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Verlängerung der Werksgarantie

Verfasst: Fr 23. Okt 2015, 14:58
von DaZei
Hallo E-Up-Gemeinde!
Hab von meinem Händler erfahren, dass die Werksgarantie nur bei Neukauf verlängert werden kann (zumindest in Österreich). Alternativ wurde mir eine Garantieverlängerung über die VVD angeboten (kostet 21€ pro Monat für 3 Jahre nach Ablauf der Werksgarantie). Bin ein wenig enttäuscht, da ich davon ausgegangen bin, dass das bei meinem Vorführer möglich sein sollte - offenbar haben der Verkäufer und ich uns damals missverstanden (optimistisch ausgedrückt).

Hat jemand Erfahrungen damit - ist das wirklich nicht machbar?

Nicht, dass mein E-Up in den letzten 31tkm irgendwie gezickt hätte, aber die Einsparungen bei den laufenden Kosten wäre ich bereit weitere sichere 3 Jahre zu investieren. :mrgreen:

Re: Verlängerung der Werksgarantie

Verfasst: Fr 23. Okt 2015, 16:38
von mhf2
Ich hab bei meinem Vorführer nach 2 Jahren die Anschlussgarantie abschliessen können, allerdings in D (3 Jahre 515 €)

Re: Verlängerung der Werksgarantie

Verfasst: Sa 24. Okt 2015, 01:45
von rolfrenz
Mir hat mein Verkäufer in Salzburg freundlicherweise schon zu Beginn gesagt, dass die Anschlussgarantie ab Werk für den Vorführer nicht geht. Hierzulande hat offensichtlich der VVD das Monopol darauf. Bin mir auch noch nicht sicher, ob sich das lohnt, weil die elektrischen Antriebs-Komponenten haben ja ohnehin 8 Jahre/160.000 km Garantie, die Verschleißteile wie Bremsen und Reifen sind ausgenommen und sonst ist am e-Up! nicht so viel drin und dran, was Gefahr läuft kaputt zu gehen… (hoffe ich halt.)

Re: Verlängerung der Werksgarantie

Verfasst: Sa 24. Okt 2015, 08:59
von Maverick78
Eine Verlängerung der Werksgarantie ist nicht möglich. Wenn man einen Vorführer oder Fharzeug mit Tageszulassung kauft erhält man ein Gebrauchtwagen und hier ist eine Garantieverlängerung für Gebrauchtwagen möglich.
Kleiner Tip wie man dennoch an eine Garantieverlängerung kommt, Auto an die Frau oder Kind verkaufen. GW Garantien kann man übers Internet direkt abschließen ;)
Übrigens sollte man sich bei der VVD die Garantieleistungen ganz genau durchlesen. In der Regel lohnt sich die nämlich überhaupt nicht, elektronische Komponenten schliesst die nämlich aus. Man braucht die VVD GW Plus Versicherung und die ist erheblich teurer.

Re: Verlängerung der Werksgarantie

Verfasst: Di 10. Nov 2015, 06:23
von DaZei
Maverick78 hat geschrieben:Übrigens sollte man sich bei der VVD die Garantieleistungen ganz genau durchlesen. In der Regel lohnt sich die nämlich überhaupt nicht, elektronische Komponenten schliesst die nämlich aus. Man braucht die VVD GW Plus Versicherung und die ist erheblich teurer.
Dem kann ich nur zustimmen: mir wurde eine Garantieverlängerung angeboten, die im Deckungsumfang Komponenten wie Zylinderkopf beinhaltet - also der gleiche Vertrag wie bei Verbrennern. Angesprochen auf E-Auto spezifische Komponenten wie Ladeeinheit, Spannungswandler, etc. meinte man Verkäufer: "Das müsste man sich dann im Fall des Falles anschauen". Meine Entscheidung ist gefallen: werde mir die 22€ pro Monat sparen und darauf vertrauen, dass der E-Up weiterhin so zuverlässig läuft wie in den letzten 33tkm :mrgreen:

Re: Verlängerung der Werksgarantie

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 15:31
von webersens
mhf2 hat geschrieben:Ich hab bei meinem Vorführer nach 2 Jahren die Anschlussgarantie abschliessen können, allerdings in D (3 Jahre 515 €)
Habe genau das gleiche abgeschlossen beim VVD.Nennt sich Neuwagen Anschlussgarantie.Abgesichert ist im Prinzip das gleiche was die normale Garantie auch abdeckt.
Nach den 36 Monaten kann man noch verlängern,hat dann allerdings nur noch eine eingeschränkte "Funktionsgarantie".
War kein Problem das abzuschliessen bei meinem gebrauchten E-Up...allerdings auch in Deutschland ;)