AHK für den E-Up

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Re: AHK für den E-Up

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Also eines weiß ich jetzt schon: einen Thule-Träger werde ich mit Sicherheit nicht an das Auto schrauben!

Ich befürchte nämlich, dass der so wahnsinnig robust ist, das der während der Fahrt das kleine Auto in Schwingungen versetzt und dabei womöglich noch die Außenspiegel abfallen. Radkappen haben wir ja Gott sei dank nicht mehr drauf, sonst wären die bestimmt auch noch weg! :mrgreen:
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Re: AHK für den E-Up

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Was ist denn mit dem "Paulchen" Träger für den Up? Hat den hier schon mal jemand verwendet?
e-Up! verkauft. ID.3 seit dem 14.3.21

Re: AHK für den E-Up

Siricat
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Re: AHK für den E-Up

suggarman
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Diese Kupplung im Speziellen und die Firma Steinhof im Allgemeinen sind mir äußerst suspekt.
Eine DIN-A5-Seite als Montageanleitung inkl. Anhängelastangabe mit einem Prüfzeichen, das in keiner Datenbank zu finden ist.......
Und dann haben die noch 100 kg mehr als aller anderen. Sie schreiben, dass der Einbau nicht beim TÜV vorgeführt werden muss, unterschlagen aber, dass die Eintragung der Anhängelast immer erfolgen muss. Ich würde da lieber zu Ramder/MVG greifen.

Re: AHK für den E-Up

Siricat
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Hast einen Link, wo ich bestellen kann?

Re: AHK für den E-Up

Siricat
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Ich habe schon ein paar polnische Anhängekupplungen verbaut und das hat auch immer gut funktioniert.
Jedenfalls schreiben die:
Anhängerkupplung starr + Elektrosätz 13-polig
Einfache Montage - perfekt ans Fahrzeug angepasst. Wenn die Montagepunkte am Fahrzeug vom Werk vorhanden sind, muss man keine zusätzliche Bearbeitung durchführen.
Kein Stress mit dem Gesetz - europäische Genehmigung zugelassen in der gesamten EU, keine TÜV-Eintragungen notwendig
Hochwertige Verarbeitung - Garantie für eine langjährige und problemose Nutzung
Vielseitig einsetzbar - ideal für schwere Anhänger, Fahrradanhänger, Campingwagen

Re: AHK für den E-Up

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Eintragungen von Anhängekupplungen mit E-Prüfzeichen sind doch schon seit Jahren nicht mehr nötig. Anhängelasten stehen auch ohne verbaute Kupplung im Fahrzeugschein - Heute Zulassungsbescheinigung Teil 2. Eingetragen werden müssen nur Änderungen gegenüber dem COC Papier bzw. Dem Fahrzeugbrief - Heute Zulassungsbescheinigung Teil 1, wie Auflastung von Stütz bzw. Zuglast, die sowieso nur mit einem Gutachten möglich sind.

MfG
Michael
Kangoo ZE maxi 134.000km, Kangoo ZE 107.000km, E-UP 38.000km, C180TD 52.000km , max G30d 1100km, Sunlight Caravan, Humbauer 1300kg, E-Expert 75kWh 62.000km, Prophete Pedelek 750km, Zündapp Pedelec 120km, F20D 148km, Kangoo E-Tech 11000km,G30D 750km

Re: AHK für den E-Up

whr
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Und Du hast schon mal in den Fahrzeugschein des e-up! reingeschaut, welche Anhängelasten da drin stehen?

"-" und "-": Anhängerkupplung nicht vorgesehen/unzulässig.

Re: AHK für den E-Up

suggarman
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Siricat und Michael,

ihr überseht beide die entscheidende Tatsache, dass ein (E-) Up eben keine Anhängelast ab Werk hat. An das Nachtragen der Anhängelast werden erhebliche Prüfanforderungen gestellt. Bei Rameder/MVG kann man in der ABE sehen, was alles getestet wurde.

Bei der Firma Steinhof ist selbst die Einbauanleitung eine Zumutung.

Re: AHK für den E-Up

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Ich habe ja bereits mit einem Mitarbeiter vom TÜV gesprochen und hier auch darüber berichtet!
Über eine Bemerkung des TÜV-Prüfers habe ich nicht berichtet! Wenn ich mit dem Fahrzeug und einer montierten AHK zur normalen 2 jährigen TÜV-Abnahme komme und er nicht weiß, (er wusste es bis zu unserem Gespräch nicht) das es für das Fahrzeug gar keine zugelassene AHK gibt, dann begnügt er sich mit der „E-Nummer“ welche allerdings auf der AHK vorhanden sein sollte! Das kann dann durchaus die „E-Nummer“ der Verbrenner-Variante sein.
Natürlich ist das nicht Abnahmekonform, zeigt aber, das es nicht zwingen gleich zu einem Problem mit dem TÜV kommen muss. Für den Transport von Fahrrädern würde ich es darauf ankommen lassen. Das Nachtragen einer Stützlast (nicht Anhängelast) ist ebenfalls möglich und mit einem wesentlich geringeren Aufwand als bei der Anhängelast möglich. Bevor hier weiterhin mit sehr viel Halb- oder Unwissen diskutiert wird, kann ich nur jedem das Gespräch mit einem kompetenten Mitarbeiter des TÜV’s empfehlen. Und ja, ich weiß, bei Montage Verlust der Garantie blablabla...... bitte keine Belehrungen über zulässig und unzulässig, ist mir „alles“ bekannt. Die Risiken, welche ich eingehe verantworte ich immer höchstpersönlich!
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