uff das ist ja echt bescheiden. Du hast wahrscheinlich im Jackpot gewonnen und ein Fahrzeug bekommen was durch die Qualitätskontrolle geschlüpft ist. Es wurden ja einige der Drillinge wegen Batterieproblemen zurückgehalten.

VW hat jetzt aber erstmal das Recht auf Nachbesserung. Erst wenn sie den SELBEN Fehler zum dritten mal behoben haben, und der SELBE Fehler wieder auftritt hast du da meine ich rechtliche Ansprüche. So kenne ich es zumindest, kann mich aber irren.
deliveryDate:2021-01-29
teal, keine WR
orderDate:2020-07-08
11.11: Lounge => 06KW
3.12: Checkpoint 21
10.01 Produktion gestartet
11.01 Auf Transportweg
13.02 Abholung WOB

Re: VW e-up 2020 nach 1610 km: Fehler: Elektrosystem. Fahrzeug anhalten! -> Nichts geht mehr

koeter1097
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Puh, "besser" kann eine erste Fahrt ja kaum verlaufen. Ich hoffe für Dich, dass die Werkstatt den Kleinen zumindest flott wieder auf die Beine bekommt, die Steuergeräteproblemtik sollte hoffentlich ausgestanden sein.
Digital_Converter hat geschrieben: 1. Habt ihr ähnliche Erfahrungen beim Umgang mit solchen Situationen seitens der zuständigen Händler gemacht?
Ich hatte eine ähnliche Situation, da ich mein Fahrzeug unbedingt zu "meinem" örtlichen Händler bringen wollte und nicht zum 60 km entfernten Kaufhändler, wo ich das Fahrzeug im Frühjahr wegen sofortiger Verfügbarkeit geholt hatte. Allerdings mit gegensätzlichen Erfahrungen, da der örtliche Händler sehr engagiert ist (deshalb wollte ich ja auch dahin). Und mit dem Engagement steht und fällt eine solche Abwicklung, ein Anspruch auf Ersatzmobilität besteht meines Wissens nur für drei Tage. Zumindest dieses Angebot hätte also kommen sollen. Das Thema Wandlung sehe ich wie oben.

Jetzt ist es zwar zu spät, trotzdem als Hinweis, weil man in einer solchen Situation vielleicht nicht dran denkt - wurde möglicherweise mit der Versicherung für ein paar Euro im Jahr noch ein Pannenservice gebucht? Ich habe vor einigen Jahren mit dem HUK-Service sehr gute Erfahrungen gemacht, da ist ratzfatz ein Ersatzfahrzeug am Start. Dass ich damit den Händler/Hersteller erstmal aus der Verantwortung nehme, wäre mir in der Situation egal.

Re: VW e-up 2020 nach 1610 km: Fehler: Elektrosystem. Fahrzeug anhalten! -> Nichts geht mehr

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Digital_Converter hat geschrieben: Ich muss mich leider als frischer Mitleser nun auch einklinken:

Gestern Wagen abgeholt (Rückfahrt 380km). Fuhr sich super, ich war sehr begeistert. Das erste Laden hat wunderbar funktioniert. Beim zweiten Mal hatte ich auch gar keine Probleme. Beim dritten Mal Laden (zur Sicherheit) kam ich wieder, habe den Stecker abgezogen und wollte wieder los. Leider ging nach dem Schlüssel umdrehen gar nichts mehr.

„Fehler Elektrosystem“ – „Bitte Anhalten“. Die gelbe EPC Lampe leuchtete sowie die rote EV+ Lampe.
Das Fahrzeug ließ sich keinen Meter mehr bewegen, und dass nach einer Gesamtlaufleistung von sage und schreibe 310km, also bei der ersten Fahrt überhaupt….

