AHK für den E-Up

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Re: AHK für den E-Up

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Ladesaeule hat geschrieben: Nachdem hier die letzten Tage einiges durcheinander geht und sicherlich nicht jeder Lust hat alle 300 Beiträge zu lesen, hier mal eine Zusammenfassung, wie der Stand bzgl. AHK bei den Drillingen zur Zeit ist:

1. Es gibt diverse Anbieter von AHK für den Verbrenner Up, von denen die meisten keine Zulassung für den e-Up haben, die aber i.d.R. problemlos an den e-up passen und ausserhalb Deutschlands teilweise auch in Verwendung sind.
2. Es gibt genau eine AHK, die am e-up! geprüft wurde und eine Zulassung hat (die von MisterDotcom) - die passenden Papiere sind wohl seit Anfang Oktober vorhanden. Die Kupplung ist optisch etwas fragwürdig und nicht abnehmbar.
3. Es gibt eine Kupplung von MVG, bei der das Gutachten, das eigentlich für den Verbenner up ist, etwas schwammig formuliert ist, weswegen man sie vielleicht eingetragen bekommt. Ggf. wil MVG noch nachbessern und ebenfalls ein Gutachten für den e-up erstellen. Die Kupplung ist abnehmbar.

Auf jeden Fall ist in den Papieren weder Stützlast noch Anhängelast ab Werk eingetragen. Mit dem entsprechenden Gutachten lassen sich diese aber nachtragen.
Danke
e-up! Style Costa azul/w, voll, WOB, Best.: 22.2.'20.
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KW8 Scheduled seit 18.12., cars DD war zuletzt 2021-02-14 , Abholtermin in WOB 21.2.
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Re: AHK für den E-Up

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Sv3n hat geschrieben: Danke
Dafür gibt´s übrigens oben rechts des Beitrags den Daumen-Hoch-Button.

Danke ;)
Skoda CITIGOe iV 11/2020

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Re: AHK für den E-Up

Elektronaut2020
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Hallo zusammen!

Ich bin neu hier und habe folgendes Problem: Ich habe bei misterdotcom angefragt, ob die AHK auch in der Schweiz zulässig ist. Die Antwort ist leider nein, ich müsste einen zusätzlichen Test machen der ca. 5000 Franken kostet.

Nun ist es so, dass ich nur 350kg gebremst/ungebremst benötige. Da könnte es ja evtl. sein dass die schweizer Behörden ohne den Zusatztest die Zulassung geben, weil 350kg sind echt nicht viel. Um dies abzuklären verlangte ich von misterdotcom die nötigen Gutachten. Wir haben mehrmals hin u. her geschrieben, aber das/die Gutachten habe ich nicht bekommen. Es wurde mir nie mitgeteilt dass ich sie nicht bekomme, es wurde einfach die Anfrage immer wieder ignoriert. Dafür wurde mir immer wieder beteuert, dass es keinen Sinn mache dies zu versuchen, ich bekäme unmöglich eine Zulassung.

Aber ich würde es halt schon sehr gerne noch selber versuchen. Hat evtl. jemand von euch die Gutachten und könnte mir davon ein Scan zukommen lassen?

PS:
Interessanterweise darf ein deutscher e-up problemlos in der Schweiz die AHK von misterdotcom nutzen, aber ich als Schweizer nicht. Super Logik oder?
Wir haben für die Nutzung des Anhängers den alten Benziner mit Wechselschild behalten. Seit 2 Jahren fahren wir nun e-up, und der Benziner steht fast nur noch rum. Wir würden den sehr gerne verkaufen, aber dafür brauchen wir die AHK am e-up :-(

Re: AHK für den E-Up

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Hallo.
Dann sollte die Schweiz halt der EU beitreten, denn immer wird hier eine "Extrawurscht" gebraten - siehst ja selber, was dabei herauskommt.
Gruß .
e-Up! 2020, bestellt 22.10.2019 - produziert KW30 in 2020 ( 24.07.2020 ) EZ 11.08.2020

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beim ø-Verbrauch alles was geladen wird lt. Wallbox, ohne Klimatisierung - reiner Bruttofahrtverbrauch

Re: AHK für den E-Up

Elektronaut2020
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Es würde reichen wenn die Schweizer Behörden nicht ständig eine Extrawurst verlangen würden, dafür müssen wir nicht in die EU. Mir wärs egal, aber das nützt mir jetzt auch nichts bei meinem Problem 🤷‍♂️

Re: AHK für den E-Up

Ladesaeule
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Ich kann nachvollziehen, dass Sie das Gutachten nicht einfach so 'rausgeben - hatte ich weiter oben ja auch schon geschrieben:

Die Erstellung war aufwendig und teuer, das Geld muss logischerweise wieder 'reinkommen. Das tut es nicht, wenn das Gutachten von anderen genutzt wird, um die AHK eines anderen Herstellers einzutragen (siehe weiter oben). Ausserdem ist die AHK für den e-Up! €50,- teurer - das dürfte auch "nur" das Gutachten sein. Da ist es wenig hilfreich, wenn das Gutachten wild in der Gegend herumgeschickt wird und die Leute die günstigere Verbrenner Kupplung kaufen und sie dann beim e-Up! mit kopiertem Gutachten eintragen lassen.
3/2017-6/2020 Zoe 40kWh

seit 7/2020 e-Soul 64kWh
seit 12/2020 e-Up! 32kWh

Re: AHK für den E-Up

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AHK bestellen, Gutachten kopieren, und alles innerhalb von 14 Tagen wieder zurücksenden! ;)
AB:10.03.20; Style Costa/Black_CCS_alle Pakete
19.11.20 Fzg.-Übergabe ;)

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Re: AHK für den E-Up

umali
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EcommUp hat geschrieben: AHK bestellen, Gutachten kopieren, und alles innerhalb von 14 Tagen wieder zurücksenden! ;)
Diese Empfehlungen lassen mal wieder Deinen Charakter durchblicken :roll:.

Re: AHK für den E-Up

fluegelfischer
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manv8 hat geschrieben: Hallo.
Dann sollte die Schweiz halt der EU beitreten, denn immer wird hier eine "Extrawurscht" gebraten - siehst ja selber, was dabei herauskommt.
Gruß .
Bloss nicht - sonst verlangen sie wie die EU zukünftig Zgang zu verschlüsselten Datenverbindungen. Auf Schweizer VPN und Messenger (Threema) kann man sich noch verlassen.

@Elektronaut2020
Reicht es nicht z.B. den Anhänher in DE zuzulassen ? Der Anhänger ist dann halt eine Art "Dauerleihgabe" in die Schweiz.
Oder vielleicht sogar den e-Up in DE zuzulassen (falls möglich) ? Oder einen e-Up aus DE zu kaufen, der zufälligerweise die AHK schon montiert hat ? Vielleicht findet sich grenznah ein Fahrzeug, dessen Besitzer die AHK noch nachrüsten lässt und ein schweizer Fahrzeug quasi als Tausch akzeptiert....

Re: AHK für den E-Up

Ladesaeule
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Oh - ganz heisses Thema: Da ist man selbst innerhalb der EU ganz schnell im Bereich der Steuerhinterziehung
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