Lieferzeit?

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Re: Lieferzeit?

H4TU
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Wiesel hat geschrieben: Ich weiß natürlich das es nicht schön für sie ist, aber warten wir mal 14 Tage ab was sich bis dahin getan hat. Dann sprechen wir wieder und ich werde bestimmt eine Lösung für uns finden womit wir beide vielleicht leben können.
Na, klar sagt er das.
Widersprichst du nicht brauchst du es in 14 Tagen auch nicht mehr versuchen ;)
Es ist klar das ein Widerspruch der Auftragsbestätigung nichts bewirken wird an der Lieferzeit und auch der Händler dafür nichts kann.
Allerdings werden sie darauf getrimmt genau durch solche "Beruhigenden Worte" Zeit zu schinden. Das klingt jetzt sehr böse, ist aber der normale Vorgang und man kann es ihnen, als Partei zwischen den Stühlen (Hersteller - Kunde) nicht einmal wirklich verübeln.

Deshalb sind das nur Sehr nette Worte die ein Ziel haben: Zeit schinden und einen Widerspruch unmöglich machen was dem Händler sein Geschäft sichert ;)


Mein United steht noch immer (wie in Stein gemeißelt) für September auf dem Plan.
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Re: Lieferzeit?

smarty79
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H4TU hat geschrieben:
Wiesel hat geschrieben: Ich weiß natürlich das es nicht schön für sie ist, aber warten wir mal 14 Tage ab was sich bis dahin getan hat. Dann sprechen wir wieder und ich werde bestimmt eine Lösung für uns finden womit wir beide vielleicht leben können.
Na, klar sagt er das.
Widersprichst du nicht brauchst du es in 14 Tagen auch nicht mehr versuchen ;)
Es ist klar das ein Widerspruch der Auftragsbestätigung nichts bewirken wird an der Lieferzeit und auch der Händler dafür nichts kann.
Wobei die Frage ist, wodurch eine aktualisierte AB Rechtskraft entfalten sollte. Durch nicht-Widerspruch gegen die erste zugestellte AB kommt der Vertrag zustande.
e-Up! style am 02.07.20 in WOB abgeholt.

Re: Lieferzeit?

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Mal ne Frage: warum kann man nicht sofort zitieren, sobald ein Beitrag gepostet wurde? Gibt es da ne Sperrzeit von ein paar Minuten? Oder ist das nur auf dem Handy komisch?
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Re: Lieferzeit?

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smarty79 hat geschrieben: Wobei die Frage ist, wodurch eine aktualisierte AB Rechtskraft entfalten sollte. Durch nicht-Widerspruch gegen die erste zugestellte AB kommt der Vertrag zustande.
Das sehe ich eigentlich auch so. Warum sollte ein neuer Brief die Rechtsgültigkeit der ersten AB plötzlich außer Kraft setzen...?
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Re: Lieferzeit?

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Die Möglichkeiten:
Neuen Termin annehmen = weiterhin warten!
Widerspruch = weiterhin warten!
Auftrag stornieren = kein Auto, aktuell keine vergleichbare Alternative (Preis/Leistung) am Markt!?

Pest oder Cholera!
AB:10.03.20; Style Costa/Black_CCS_alle Pakete
19.11.20 Fzg.-Übergabe ;)

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Re: Lieferzeit?

H4TU
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@smarty79
@mp1

Eine Auftragsbestätigung hat im Grunde überhaupt keine Rechtskraft. Es ist lediglich einen Willenserklärung deinen Bestell-Wunsch nachzukommen, und zwar zu den von dir unterzeichneten Vertrags,- bzw. Geschäftsbedingungen.

Der Auftragnehmer kann die Bestellung oder Leistung so bestätigen oder diese eben auch abändern weil z.B. sich etwas in der Produktion verändert hat, die Lieferzeiten länger sind, einzelne Optionen nicht mehr bestellbar sind etc.

Das wiederum ist dann ein neues Angebot an den Käufer (Besteller) welches er wiederum ablehnen oder annehmen kann. Ein schweigen, und da habe ich mich geirrt bzw das habe ich verwechselt, ist NICHT automatisch einen Annahme wenn man einen neue AB bekommt. Sorry :(

Die Auftragsbestätigung hat eigentlich die Hauptaufgabe das du eine Bestätigung darüber erhälst das der Verkäufer oder Hersteller, auch wirklich das liefert oder produziert was du bestellt hast. Nicht das du einen United in weiß bestellt hast und man produziert dir einen Style in Rot ;) Es ist also eine gegenseitige Absicherung und Quasi Beweissicherung, wenn man so will.
Abweichungen in der Lieferzeit sind i.d.R. sowieso über die Vertragsbedingungen geregelt.
Ich gebe aber auch keine Gewähr auf Richtigkeit oder Rechtssicherheit, denn mir wurde das auch nur von einem Anwalt mal so erklärt. Sofern ich das auch richtig aufgenommen habe :D

Es ändert natürlich alles nichts an der Lage. @EcommUp hat es ja schon gut beschrieben ;)
Aber aus den Rippen saugen kann sich der Händler die Autos ja auch nicht, und er sitzt eben zwischen Käufer und Hersteller in der klemme
Zuletzt geändert von H4TU am So 10. Mai 2020, 14:42, insgesamt 3-mal geändert.

