AHK für den E-Up

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Re: AHK für den E-Up

Rootover
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Keine Sorge, du hättest nicht warten müssen. Die Dame am Schalter mit Null-Bock habe ich nicht weiter belästigt sondern mit der Leiterin der Zulassungsstelle gesprochen. Und womit ich meine Zeit verbringe darf ich selbst bestimmen oder?


UPDATE der Anhängersteuermodule von MDC

"Fehlerhafte" Steuermodule (es ist nur die Software des Moduls mit der Software des Fahrzeugs inkompatibel) können direkt an den Hersteller gesandt werden und werden dann auf SW-Version 4.1 geupdatet.
SW4.1 sollte nun eigentlich mit allen e-Ups funktionieren. Es gibt anscheinend nicht nur Unterschiede zwischen Vorface- und Facelift-Versionen, sondern auch innerhalb dieser.
Die Software behebt wie weiter oben erwähnt Probleme mit Blinker- und NSL-Funktion des Hängers.

Kontakt:
www.richter-electronic.de
Dipl. Ing. Manfred Richter
In der Röll 4
64683 Einhausen
Tel. 06251-948052

[email protected]

Evtl. erst per Mail ankündigen, daß man ein Modul zum Updaten einsenden würde.
Herr Richter hat während der ganzen Kommunikation immer innerhalb weniger Stunden geantwortet, sehr netter und zuverlässiger Herr.
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Re: AHK für den E-Up

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Ich bin bei sowas immer generell froh dass es überhaupt möglich ist Anhänge- und Stützlast nachgetragen zu bekommen, wenn das auch mit Kosten- und Zeitaufwand verbunden ist und diskutiere dann ganz bestimmt nicht noch lange herum sondern halte mich an die gewünschten Abläufe dabei. Letztendlich haben die Autohersteller und niemand anderes den Aufwand für die Kunden ja zu verantworten. Das beruht einfach auf bereits gemachten Erfahrungen, das bringt auch sowieso nichts weil man meist am kürzeren Hebel dabei sitzt. Was hat das lange Diskutieren dir letztendlich gebracht ? Nichts ! Meine Erfahrung mit einer selbst angebauten AHK an einen, das war wohl damals der Fehler, von einem deutschen inoffiziellen Importeur direkt aus Nordamerika importierten Honda Civic war, es gab keine Anhängelast und keine Stützlast hier, nicht für Geld und nicht für gute Worte obwohl das Auto weitgehend identisch mit der Ausführung hier vom offiziellen europäischen Importeur war.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; Smart 42 EQ, 2021; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023

Re: AHK für den E-Up

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ich versuche es mal aus Sicht der StVA Dame zu erklären:

Sie ist eine angelernte Frisöse und hat 0 Ahnung von technischen Sachverhalten.

Eine ABE ist aber nichts anderes als ein technisches Gutachten wo in diesem Fall drin steht dass das Fz. des Typs X mit der EG-Typgen. Y mit einer Kupplung des Typs Z ausgerüstet wird und dann Aufgrund dessen noch verschiedenen Felder der ZB1 korrigiert werden.

Wenn jetzt jeder mit seinen ABE zur Zulassungsstelle wandert und hier alles direkt eingetragen habe will (Kaltlaufregler, Fahrwerke, Sonderräder uvm.) - woher soll die umgelernte Frisöse den Sachverstand haben ob das alles so rechtens ist was sie denn da eintragen soll ?

Abtippen ok, aber selber entscheiden ob das, was in den 20-500 Seiten Gutachten drin steht zu dem vorgelegten Auto gehört und alles seine Richtigkeit hat - das kann nur ein(e) Sachverständige(r) einer aaÜI.

Da muss ich die Dame(n) leider in Schutz nehmen.

