Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

Kellergeist2
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Tesla darf natürlich (auf eigenes Risiko) Fahrzeuge mit der gegebenen Hardware für Autopilot auch ohne die erforderliche Zulassung ausliefern.
Die Funktion darf Tesla aber erst nach der Zulassung freischalten.

So war es beim Model S im Oktober 2014. Alle Fahrzeuge wurden mit der Hardware ausgeliefert, die Freischaltung wartete jedoch noch auf Zulassung und erfolgte daher erst im Laufe des Jahres 2015.
Ebenso beim Model 3. Die ersten ausgelieferten Fahrzeuge wurden ohne freigeschalteten Autopilot ausgeliefert, da er im Model 3 noch nicht zugelassen war.
Ein paar Monate später kam die Zulassung und alle Kunden, die den AP bestellt hatten, erhielten die Freischaltung.

Und dann waren da noch die nachträglichen Einschränkungen beim Tempomaten und Autopiloten.
Bis 2016 gab es (bei günstigen Straßenbedingungen) keinerlei Prüfungen, ob die Hände am Lenkrad sind, geschweige denn der Fahrersitz belegt ist.
Dies nutzten die Fahrer übermäßig aus, was zwangsläufig in entsprechend verheerenden Unfällen mündete.
Mit jedem schrecklichen Unfall wurden weitere Restriktionen beim Autopilot eingeführt.
Und zu guter Letzt wurde - aufgrund einer (aktualisierten?) EU-Regel - die maximale Querbeschleunigung reduziert, so dass der AP vor den Kurven stärker als zuvor abbremst, oder gar ganz abschaltet (mit entsprechend penetranten Warnton und auffälligem Warnhinweis im Display).
Gruß, Kellergeist2
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Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

Hustlehoff
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Vielen Dank für eure Antworten!

„Für tieferen fachlichen Einstig ist ein intensives Einarbeiten die juristischen Fallstricke (mglw. Kontakt mir Eurer Jura-Fakultät aufnehmen?) unerlässlich.“ (HeinHH)
Das werde ich mit Sicherheit noch machen. Ich wollte dort nur nicht ohne jegliche Vorkenntnisse aufschlagen.


„Aus rechtlicher Sicht ist es auch gut möglich, dass wir uns hier in einem unregulierten Bereich bewegen, oder in einem zumindest nicht vernünftig regulierten Bereich, da die Technik hier ja Dinge ermöglicht, an die vor Jahren bei Gesetz- und Verordnungsfestlegung noch nicht gedacht wurde.“ (tescroft)

Davon gehe ich auch aus. Schweden hatte Anfang 2019 Tesla gedroht die Verkäufe aufgrund von Sicherheitsbedenken bzgl. OTA&AP einzustellen. Dort war unklar, ob Tesla nachträglich Funktionen ins Fzg gebracht hatte, die zum Zeitpunkt der Typgenehmigung noch nicht vorlagen. Schlussendlich hat Schweden dies jedoch nicht gemacht, da sie über einen Zeitraum von drei Jahren festgestellt haben, dass der AP das Unfallrisiko reduziert.

Seit 2016 arbeitet die UNECE mit der UN TF-CS/OTA an einer Entwicklung von Leitlinien für Cybersicherheit und OTA. Die Taskforce befasst sich unter anderem damit, wie man auf internationaler Ebene typgenehmigungsrelevante Software Updates in eine bestehende Typgenehmigung bekommt. Stichwort Software Update Management System (SUMS). Bisher sind Änderungen an zugelassenen Fahrzeugen fast ausschließlich durch die nationale Gesetzgebung abgedeckt.

Vermutlich wird OTA bis zum Eintreten der UNECE Regelungen ein unregulierter Bereich bleiben.


„Anders könnte es bei der Leistungssteigerung per OTA-Update aussehen“ (Kellergeist2)

Hier kam ja kürzlich das Performance Update für das Model S und Model X, die seit dem Frühjahr 2019 gebaut werden und das dynamische Fahrwerk besitzen. Die Motorleistungsmessung ist auf jeden Fall eine Prüfung in der Homologation. Zudem könnte eine Leistungssteigerung Einfluss auf den Verbrauch haben, der ebenfalls eine Prüfung in der Homologation ist. Aktuell ist das Update wohl nicht für EU-Fzg vorgesehen, die bereits zugelassen sind. Zumindest hat wohl bisher kein EU-Kunde ein Update bekommen. (Dafür spricht auch das beigefügte Bild) Allerdings wurden die Beschleunigungswerte auf der DE-Website von Tesla angepasst.

