AHK für den E-Up

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Re: AHK für den E-Up

supi8210
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Hallo zusammen,

ich habe mir gerade einen 2015er E-Up zugelegt, den ich Ende nächster Woche abhole. Ich benötige eine abnehmbare AHK von der im abgenommenen Zustand nichts mehr zu sehen ist. Habe ich es jetzt richtig verstanden dass die beste Möglichkeit die MVG 3829 C ist?! Außerdem ist mir noch nicht ganz klar welcher E-Satz der passende ist. Wenn ich es hier richtig gelesen habe ist der Can-Bus nicht an der üblichen Stelle zugänglich. Ich selbst arbeite gerne mit Erich Jäger, dann wäre es doch der Artikel 747246, oder gibt es einen der besser geeignet wäre? So wäre man beim Materialpreis von ca. 700€. Ich würde mich freuen wenn jemand das mal so zusammenfassen kann oder ggf. noch bessere Quellen kennt von denen man die Sachen günstiger beziehen kann. Schönes Wochenende!
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Re: AHK für den E-Up

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supi8210 hat geschrieben: Hallo zusammen,

ich habe mir gerade einen 2015er E-Up zugelegt, den ich Ende nächster Woche abhole. Ich benötige eine abnehmbare AHK von der im abgenommenen Zustand nichts mehr zu sehen ist. Habe ich es jetzt richtig verstanden dass die beste Möglichkeit die MVG 3829 C ist?! Außerdem ist mir noch nicht ganz klar welcher E-Satz der passende ist. Wenn ich es hier richtig gelesen habe ist der Can-Bus nicht an der üblichen Stelle zugänglich. Ich selbst arbeite gerne mit Erich Jäger, dann wäre es doch der Artikel 747246, oder gibt es einen der besser geeignet wäre? So wäre man beim Materialpreis von ca. 700€. Ich würde mich freuen wenn jemand das mal so zusammenfassen kann oder ggf. noch bessere Quellen kennt von denen man die Sachen günstiger beziehen kann. Schönes Wochenende!
Du solltest nochmals aufmerksam die Beiträge zum Thema Anhängerkupplung lesen, denn es sind alle Informationen vorhanden. Leider wirst du feststellen müssen, das augenblicklich nichts geht!
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Re: AHK für den E-Up

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alter Falter hat geschrieben:
webersens hat geschrieben: Nein,das ist keine abnehmbare ,sondern eine feste AHK.Da steht der Kugelkopf dann immer vor dem mittleren Parksensor...
Ich hab doch einen entsprechenden Link gepostet
Auf der Seite die untere ist abnehmbar! Kostet ein paar Dollar mehr 😉
Habe eine Rückmeldung von Firma Beeken erhalten.
Bisher wurde die Kupplung nicht für den E-UP angeboten (wohl aufgrund null Anfrage). Falls jemand mit E-UPMiiGO an der Kupplung interessiert ist, müsste er nach Apen fahren um zu verifizieren, ob die Träger-Aufnahmen die gleichen sind wie beim normalen UP.

Wenn das der Fall sein sollte (und davon ginge man aus), könne der Einbau kostenlos (aber nicht die Kupplung) dort erfolgen und der Käufer die Kupplung direkt mitnehmen.

Es könnte sein, dass aufgrund der Gewichtsverhältnisse das Fahrzeug bei Nutzung des Trägers nur mit zwei Personen besetzt sein darf.

Dann könnten die Kupplungen auch für die Drillinge angeboten werden. Aufgrund der gesetzl. Bestimmungen (§19 (3)1. StVZO) braucht auch keine Vorführung beim TÜV oder dergleichen stattzufinden.

Wer also Interesse hat und sowieso in der Nähe von 26689 Apen / Augustfehn wohnt, sollte sich die Chance vielleicht nicht entgehen lassen...

Re: AHK für den E-Up

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Apen? Das ist bei mir im Landkreis. Hast du da einen Ansprechpartner?
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Re: AHK für den E-Up

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Leider nein. Aber ich sehe, du hast den 1st Generation E-UP, das KÖNNTE konstruktiv und gewichtsmäßig Unerschiede zu den aktuellen Drillingen ergeben. Das dürfte kaum im Interesse dieser Firma sein, aber Versuch macht kluch.

