AHK für den E-Up

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Re: AHK für den E-Up

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marxx hat geschrieben: Unser neuestes Spielzeug:

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Heute abgeholt :-) Noch 40 kg Zuladung im WW möglich, bis die 750 kg Grenze erreicht ist. 120 kg gehen noch in's Auto rein.

Reichweite bei 23 Grad Aussentemperatur geht runter auf reale 140 - 150 km (maximal).

Auf zu neuen Welten, wo nie ein Mensch zuvor war :mrgreen:

marxx
Hallo, gibt es hier nun schon Erfahrungsberichte ? Wie ist der bisherige verlauf ? Gibt es Problem, wie hat sich nun die Reichweite entwickelt?


ich bin nun auch mit dieser AHK von dotcom ausgestattet, also eher ein E-Up!
bis 30.01.2022 E-UP ab 07/02/2022 Skoda ENYAQ iV 60 bis 02/2023, dann Enyaq iV 80
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Re: AHK für den E-Up

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Re: AHK für den E-Up

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Hallo, gibt es hier nun schon Erfahrungsberichte ? Wie ist der bisherige verlauf ? Gibt es Problem, wie hat sich nun die Reichweite entwickelt?
Meine Erfahrungen mit dem T@B schildere ich im T@B Forum https://tab-forum.de/thread/6074-t-b-320-am-vw-e-up/ (Anmeldung benötigt). Bisher waren wir nur beim Wohnwagen-Sicherheitstraing vom ADAC. Das war aber richtig klasse und echt sinnvoll. Der Verbrauch ist auch bei der Fahrt bei ca. 22kWh/100 km geblieben. Die "große Fahrt" (2.800 km in 3 Wochen) kommt im September. Wir sind schon sehr gespannt :-)

Das einzige "Problem" was aufgetaucht ist sind die Gewichte. Die Stützlast vom e-Up mit 50 kg ist sehr wenig und der T@B 320 ist kopflastig. Das bedeutet, alles Gewicht muss nach hinten im Wohnwagen. Wir haben es nun hinbekommen, die (große) Gasflasche vorne zu belassen und dann 65 kg im hinteren Staukasten zu verstauen. Dafür bleibt dann aber der 23 Liter Wasserkanister vorne leer. Wasser wird separat im Auto mitgeführt und am Zielort in den Wohnwagen gefüllt. 125 kg Zuladung im e-Up sind absolut ausreichend.

Und wir müssen das Dauerplus noch auf auf den 13-poligen Stecker legen. Das war in der Einbauanleitung vom e-Satz nicht klar ersichtlich. Das wird aber demnächst noch nachgeholt. Ich werde dann mal eine Nacht den Kühlschrank auf 12 Volt laufen lassen (mit dem Auto vorne dran angekoppelt) und mit OVMS schauen, ob und wie das Nachladen der 12 Volt Batterie aus der Hochvolt Batterie dann klappt.

Eine Besonderheit beim ziehen von Wohnwägen mit e-Fahrzeugen ist mir noch aufgefallen, die vielleicht für die Wohnwagenhersteller von Interesse sein könnte. In Deutschland ist es Gesetz, dass ein Wohnwagen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nachts nur beleuchtet abgestellt werden darf. Das gilt absurderweise auch für hell beleuchtete Autobahnraststätten. Wenn ich also in der Dunkelheit auf einer Raststätte laden will und dafür den Wohnwagen abkoppeln muss, muss der dann beleuchtet abgestellt werden. Unser T@B hat keine "autarke" Standlichtfunktion, die habe ich mir nun selber gebastelt. Schaun mer mal, welcher Hersteller zuerst auf die Idee kommt, dieses Feature in Verbindung mit e-Zugfahrzeuge anzubieten :-)

marxx
OVMS e-Up/Leaf, FOS Ladestation Software
AHK Leaf, GE Android App, SteVe OCPP Raspi Image
http://www.arachnon.de/wb

Renault Twizy Life (Kaufakku) 06/2016,
VW e-Up! Style 07/2020, MVG AHK,
Mercedes EQE 350+ 02/2022,
T@B 320 Wohnwagen.

Re: AHK für den E-Up

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Vielen Dank für die ausführliche Rückinfo.