VW Nothilfe angerufen bzw. den Mobilitätsservice. Dann hat sich ein dort ansässiger Händler gemeldet und wenig später mich und den Wagen abgeschleppt. Dort angekommen wurde ich erst einmal mit der Nachricht begrüßt, dass der Händler (sehr großer Fuhrpark an Wagen war da, war also kein kleiner Händler o.Ä.) hätte dort keine Leihwägen, um die restlichen 70km zurückzulegen. Nach meiner wenig ironischen Frage, wie ich den nach Hause kommen sollte kam erst einmal keine Antwort. Erst als ich etwas zorniger wurde, hat man mir Alternativen aufgezeigt (ich solle mir bei Sixt ein Auto mieten, bei Nachfrage, wer die Kosten dafür übernehmen würde, lautete die Antwort: VW sicherlich nicht). Und das bei einem nagelneuen Auto mit Mobilitätsgarantie? Nach mehrmaligen Hin- und Her hat man sich dann etwas mehr bemüht und mir ein Taxi bestellt, dass ich jetzt erst einmal als Vorkasse bezahlen musste und jene Quittung später bei VW eingereicht und begleicht werden sollte.

Einen Leihwagen o.Ä. habe ich nicht bekommen.

Das ist nur die kurze Version und knapp zusammengefasst, nun meine Fragen, da ich nun im Dreieck zwischen mir, dem Service-Händler (70km entfernt) und dem Kauf-Händler (380km entfernt) stehe, und nicht weiß, wie es weitergehen soll:

1. Habt ihr ähnliche Erfahrungen beim Umgang mit solchen Situationen seitens der zuständigen Händler gemacht?

2. Hätte der Servicemitarbeiter hier nicht von Vornherein verpflichtet worden sein, mich zu meinem Zielstandort ohne langwierige Diskussion und Abschieben jeglicher Gewährleistung über die Übernahme der Kosten zu bekommen? Es wurde alles auf „VW“ geschoben: Man könne nicht garantieren, dass die Kosten von VW übernommen würden usw…

3. Muss der Händler mir im Zeitraum der Reparatur einen Leihwagen zur Verfügung stellen? Darauf wurde gar nicht eingegangen (nach der eh schon völlig absurden Diskussion, wie ich den nach Hause kommen soll).

4. Wie sieht VW das vor, das eventuell reparierte Auto 150km weit entfernt zu mir zu bekommen? Muss ich dann wieder 150km auf mich nehmen? Das kann doch nicht deren Ernst sein bei einem nagelneuen Auto.

5. Was könnte der Fehler aus technischer Perspektive sein: Von einem „kleinen“ Fehler durch z.B Inkompatibilität mit der Ladesäule bis hin zu völligen Defekt der Leistungselektronik? Ist da alles möglich oder eher mit Schlimmeren zu rechnen, schließlich hat das Fahrzeug jegliche Weiterfahrt blockiert.

6. Habe ich gegenüber dem Autohaus, bei dem das Fahrzeug erworben worden ist, unabhängig von der Mobilitätsgarantie usw seitens VW vielleicht „Ansprüche“ auf einen Fahrzeugwechsel / Rücktritt vom Kaufvertrag? Den Citigo würde ich sehr gerne behalten, nur habe ich keine Lust auf ein nagelneues Auto, bei dem irgendeine Werkstatt schon nach 400km rumgefummelt hat und am Ende das „Sonntagsauto“ noch mehr Fehler produziert.

Leider hat sich der VW-Konzern bei mir jetzt nicht gerade beliebter gemacht. Das Trio klang interessant, fuhr sich auch echt super (ich war regelrecht euphorisch) und dann nach einem technischen Defekt (kann vielleicht mal vorkommen, auch wenn das die Qualitätskontrolle nicht ins schöne Licht rückt) dieses ganze Rumdiskutieren. Das kanns doch nicht sein.
Krasse Geschichte - mein Beileid! :(

zu 2.)
Natürlich hättest/hast du Anspruch auf einen Ersatzwagen oder auf Weitertransport - genau für diese Fälle ist die Mobilitätsgarantie ja da. Eine Unverschämtheit, wie sich hier der Händler die gegenüber verhalten hat.
Hast du (während der Diskussion mit dem Mitarbeiter) mal zusätzlich noch bei der VW-Hotline angerufen? Ich hätte dem Mitarbeiter gesagt: Ich bekomme jetzt einen kostenfreien Mietwagen, die Details klären Sie mit denen hier am Telefon - und hätte ihm mein Handy in die Hand gedrückt.
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Ich recherchiere & schreibe über E-Autos, insbesondere VW e-up! :D

Re: VW e-up 2020 nach 1610 km: Fehler: Elektrosystem. Fahrzeug anhalten! -> Nichts geht mehr

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Lunitrix hat geschrieben: @Digital_Converter Uff das ist ja echt bescheiden. Du hast wahrscheinlich im Jackpot gewonnen und ein Fahrzeug bekommen was durch die Qualitätskontrolle geschlüpft ist. Es wurden ja einige der Drillinge wegen Batterieproblemen zurückgehalten.

