AHK für den E-Up

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Re: AHK für den E-Up

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smarty79 hat geschrieben: Die Verbrenner-Möhre hat aber auch ne Kupplung die Drehzahl in Kraft umwandelt. Das Anfahrmoment des e ist durch Motor, Elektronik und Akku klar begrenzt
........bis einer kommt und es einfach macht! ;)
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19.11.2020

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Re: AHK für den E-Up

drilling
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suggarman hat geschrieben: Eine Abnahme nach §13 beim TÜV für knapp 40 Euro und die Gebühren beim SVA.
Klingt interessant, wenn das noch andere erfolgreich schaffen (ich glaube dir das was du sagst, hege aber noch den Zweifel das eventuell der TÜV-Mann was übersehen hat und ein anderer das nicht absegnen würde), dann werde ich es auch in Betracht ziehen.

Re: AHK für den E-Up

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Wenn suggaman eine Kopie des original TÜV-Abnahmeberichts zur Verfügung stellt, bekommt jeder diese bei Vorlage des Berichts abgenommen!
Ich habe das Gutachten gelesen, habe den e-UP dort nicht angeführt gefunden!? Vielleicht habe ich auch etwas übersehen?
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Re: AHK für den E-Up

suggarman
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Wenn suggaman eine Kopie des original TÜV-Abnahmeberichts zur Verfügung stellt, bekommt jeder diese bei Vorlage des Berichts abgenommen!
Ich habe das Gutachten gelesen, habe den e-UP dort nicht angeführt gefunden!? Vielleicht habe ich auch etwas übersehen?
Der E-UP ist genehmigungstechnisch ein ganz normaler UP. Das Gutachten bezieht sich auf den UP mit Typbezeichnung AA oder AAN, der EG-Genehmigungsnummer und Vorderradantrieb und bis zu 85 kW. All diese Bedingungen gelten auch für den E-UP.

Lediglich das zGG des E-UP ist etwas höher. Dies ist entscheidend für die maximale Anhängelast. Der D-Wert der Kupplung reicht aber auch für das zGG des E-UP und einen 750 kg Anhänger.

Eine §13-Abnahme ist nur eine Vereinfachung für das Straßenverkehrsamt. Sie enthält die abzutippenden Daten für die Zulassungsbescheinigung.
Eigentlich sollte das SVA die Daten sogar aus der ABE selber übernehmen. Da sie damit aber Probleme haben, habe ich es vorgezogen, eine §13-Abnahme beim TÜV zu machen, das ist der Weg des geringsten Widerstandes :-)

Ich weise aber nochmal darauf hin, dass die Einschränkung auf den Verbrenner im Gutachten nur durch Nachlässigkeit fehlt und das Gutachten damit (ungeplant) formal gültig ist.

Misterdotcom arbeitet an dem Nachtrag für den E-UP, deren D-Wert ist aber etwas zu gering und die werden wohl etwas unter 750 kg gehen müssen oder den D-Wert erhöhen. Der selbe Ingenieur hat das Gutachten für Misterdotcom und Rameder/MVG gemacht. Die Kupplung von Misterdotcom ist mir zu windig, da sie keine Verbindung zum Längsträger hat, außerdem ist sie nicht abnehmbar.

Ich gehe davon aus, dass die Hersteller den E-UP alle nachträglich freigeben lassen werden. Die Frage ist nur, wie lange das dauern wird.
Meiner Meinung nach, ist der E-UP der am besten geeignete UP für den Anhängerbetrieb. Gerade das Anfahren am Berg ist die Paradenummer für jedes E-Auto.

Stefan

Re: AHK für den E-Up

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Es gibt aber eine Problemsituation: Stell Dich mal mit beiden Reifen direkt an eine Kante, sagen wir mal 6cm hoch. Und dann versuche mal, dort rüber zu kommen. Mit dem Verbrenner und Kupplung kein Problem. Mit den e-Up! musst Du sehr viel Strom geben und dann schießt er förmlich los. Das hohe Anfahrdrehmoment kann da auch Probleme bereiten.
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Re: AHK für den E-Up

drilling
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Kleiner Tipp: vor dem Versuch die Kante zu überfahren erst Eco+ aktivieren. ;)
Ich verstehe aber nicht was dein Beispiel mit dem Anhängerbetrieb zu tun hat.

Re: AHK für den E-Up

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Danke @ suggarman... hattest mir das ja auch schon per PN geschrieben.
Leider beisse ich beim örtlichen TÜV mit der Argumentation trotzdem auf Granit... die wollen einfach nicht,oder trauen sich nicht...
Die wollen entweder eine Freigabe von VW (wird es natürlich nicht geben) oder alternativ irgendein Gutachten/ABE für eine AHK wo der E-Up explizit mit drinsteht.

Re: AHK für den E-Up

fluegelfischer
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Bei mir das Gleiche. Argument: Was nicht drinsteht, wird nicht eingetragen.
Bei mir wollten sie damals bei der Eintragung meiner Räder sogar eine Bescheinigung des Reifenherstellers (Michelin), dass die Reifen für E-Fahreuge zugelassen sind.

Das Problem dabei ist, dass eine Eintragung durch den TÜV nicht automatisch bedeutet, dass die Eintragung auch wirklich dauerhaft zugelassen ist. Kommt ein Gutachter im Falle eines Unfalls zu der Annahme, das die Eintragung durch den TÜV damals nicht korrekt war, wird sie rückwirkend für unzulässig erklärt und die Schuld liegt wieder voll beim Besitzer/Nutzer.

Re: AHK für den E-Up

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Bei mir wollten sie damals bei der Eintragung meiner Räder sogar eine Bescheinigung des Reifenherstellers (Michelin), dass die Reifen für E-Fahreuge zugelassen sind.
So eine offensichtliche Inkompetenz sollte gemeldet werden.
Wer prüft eigentlich die Prüfer?

Re: AHK für den E-Up

rasalgul
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fluegelfischer hat geschrieben: Das Problem dabei ist, dass eine Eintragung durch den TÜV nicht automatisch bedeutet, dass die Eintragung auch wirklich dauerhaft zugelassen ist. Kommt ein Gutachter im Falle eines Unfalls zu der Annahme, das die Eintragung durch den TÜV damals nicht korrekt war, wird sie rückwirkend für unzulässig erklärt und die Schuld liegt wieder voll beim Besitzer/Nutzer.
was der tüv einträgt ist erlaubt
ansonsten braucht man da garnicht hingehen

wenn etwas nicht zulässig war, haftet der tüv weil man sich als nicht fachmann auf die verlassen muss

oder denkst du du haftest dafür wenn der prüfer ein defektes fahrwerkteil bei der hu nicht siet und du dann zwei wochen später in der leitplanke hängst?
sehr abenteuerliche sichtweise
e-UP, e-Golf oder doch e-Niro?
Warte lieber auf den ID-3... es ist jetzt doch der Corona geworden.
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