Re: AHK für den E-Up

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Habe am Montag mit einem Prüfer vom TÜV gesprochen. Wenn z. B. die MVG AHK ebenfalls an den e-UP passt, wäre die AHK erstmal kein Problem, eine Prüfung und Abnahme wäre damit denkbar. Er müsste die dynamischen Fahrversuche im Hängerbetrieb Inkl. Gewicht durchführen, Achslast, Bremsen und Antriebsleistung überprüfen. Dafür muss man Kosten von ca. 3h für den Prüfer plus Abnahmegebühren veranschlagen, also ca. 700-800 Euro. Das hört sich erstmal viel an! Jedoch weiß ich von meinem Motorradumbau, dass eine bereits an einem anderen baugleichen Fahrzeug erfolgte TÜV-Prüfung, nicht wiederholt werden muss, wenn man eine Kopie dieser bestehenden TÜV-Abnahme vorlegen kann. So habe ich eine Rad-/Reifenkombination eingetragen bekommen, ohne das diese erneut in Fahrversuchen geprüft werden musste. Die Daten der Eintragung wurden einfach für mein Fahrzeug übernommen. Wenn sich nun einige Interessenten zusammenfinden und sich die Kosten für die dynamische Fahrprüfung für das erste Fahrzeug teilen, werden diese entsprechend gering ausfallen. Jeder müsste danach nur noch die normalen Eintragungsgebühren bezahlen, so wie bei einer Standardabnahme mit vorliegendem TÜV-Gutachten. Vermutlich können in diesem Fall die UpMiiGo’s aber „nicht“ zusammengefasst werden, weil es sich um 3 Fahrzeughersteller handelt. Das müsste man dann im Detail nochmals abklären. Gäbe es irgendeine vom TÜV abgenommene AHK für den e-Up auf dem Markt, so könnte man ganz sicher alle passenden UP-Verbrenner-AHK’s relativ einfach eintragen lassen. Das Maßgebende sind die „einmal“ ermittelten Werte aus den dynamischen Fahrversuchen mit den vom Verbrenner bekannten Anhängelasten (500/750 kg.) und Anfahrsteigfähigkeit (8%/12%).
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Re: AHK für den E-Up

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Kannst ja ne Umfrage starten; ich vermute nämlich, dass viele keine Hängelast sondern nur Stützlast brauchen (für Fahrradträger)

Re: AHK für den E-Up

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Die Stützlast von 50 kg bekommt jeder sicherlich sehr leicht eingetragen, das dürfte kein großer Aufwand und kein Problem beim TÜV sein. Da gehts ja nur um Zuladung, die Anhängerkupplung vom Verbrenner, hat diesen Test ja schon hinter sich.
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Re: AHK für den E-Up

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Hier im Forum gabs mal Crowdfunding Initiativen für Ladepunkte, vielleicht auch eine Idee für die AHK. Ich selber würde mich auch beteiligen obwohl ich eher nicht damit rechne einen E-Up zu kaufen, aber gerne alle Initiativen zum BEV mit AHK unterstütze. Fehlende AHK an BEVs hindert mich derzeit noch vom Zweitwagen und letzten Verbrenner loszukommen.
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Re: AHK für den E-Up

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Das ist grundsätzlich eine gute Idee. Aber so sehr ich mir die AHK für den (noch nicht vorhandenen) e-Up wünsche, so frage ich mich auch, wie VW zu dem Thema steht. Ohne belastbare Aussage seitens des Konzerns, wird mir wohl innerhalb der Garantiezeit keine AHK ans Auto kommen :(
Vielleicht schreibe ich mal einen Brief (ja, so richtig analog - wo man die Gegenseite per Einschreiben quasi zur Antwort zwingt :twisted: :mrgreen: ). Und ja, ich weiß was das Bordbuch zu dem Thema sagt. Aber das kann und darf ja nicht alles sein ;)
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