VW hat jetzt aber erstmal das Recht auf Nachbesserung. Erst wenn sie den SELBEN Fehler zum dritten mal behoben haben, und der SELBE Fehler wieder auftritt hast du da meine ich rechtliche Ansprüche. So kenne ich es zumindest, kann mich aber irren.
Kleine Korrektur zur Gewährleistung:
Der Vertragspartner kann den Gegenstand reparieren oder austauschen. Im Regelfall muss man eine Reparatur zwei mal akzeptieren, nicht drei mal. Falls der Gegenstand ausgetauscht wird (in diesem Fall zunächst eher unwahrscheinlich), dann hat der Vertragspartner nur einen Versuch einen mangelfreien Gegenstand zu liefern.
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... erung-5068
Ich recherchiere & schreibe über E-Autos, insbesondere VW e-up! :D

Re: VW e-up 2020 nach 1610 km: Fehler: Elektrosystem. Fahrzeug anhalten! -> Nichts geht mehr

Digital_Converter
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Danke für die sehr hilfreichen Antworten.

Im Eifer des Gefechts habe ich mich natürlich nicht auf die VW Homepage begeben, um nachzulesen, was mir zusteht.

Dabei bräuchte ich zumindest heute einen Ersatzwagen, jetzt werde ich nämlich Freunde kontaktieren müssen, damit ich mobil bleibe...
burgerman hat geschrieben:
Lunitrix hat geschrieben: @Digital_Converter
VW hat jetzt aber erstmal das Recht auf Nachbesserung. Erst wenn sie den SELBEN Fehler zum dritten mal behoben haben, und der SELBE Fehler wieder auftritt hast du da meine ich rechtliche Ansprüche. So kenne ich es zumindest, kann mich aber irren.
Kleine Korrektur zur Gewährleistung:
Müsste ich den Wagen nicht demnach nicht eigentlich zum Vertragspartner (Kaufhändler) bringen als diesen bei einem anderen VW-Händler über die VW-Garantie zu reparieren oder greift auch bei Reparatur einer anderen VW-Werkstatt über die Garantie die Frist von 2 Versuchen bezüglich Reparatur und einem Versuch bezüglich Austausch, sodass ich den Kaufvertrag rückgängig machen könnte?

Sonst müsste ich nämlich klären, inwieweit ich dass nun mache, dass mir das "Kauf-AH" den Wagen abnimmt und selbst auf Gewährleistung repariert und nicht über die VW-Garantie.

Ich habe nämlich leider die Vermutung, dass dass das Auto bei einem solchen AH wie dem, dass für die Umsetzung der Leistungen der "Mobilitätsgarantie" zuständig ist, nicht fachgerecht und richtig repariert wird und ich dann in ähnliche Probleme verfalle wie 1-2 andere Nutzer hier auch, die dann ständig Probleme hatten und alles auf Verdacht über Monate hinweg gewechselt wurde, ohne den Fehler jemals gefunden zu haben.
Zuletzt geändert von Digital_Converter am Do 18. Feb 2021, 09:26, insgesamt 1-mal geändert.

Re: VW e-up 2020 nach 1610 km: Fehler: Elektrosystem. Fahrzeug anhalten! -> Nichts geht mehr

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Erster Ansprechpartner sollte dein Vertragspartner sein, also der Händler wo das Auto gekauft wurde. Hier machst du (am besten schriftlich) deine Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung geltend. Falls das Händler dann sagt, er möchte die Reparatur über die VW-Herstellergarantie abwickeln, eventuell auch in einer anderen VW-Werkstatt reparieren lassen, dann ist das seine Sache.
Auf keinen Fall würde ich als erstes die VW-Herstellergarantie selbst aktivieren, sonst entgehen dir ggf. die Rechte aus der Abwicklung als Gewährleistungsfall (z.B. Rücktritt vom Kaufvertrag bei fehlgeschlagener Nachbesserung, etc.).
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