Re: Lieferzeit?

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mp1 hat geschrieben: Mal ne Frage: warum kann man nicht sofort zitieren, sobald ein Beitrag gepostet wurde? Gibt es da ne Sperrzeit von ein paar Minuten? Oder ist das nur auf dem Handy komisch?
Habe ich mich auch schon gefragt. Offenbar kann man den allerletzten Beitrag nicht zitieren...
E-Up 2020 in teal blue bestellt am 1.10.19 mit allen Paketen, E-Sound, CCS, Ladeziegel
Auslieferung voraussichtlich KW 12 -> 16 -> 15 -> 17/2020
abgeholt aus der Autostadt am 28.05.2020

Re: Lieferzeit?

H4TU
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sebster hat geschrieben: Habe ich mich auch schon gefragt. Offenbar kann man den allerletzten Beitrag nicht zitieren...
Doch das geht. Anstatt auf Antworten musst du aber über "Vollständiger Editor und Vorschau" gehen.
Dort kannst du unten die zu zitierenden Beiträge auswählen und antworten. Ist etwas umständlich geht aber.

Re: Lieferzeit?

kat
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H4TU hat geschrieben: @smarty79
@mp1

Eine Auftragsbestätigung hat im Grunde überhaupt keine Rechtskraft. Es ist lediglich einen Willenserklärung deinen Bestell-Wunsch nachzukommen, und zwar zu den von dir unterzeichneten Vertrags,- bzw. Geschäftsbedingungen.

Der Auftragnehmer kann die Bestellung oder Leistung so bestätigen oder diese eben auch abändern weil z.B. sich etwas in der Produktion verändert hat, die Lieferzeiten länger sind, einzelne Optionen nicht mehr bestellbar sind etc.

Das wiederum ist dann ein neues Angebot an den Käufer (Besteller) welches er wiederum ablehnen oder annehmen kann. Ein schweigen, und da habe ich mich geirrt bzw das habe ich verwechselt, ist NICHT automatisch einen Annahme wenn man einen neue AB bekommt. Sorry :(

Die Auftragsbestätigung hat eigentlich die Hauptaufgabe das du eine Bestätigung darüber erhälst das der Verkäufer oder Hersteller, auch wirklich das liefert oder produziert was du bestellt hast. Nicht das du einen United in weiß bestellt hast und man produziert dir einen Style in Rot ;) Es ist also eine gegenseitige Absicherung und Quasi Beweissicherung, wenn man so will.
Abweichungen in der Lieferzeit sind i.d.R. sowieso über die Vertragsbedingungen geregelt.

Es ändert natürlich alles nichts an der Lage. @EcommUp hat es ja schon gut beschrieben ;)
Aber aus den Rippen saugen kann sich der Händler die Autos ja auch nicht, und er sitzt eben zwischen Käufer und Hersteller in der klemme
Das halte ich jetzt mal für etwas verkürzt - grundlegend ist es natürlich schon so, dass wenn beide Willenserklärungen (Angebot und Annahme, wobei die Annahme hier die AB ist) übereinstimmend sind, dann ein Vertrag zustandekommt (§433 iVm 145, 147 BGB) - und damit eindeutig Rechtswirkung entfaltet wird. Nur zum Spaß wird die nicht durch die Welt geschickt - und dass sie angeblich gar keine Rechtskraft hätte ist mE ziemlich irreführend. Die interessantere Frage ist hier, was die neue AB ist - und darüber kann man dan schon diskutieren, ob das dann eine Willenserklärung ist und welche Rechtskraft sie haben könnte. Das VW auf seinem "Kaufvertragsformular", was wir alle beim Kauf unterschrieben haben "Verbindliche Volkswagen-Bestellung" (also Angebot) und nicht "Kaufvertrag" schreibt, hat schon seinen Grund...
In der Praxis ist das aber eh alles grad müßig. Im Vergleich zu VW sind wir alle Bittsteller, um das Auto bekommen und das lässt man uns auch gerade spüren - aber weil das Angebot so attraktiv war, arrangieren wir uns alle damit und spekulieren hier wild über die Lieferzeiten ;)

Re: Lieferzeit?

H4TU
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@ kat
Ja das ist gekürzt. Und ja, mit der AB kommt ein Vertrag zustande.
Die Rechtswirkung liegt aber im Vertrag der Unterzeichnet wurde und nicht in der AB ;) Das ist der kleine aber feine Unterschied. Und deshalb hat eine AB selbst keine rechtliche Wirkung.
Im Grunde setzt die AB nur einen Vertrag in Kraft, den Kaufvertrag oder die Verbindliche Bestellung, den man mit seiner Unterschrift abzeichnet und die AGB dazu erhält bzw. sogar mit unterzeichnet hat. Oder eben nicht wenn die AB vom Vertrag abweicht.

Könnte man jetzt als Haarspalterei sehen, das stimmt.
Sorry für so viel OT, eigentlich sollte es ja um Lieferzeiten gehen...
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