Der neue e-up! (Änderungen zum Facelift / Modelljahr 2017)

Re: Der neue e-up! (Änderungen zum Facelift / Modelljahr 201

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Geht ganz einfach mit ner Brücke im Stecker am Lichtschalter ;)
Legal dürfte das aber wohl nicht sein da beim VFL das TFL nicht dimmbar ist, und zusätzlich das Standlicht im Hauptscheinwerfer mitleuchtet.
Wenn man es legal lösen wollte,müßte man das Standlicht im Hauptscheinwerfer entfernen und das TFL mit Vorschaltgeräten wie im Facelift dimmen wenn der Hauptscheinwerfer an ist.So ein Vorschaltgerät funktioniert eigentlich ganz einfach.Es hat zwei 12 Volt Eingänge (für TFL und für Standlicht) aber 2 verschiedene Ausgänge 12 Volt für TFL und 5 Volt für gedimmtes Licht.
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