AHK für den E-Up

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Re: AHK für den E-Up

Ingolino
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TommesJo hat geschrieben: @bm3. Genau. Wenn ich den Träger montiere, gibt dieser nach unten nach und wirkt irgendwie instabil. Am Wochenende werde ich mal eine Tour wagen und sehen ob alles hält und wie sich der Verbrauch entwickelt. Das ganze sieht dann bei mir so aus.
Nur mal interessehalber:
Die Räder ragen ja deutlich seitlich über das Fahrzeug hinaus und auch die Rückleuchten am Fahrradträger werden deutlich seitlich überragt.
Ist das so zulässig oder müssen da zusätzliche Markierungen angebracht werden?
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Re: AHK für den E-Up

Ladesaeule
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Da hatte ich vor einiger Zeit auch mal nach gesucht, weil mir auch recht klar war, dass die Räder überstehen werden (ist bei meinem Diesel derzeit schon knapp) und war darauf gestossen dass es in D wohl erlaubt ist, wenn die Ladung bis zu 40cm (also 20cm je Seite) übersteht - das sollte beim up! reichen.
Mal schauen, ob ich die Quelle wieder finde...

Edit:

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§22 StVO:

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren
Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1),
kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der 
Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen 
oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht 
herausragen.
D.h. es sind sogar 40cm je Seite zulässig.
3/2017-6/2020 Zoe 40kWh

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Re: AHK für den E-Up

Ladesaeule
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Ich habe jetzt auch nochmal nachgemaeesen: So richtig viel Luft hat man mit der Regelung aus der StVO nicht, da nicht die Fahrzeugbreite die Grundlage ist, sondern die Aussenkante der Rückleuchten und die sind beim up vergleichsweise weit innen.

Der Abstand zwischen den Aussenkanten der Rückleuchten beträgt gerade mal 127cm. Wenn dann auf jeder Seite 40cm Überstand erlaubt sind, ergibt das eine Fahrradlänge von gerade mal 2,07m. Das dürfte für die meisten Räder reichen, ist aber nicht gerade üppig.
3/2017-6/2020 Zoe 40kWh

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Re: AHK für den E-Up

TommesJo
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Jetzt habe ich hier in Oberschwaben Kreis Ravensburg die ersten Touren unternommen. Mit dem Eufab James Fahrradträger bin ich für den Kaufpreis sehr zufrieden. Mein Zweitträger der Atera ist zwar um einiges besser in der Verarbeitung und dem Handling aber auch 3 mal so teuer.
Mein Bike ist insgesamt 2,02 Meter lang also schon sehr grenzwertig und wiegt ohne Akku 22 Kg.
Dabei hat die MDC-Kupplung schon ein wenig nachgegeben aber es sieht nur im Rückspiegel so extrem aus.
Was mich extrem begeistert hat, war der Verbrauch. Ich hatte auf ca. 100Km bei 4-18 Grad einen Verbrauch von knapp 12 Kwh bei gemischter Strecke (Stadt, Überland, sowie 70er Begrenzung).

Re: AHK für den E-Up

Elektronaut2020
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Ich habe einen neuen Tread aufgemacht, wo es nur um die Zulassung der AHK in der Schweiz geht:

viewtopic.php?f=388&t=66967&sid=06a3f74 ... 70a52513a7

Schweizer die Interesse haben, können dort gerne melden ;-)

Re: AHK für den E-Up

suggarman
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Nun hat auch unser zweiter E-UP die MVG AHK. §13-Abnahme beim TÜV für 34,50 EUR und 12 EUR Gebühren beim SVA.

Re: AHK für den E-Up

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Glückwunsch :)

Das ging ja dann alles doch zügig. Freut mich zu lesen.

marxx
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Re: AHK für den E-Up

drilling
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suggarman hat geschrieben: Nun hat auch unser zweiter E-UP die MVG AHK. §13-Abnahme beim TÜV für 34,50 EUR und 12 EUR Gebühren beim SVA.
Aber nur Stützlast, oder?

Re: AHK für den E-Up

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MVG wurde bei mir bis 750kg Anhängelast eingetragen:

viewtopic.php?p=1522273#p1522273

marxx
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Re: AHK für den E-Up

suggarman
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Gebremst bis 750kg.
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