AHK für den E-Up

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Re: AHK für den E-Up

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Hab mir gerade eine Tüte Chips besorgt, lege mich gleich in den Strandkorb und schaue hier weiter genüsslich zu

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Re: AHK für den E-Up

umali
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suggarman hat geschrieben: Umali, du machst es aber auch kompliziert. https://www.kupplung.de/out/media/16772 ... les-v1.pdf
Nein - ich hinterfrage und das ist legitim. Trotzdem Danke für den link.

Ich habe Nr.: 19-00112-AS-MUC-00 gesichtet. Der TÜV Süd führte die normativ geregelten Tests durch und übernimmt dafür auch die volle Haftung.
Eine VW-Stellungnahme kann ich allerdings nicht auf die Schnelle finden, was jedoch für den Nutzer unerheblich ist, wenn der TÜV bei Problemen haftet.

Auszug 1:
Abweichend vom Merkblatt 751 wurde bei der dynamischen Prüfung des Fahrzeugs eine 3-komponentige Betriebsfestigkeitsprüfung durchgeführt. Diese zeigt gegenüber der 1-komponentigen Prüfung realistischere Lastannahmen und Resultate. Es wurde das Lastkollektiv für diese Prüfung angewendet, welches dem Standard der Automobilindustrie entspricht.
=> Heißt 3-komponentig Lastversuche + Berechnungen?

Auszug 2:

Die grundsätzliche Eignung des Motors, sowie seiner Kühlung und der Kraftübertragung vom Motor zur Fahrbahn bei erhöhter Anhängelast konnte nachgewiesen werden. Dauerlastversuche und sonstige weitere Versuche wurden nicht durchgeführt.
=> Meint der TÜV hier nur die Dauerlastversuche beim Motor?

Also - wenn VW seinen Segen zum TÜV-Gutachten dokumentiert hat, ist die Sache eindeutig.

Re: AHK für den E-Up

suggarman
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Eine VW-Stellungnahme kann ich allerdings nicht auf die Schnelle finden, was jedoch für den Nutzer unerheblich ist, wenn der TÜV bei Problemen haftet.
Die wirst du auch nicht finden, es steht aber drin:
In den EG-Genehmigungen der Fahrzeuge ist
von Seiten der beteiligten Fahrzeughersteller
keine Anhängelast vorgesehen.
Diese führen keine technischen Gründe an, die
gegen die Erteilung einer Anhängelast sprechen.

Re: AHK für den E-Up

umali
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Mmh - wenn ich so etwas lese, hat das (für mich) allenfalls Beruhigungscharakter.
a) OEM gibt keine Anhängelast an.
b) OEM hat nicht erklärt, warum => Nun ist es grundsätzlich erlaubt. Wieviel kg etc. legt der TÜV mit normierten Tests fest?

Wenn das VW-Statement, dass die Fahrzeugstruktur AHK-Systeme an den Befestigungspunkten X,Y,Z bis Last xx aufnehmen kann, im TÜV-Gutachten integriert wäre, wären die Bedenken ausgeräumt. Steht aber offiziell nicht drin.

Eine AHK mit zugehöriger Mehrbeanspruchung der Fahrzeugstruktur zieht prinzipiell auch ein höheres Risiko für Schädigungen nach sich. Dass die OEM so etwas (kostenfrei) über sich ergehen lassen, wäre löblich oder wird AHK dann gleich genutzt, um bestimmte Gewährleistungsansprüche abzuwiegeln?

ps
Ich produziere ein Hüpfseil für den Kindergarten. Da ich nicht deklariert habe, dass Autonutzung ausgeschlossen ist, darf das vom TÜV Süd als Abschleppseil für Autos getestet werden? Was ist, wenn das diesen Tests standhält? Also meinen Segen bekämen sie trotzdem nicht.

Re: AHK für den E-Up

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Mein lieber @umali , es ist ein Standardprocedere, nachträglich eine Anhängerkupplung genehmigen zu lassen. Dabei möchte man nur vom Fahrzeughersteller wissen, warum er keine Genehmigung der Anhängelast erteilt hat, und zwar bezogen darauf, ob strukturelle Gründe ausschlaggebend waren. Das hat VW wohl verneint. Mehr müssen Sie nicht beitragen.

Es gibt Videos von den Festigkeitsprüfung auf dem Prüfstand. Eines habe ich verlinkt. Da wird also schon ernsthaft belastet. Zum Glück wird in Deutschland nicht mehr tot geprüft. Denn natürlich kann man die Tests ins Unendliche ausdehnen. Realistisch betrachtet, ist der e-up eine feste Burg. Er ist ganz sicher vom Rahmen her strukturell besser als ein Golf 1 oder 2. Der TÜV macht das nicht seit gestern und ich kann mich nicht erinnern, dass je eine Unfallserie von Fahrzeugen mit nachträglich genehmigter Anhängerkupplung festzustellen war. Insofern fällt es dem TÜV leicht, die Haftung zu übernehmen.

Wir können uns also einigen, dass das in Ordnung ist, das Fahrzeug als Zugwagen zu nutzen. Ich werde es nicht machen, aber es ist doch gut zu wissen, dass es eine Lösung gibt.

Re: AHK für den E-Up

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Topse hat geschrieben:
EcommUp hat geschrieben: Ich werde auf die abnehmbare MVG zurückgreifen, die gefällt mir weit aus besser als der komische Knubbel! ;)
Sind die Rameder auf der Homepage zu begutachten?
Finde da irgendwie nur was für Fahrradträger!
Hab aber beim Citigo gesucht!
Müsste ja am Ende beim Citigo mit dem Gutachten vom eUp auch funktionieren!?
Rameder nicht verwenden wegen Dikke Kabel Ladeport, passt nicht. Bosal nehmen. Sehe fruhere Einträge von mir.
Skoda Citigo-e iV seit 22 april 2020, bestellt 19 november 2019, Tschechische Topaustattung Style, Silber Felgen, Weiss. :D :mrgreen: :ugeek:

Re: AHK für den E-Up

Skunkara
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Niemals nie wirst du für einen e-up eine AHK bekommen. Leider.

Re: AHK für den E-Up

Ladesaeule
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Du hast aber schon die letzten 3-5 Seiten gelesen?
3/2017-6/2020 Zoe 40kWh

seit 7/2020 e-Soul 64kWh
seit 12/2020 e-Up! 32kWh

Re: AHK für den E-Up

suggarman
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Niemals nie wirst du für einen e-up eine AHK bekommen. Leider.
Da hast du bestimmt recht......

https://www.bilder-upload.eu/bild-8f489 ... 8.jpg.html

Ups, oder doch nicht? :-)

Re: AHK für den E-Up

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Hallo @suggarman,

diese AHK auf dem verlinkten Foto ist das eine Abnehmbare von mvg ( rameder ) ?

Schaut so aus, als müsste wenig bis garnichts von der Heckstoßstange ausgesägt werden, oder?

Gruß.
e-Up! 2020, bestellt 22.10.2019 - produziert KW30 in 2020 ( 24.07.2020 ) EZ 11.08.2020

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