AHK für den E-Up

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Re: AHK für den E-Up

survivor
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@manv8 : Die entsprechenden Bilder hast du schon auf Seite 63 von i3-Olli. Mein Stoßstangenausschnitt ist vielleicht etwas gelungener.
Bei aktiver Steckerverbindung mit dem Fahrradträger werden die (alle) Parksensoren und die Rückfahrkamera (automatisch) deaktiviert.
Der Kugelkopf ist abnehmbar (siehst du auch auf den Bildern auf Seite 63).
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Re: AHK für den E-Up

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  • Jussi
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Jemand ist auf die Idee gekommen, aus einem Seat Mii einen Anhänger zu basteln. Sachen gibts...
https://youtu.be/iv3dlKju0MY

Re: AHK für den E-Up

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  • Jussi
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....mit sanfter Rekuperation käme man da gediegen mit geladenem Akku zu Hause an. 🔋

Re: AHK für den E-Up

Hoppilein
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Hallo,
hatte gestern den Einbautermin für das Brink-Fahrradträger System. Am späten Nachmittag erhielt ich einen Anruf von ATU, indem man mir mitteilte, dass es Probleme mit dem Anschluss des E-Satzes gab. Daraufhin habe man mit der eigenen Technik-Hotline gesprochen. Von dort wurde mitgeteilt, dass der Einbau an meinem Fahrzeug nicht möglich sei, da keine Stütz- bzw. Anhängelast im Fahrzeugschein eingetragen sei. Auch mit der Fa. Brink wurde in den Niederlanden mit einem Techniker gesprochen. Nun soll die bereits verbaute "Kupplung" wieder abgebaut werden. Ich gab dann noch den Hinweis, dass die Fa. Brink genau für diese Fahrzeuge, bei denen eben keine Stützlast oder Anhängelast eingetragen ist, dieses RMC Kit entwickelt hat. Darauf ging man aber nicht ein. Ich habe daraufhin über das Kontaktformular mit der Fa. Brink in den Niederlanden Kontakt aufgenommen und den Sachverhalt erläutert. Von dort gab es umgehend eine Antwort, dass die Fa. ATU das System nicht abbauen soll, da alles ok sei. Ich habe noch darum gebeten, dass man doch bitte nochmals miteinander telefonieren soll. Ich hörte dann gestern nichts mehr.

Heute morgen rief ich wieder bei ATU an. Dort teilte man mir dann mit, dass man noch zusätzlich mit dem TÜV, der DEKRA und einem benachbarten VW Händler Rücksprache genommen habe. Und da alle, mit Ausnahme der Fa. Brink, der Meinung seien, dass ich an meinem E-UP keine AHK, bzw. RMC Kit anbauen darf, werden sie das bereits verbaute System wieder abbauen.

Jetzt bin ich ein wenig ratlos...
Zuletzt geändert von Hoppilein am Fr 4. Feb 2022, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: AHK für den E-Up

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  • diba
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MDC - da sind alle Papiere und Abnahmen dabei. Ok, die ist nicht abnehmbar, aber dafür abgenommen ;-)
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Re: AHK für den E-Up

survivor
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Sachen gibt's :shock:

Mir wollte ATU nach erster Anfrage vor Ort in einer Filiale mit der gleichen Argumentation (keine Anhänge-/Stützlast in den Papieren - keine Montage des RMC-Kits) auch den Einbau ablehnen.

Ich habe es dann (Wochen später) noch einmal über das BRINK-Portal und Auswahl des Montagepartners mit einer anderen Filiale probiert und auf Anforderung von ATU die ZB 1 hochgeladen. Daraufhin erhielt ich nach telefonischer "Aufklärung" durch einen ATU-Mitarbeiter (kein Anhängerbetrieb, nur Fahrradträger, nicht alle FT passen auf den speziellen Kugelkopf) eine Terminzusage und anschließend die Montage. ATU wusste demzufolge vorher, daß es sich um ein Fahrzeug ohne eingetragene Anhänge-/Stützlast handelt.
Wie ich schon gepostet habe, war der Elektrosatz im RMC-Kit etwas aufwändiger zu installieren, aber es hat insgesamt doch ganz gut geklappt.

Ich weiß nicht, ob es evtl. neue/geänderte Zulassungsbestimmungen gibt, aber die Eintragung zu Anhänge-und Stützlast bezieht sich meines Wissens nach nur auf den Anhängerbetrieb, der in diesem Fall nicht stattfindet und auch von BRINK explizit ausgeschlossen wird.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Fa. BRINK als einer der größten Anhängerkupplungshersteller in Europa diese RMC-Lösung deutschsprachig bewirbt, ohne vorher die jeweiligen Zulassungsbestimmungen eruiert zu haben.
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Re: AHK für den E-Up

Ladesaeule
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diba hat geschrieben: MDC - da sind alle Papiere und Abnahmen dabei. Ok, die ist nicht abnehmbar, aber dafür abgenommen ;-)
Und man kann und darf sogar 'nen kleinen Anhänger ziehen...
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Re: AHK für den E-Up

gohz
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Wie soll das gehen? Bekommt man da eine Zuglast in die Zulassungsbescheinigung eingetragen?

Re: AHK für den E-Up

Ladesaeule
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Re: AHK für den E-Up

aequivalenz
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Man kommt über Brink immer nur zu ATU, geht das nicht woanders?

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