Ich werde mich dann mal dort in dem weiten Forum einloggen und weiter lesen :danke:
bis 30.01.2022 E-UP ab 07/02/2022 Skoda ENYAQ iV 60 bis 02/2023, dann Enyaq iV 80

Re: AHK für den E-Up

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@ MDC-ler
Habe eine Pattsituation.

TÜV sagt: ich muss nichts prüfen, da ABE vorhanden, kostet nur unnötig Geld.

Zulassung sagt: "alle Änderungen die in der Zulassungsbescheinigung Teil I vorgenommen werden sollen, müssen von einer Prüforganisation angeordnet und geprüft worden sein. Von der Zulassungsbehörde wird lediglich der Text aus den TÜV papieren abgeschrieben und somit in den Fahrzeugschein eingetragen."

Wie war es denn bei euch?
Grüße, der Schlumpf

Re: AHK für den E-Up

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Hallo,
gibt es ein gültiges Teilegutachten oder gar ABE für den eUp mit Anhängelasten ?
Leider antwortet Mr.Com nicht auf Anfragen.

Wie es mir scheint (Wohnwagen am eUp) gibt es sowas.

Könnte mir Jemand das Gutachten zeigen ?

Ich finde nur die ABE M 10088 von 2012, dort ist nur der Verbrenner drin.
e-Up 7/2021 & M3LR 6/2023

Re: AHK für den E-Up

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@ BKA: also ich habe ein Gutachten / ABE erhalten. leider sind die Unterlagen im Auto und ich komme derzeit nicht an den UP dran. werde morgen nachliefern
bis 30.01.2022 E-UP ab 07/02/2022 Skoda ENYAQ iV 60 bis 02/2023, dann Enyaq iV 80

Re: AHK für den E-Up

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Also erhalten habe ich nun eine abe, mit dieser dürfte ich dann zum TÜV vorfahren und eine Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO vornehmen lassen. Der TÜV sagte mir das nun diese änderung auch unverzüglich beim Straßenverkehrsamt erfolgen muss. Dies habe ich gemacht und einen neuen fahrzeugschein erhalten in dem dann die neuen bzw erstmaligen Werte enthalten sind.
Dateianhänge
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Re: AHK für den E-Up

Rootover
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Laut Text in der Anleitung von MDC muß man nicht mehr extra zum TÜV und eine Abnahme machen lassen, sondern kann direkt zur Zulassungsstelle.
Siehe MDC-Einbauanleitung auf deren Homepage, allerletzte Seite.

Als ich dann bei der Zulassungsstelle war, wollten sie es mir nicht eintragen. Die "überaus nette" Dame dort (sowas von sau-unfreudlich und absolut null Bock auf Arbeit habe ich glaube auch noch nie erlebt) bestand aber auf einen Zettel mit blauem Rand vom TÜV. Habe ihre Chefin kommen lassen, die meinte auch, sie brauchen nen Zettel mit süßem blauem Rand vom TÜV, nur was da drauf steht tragen sie dann in die Fahrzeug-Papiere ein. Hab ne halbe Stunde mit ihr diskutiert, dann bei MDC angerufen, was jetz nun Sache ist.
MDC meinte dann am Telefon, eigentlich muß man nicht mehr zum TÜV, aber sie hatten das Problem jetzt schon bei mehreren Kunden, daß sich die Landratsämter weigerten. Also muß man doch zum TÜV, obwohl man eigentlich nicht zum TÜV müßte.

Bin dann zum TÜV. Habs abnehmen lassen, hab nen kleinen süßen Zettel mit blauem Rand bekommen, für die netten Damen beim Landratsamt.

Auf die Frage, ob ich denn überhaupt zum TÜV hätte müssen oder ob mans auch so eintragen hätten können, meinte der TÜVler, daß die Damen womöglich auch nur stur den Kram auf den blauen Zettelchen abtippen und keine Lust haben, sich genauer mit einem solchen Sonderfall auseinander zu setzen. Weil eigentlich hätte man es schon ohne TÜV eintragen können. Das was mir der TÜVler auf den Zettel gedruckt hat, stand nämlich auch so im Gutachten.
Es ist also im Prinzip 1:1 genau das selbe. Nur eben jetz mit blauem Rand (heißa!).