Wobei ich mich damals auch aufgereget hatte, als ich mein 125er 10kW Roller anmelden wollte und Steuern zahlen sollte, nur weil der Roller als Kraftrad m.LB. geschlüsselt war und nicht als Leichtkraftrad und die Damen und Herren vom StVA es nicht einfach so ändern wollten. (ohne Passierschein A38).

---

Kann mir vielleicht Jemand die ABE für den e-Up zu kommen lassen ? Die 3 wichtigen Seiten reichen mir, das Vorgeplängeln brauche ich nicht.
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Re: AHK für den E-Up

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Bei den Hängerkupplungen hier gibt es keine ABE. Es gibt nur eine Genehmigung vom KBA und eine Einbauanleitung.

Hier ein Auszug aus der MDC Einbauanleitung für den Benziner Up:
mdc.png
Damit sollte es reichen die Kupplung schnell gemäß §13 FZV bei der Zulassungsstelle eingetragen zu bekommen. Eine vorherige Abnahme beim TÜV als Teilegutachten nach §19 StVZO scheint hier nicht nötig.

marxx
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Re: AHK für den E-Up

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Scheint und täte und hätte und sollte - zudem sind für den Benziner AHKs auch anderer Hersteller zugelassen. Beim E wird eben nochmal kritischer drauf geschaut.
Hätte und täte VW das gleich freigeben, wäre es scheinbar auch kein Problem.
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Re: AHK für den E-Up

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Beim MDC (zugelassen für Benziner oder E) weiß ich es nicht aus Erfahrung. Daher der Konjunktiv.

Bei der MVG Kupplung kann ich auf den Konjunktiv verzichten:

viewtopic.php?p=1573820#p1573820
viewtopic.php?p=1573823#p1573823

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Re: AHK für den E-Up

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Aber auch hier - einmal mit TÜV, einmal ohne - das einzige, das mir auf den Keks geht sind die, die mit ihrem Allwissendundichbindereinzigederweisswaswiegemachtwerdenmussanspruch daherkommen. Damit bist nicht du gemeint.
Die MDC ist abgenommen und geprüft, da wäre es noch am logischsten, dass es ohne TÜV geht, die MVG hat halt nur die "Lücke". Insgesamt dürfte jede AHK kein Problem darstellen. Am Ende war mir für mich nur wichtig, das Teil dran und eingetragen zu haben und dass ich zum TÜV musste, hat meinen Puls keinen Schlag nach oben getrieben.

Ich hab aus Jux und Dollerei nur versucht, sämtliche Konjunktive reinzupacken.
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Re: AHK für den E-Up

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Passt :-)

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Re: AHK für den E-Up

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ich spreche aus Sicht des Prüfingenieurs: Der Anbau der Anhängerkupplung ist eine technische Änderung, daher kommt hier nur §19(3) in Betracht, gerade weil O.1 + O.2 + 13 von "-" auf xx kg gesetzt werden und das ganze über eine ABG geschieht.
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1.
für diese Teile
a)
eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
b)
der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist
und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder
Beim Benziner habe ich mir die ABG selber raus gesucht** und durchgelesen, für den eUp finde ich leider nichts.

Bei Fahrzeugen die bereits ab Werk eine Anhängelast eingetragen haben, reicht es eine Kupplung mit EG-Typgenehmigung einzubauen ohne Änderungsabnahme denn:
2.
für diese Teile

a)
eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
b)
eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. 1965 II S. 857, 858), soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,

erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder

**
Nummer der ABG: M 10088
Gerät: Kupplungskugel 50 mit Halterung
Typ: up!-Mii-Citigo
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Re: AHK für den E-Up

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Wie prüft der Prüfer eigentlich?
Hängt der etwas an und macht 'ne Probefahrt? Oder rüttelt er nur mal dran?
Zum prüfen des Drehmoments der Schrauben kommt er ja nicht mehr hin. Er kann ja kaum hinschauen :shock:
Die Steckdose könnte er noch prüfen...........und die Aufkleber ansehen.
Grüße, der Schlumpf
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