Und wie nennen wir sowas? Genau, Bürokratie... oder Beamtenfaulheit, kann man sich aussuchen. Passierschein A38.


---> WICHTIG:

Hatte bzgl. des Steuermoduls mit MDC Kontakt aufgenommen. Problem war ja ein schwaches Dauerleuchten der Blinker am Hänger, bzw. keine oder nur teilweise (nur am Fahrzeug) funktionierdende NSL.

Bei meinem e-Up (2013) war es so:
Modul mit SW3.4 --> Blinker am Hänger leuchten immer leicht, NSL keine Funktion (Fahrzeug + Hänger) bzw. nur sporadisch
Modul mit SW4.0 --> Blinker ok, NSL funktioniert nicht am Hänger

Grundsätzlich arbeitet bei SW3.4 die Erkennung des Hängers anders als bei SW4.0.
Wenn kein Anhänger gesteckt ist, sollte die blaue LED einfach nur leuchten.
Wird ein Anhänger angesteckt, sollte die blaue LED z.B. 3mal blinken, wobei 3mal blinken bedeutet, daß 3 Lampen (BL R, BL L + NSL) erkannt wurden.
(Licht + Bremslicht wird immer nur durchgeschleift)

Bei mir war mit SW 4.0 das Problem, daß zwar alle 3 Lampen des Hängers erkannt wurden und auch die NSL des Fahrzeugs angesteuert wurde (ohne Hänger), aber die NSL des Hängers nicht (mit Hänger).

Nach einigem Messen und vielen Emails mit dem Hersteller der Steuermodule wurde der Fehler aber nun gefunden und die Software leicht verändert, so daß nun alles einwandfrei funktioniert. Falls also jemand Probleme mit dem Steuermodul hat, muß es auf Version 4.1 geupdatet werden.
Laut Hersteller gibt es viele verschiedene Software-Stände bei VW, die Blink- bzw. NSL-Signale sind unterschiedlich (nicht einfach nur 12V), und daher ist er immer damit beschäftigt, die SW seines Moduls so anzupassen, daß es möglichst mit allen VW-Software-Versionen funktioniert.

Ich warte noch auf Rückantwort vom Hersteller des Moduls, ob man sich direkt an ihn oder an MDC wegen Ersatz wenden soll. Gebe dann hier nochmal kurz bescheid.

Achja, es gibt übrigens auch eine Version die mit LEDs funktioniert. Also falls jemand im Up oder Hänger LED verbauen will....


Kleiner Nachtrag:
Mittlerweile ist ja alles eingetragen und funktioniert auch technisch wie es soll.

Hab nen 750er Hänger dran und bin damit auch schon fleißig Schotter und Kies gefahren (Pflasterarbeiten).
Schlägt sich hervorragend das Gespann. Der e-Up hat keine großen Mühen den vollbeladenen Hänger in Bewegung zu setzen.
Selbst nach dem Aufladen des Schotters beim Rausfahren aus der Kiesgrube einen relativ steilen Hügel hoch gabs keinerlei Probleme, weder beim Up noch bei der Kupplung.
Klar, man merkt das Gewicht und bei Bodenwellen oder Schlaglöchern zerrt der Hänger ordentlich am Up, aber funktioniert echt Prima :-)

Beladen oder auch leer mit Plane und 80kmh ist der Verbrauch dann aber nahe bei den 20kwh/100km oder auch drüber würde ich sagen. Aber war ja zu erwarten.

Re: AHK für den E-Up

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Wenn du Zeit hast, mehr wie 3 Minuten rumzudiskutieren, kann es so schlimm nicht sein. Es gibt verschiedene Vorgaben, ich hab einfach freundlich gefragt und die freundliche Antwort bekommen "TÜV dann Eintrag", 30 Sekunden. TÜV hat bei mir zumindest das gleiche gesagt. Natürlich sagt MDC es geht ohne, weil seine windige Einbauanleitung natürlich Grundgesetzrang hat. - wer hat Recht? Der der die Einträge ... gottseidank bin ich nicht nach dir dran gewesen und hab gewartet.
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