Daraus schließe ich, dass Tesla die Leistungssteigerung für EU homologiert hat. Infolgedessen wird beispielsweise die Typ.Gen.Nr. C30 vergeben. Neu zugelassene Fzg basieren auf der C30 und sind mit der Leistungssteigerung zugelassen. Fahrzeuge mit der C29, C28, C27 usw. können dieses Update (trotz richtiger HW) allerdings nicht bekommen, da in ihrer Typgenehmigung die niedrigere Leistung steht. Eine Leistungssteigerung wäre dann nur möglich, wenn der TÜV (wie beim Tuning) für jedes Fahrzeug einzeln einen Eintrag erstellt. Hier wären wir wieder beim Punkt, dass für Änderungen nach der Zulassung fast ausschließlich die nationale Gesetzgebung greift.
Dateianhänge
Tesla_OTA_Performance_markiert.png

Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

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BED hat geschrieben: Mit einem Unterschied: die anderen OEMs Testen VOR Auslieferung und Tesla erst NACH den ersten Kundenauslieferungen.
Diese Aussage ist falsch. Auch Tesla testet/validiert vor Release, durch ihre Kompetenz im Softwarebau vermutlich besser als jeder Althersteller.
"If a trend becomes obvious, you are too late" - Elon Musk - Model 3 LR Bj. 2021 / Model Y LR Bj. 2021
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Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

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Zumal Tesla der einzige Hersteller sein dürfte der die Software inHouse produziert.
Liebe Grüsse
Snuups

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Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

Naheris
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Die programmieren gar nichts selber? Dann hat VW also doch gar nicht selber betrogen? Ist ja genial! :lol:
__________

VAG und BMW haben auch OTA. Bei BMW weiß ich noch nicht, was die alles nachrüsten. Bei VAG wird das mit der zu immer größeren Teilen in-house produzierten MEB-Software aber sicher auch zulassungsrelevant.

Die Software-Veränderungen am Audi e-Tron des zweiten Modelljahrs beinhalteten eine Vergrößerung des nutzbaren Teils des Akkus. Audi hat klar kommuniziert, dass dieses Update nicht rückwirkend ausgerollt wird, weil dadurch die ABEs der alten Autos erlöschen würden. Zumindest bei mir stand in bisher allen PKW die Netto-Kapazität im Fahrzeugschein. Vielleicht liegt es auch einfach nur daran?

Es dürfte also mehr daran hängen als einzelne Bestandteile, die man einzeln zertifizieren kann.
Heute: Taycan / Gestern: ID.4, e-Tron 55, Leaf ZE1+, I-Pace, Kona, e-Golf 300, Model S AP1, Passat GTE Mk-1 / Morgen: ?
Antike: V60 PHEV, V60, XC60, LS, IS, A6 / Geschenke: A2, Lupo 3L, Golf II.
Fan von: Volvo, Lexus.

Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

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VW hat beim "Betrug" ein Softwaremodul genutzt, welches Bosch von Haus aus in der MSG-Software integriert hat. In der MSG-Software-Entwicklung kann man so eine Zykluserkennung zur Optimierung auf den Prüfstand verwenden. Die Schwelle zur Kriminalität überschreitet man, in dem man das über Parameter im Serienzustand aktiv lässt.

Wichtig ist an der Stelle, zwischen den verschiedenen Domänen zu unterscheiden. Das Homologations-Prozedere ist ja relativ bürokratisch und von Markt zu Markt potenziell auch sehr unterschiedlich. Dann gibt es solche Themen wie FuSi (ISO26262) und SOTIF (ISO21448). Letzteres ist ein recht neues Thema. Das Thema "FuSi" kommt in Sachen Homologation immer wieder hoch, aber eigentlich geht es da "nur" um die Produkthaftung. Der interessante Teil ist allerdings, dass man zwischen Funktionen und Sicherheitsfunktionen unterscheidet. Nur letztere müssen nach ISO26262 passend zum identifizierten ASIL-Level entwickelt werden, die "Komfortfunktion" ist davon nicht betroffen. Das ergibt eine recht komfortable Ausgangslage: Die Sicherheitsfunktion überwacht die Grenzen, die in der die Homologation festgesetzt werden. Dahinter sind Änderungen allerdings nicht mehr Zulassungsrelevant.

Das mag eine regulatorische Lücke sein, allerdings kann man die gut argumentieren. Wir bewegen uns hier aber immer noch im Bereich "Fahren nach Level 2". Bei AUDI schaut es bitterer aus. Deren Staupilot ist jetzt gestrichen. Ich kenne einige der früheren Entwickler, besonders befriedigend dürfte das nicht sein. Was ich daraus mitgenommen habe war, dass es zwar auch technische Probleme gab, diese aber behoben werden konnten. Die mangelnde Behördliche Freigabe wurde wohl erst eher als "willkommener Vorwand" gesehen, die behördlichen Forderungen waren aber wohl so ausgelegt, dass kein wirtschaftlich vernünftig handelndes Unternehmen damit jemals anfangen würde sie zu erfüllen. Audi hat es trotzdem gemacht. Warum man die Software nicht ausliefert? Vermutlich weil "never touch a running system".

Was man Audi in dem Kontext aber zu gute halten muss: Durch diese "Materialschlacht" wurden neue, verbindliche Abnahmekriterien gefunden bezogen auf Tests und Test-Domäne und Verhaltensgrenzen. Das wird in Papers und Artikeln zu den aktuellen Systemgrenzen im UN-ECE-Raum erwähnt.
BMW i3s 120Ah (seit 1/2019) || Tesla Model 3 LR AWD (12/19-8/21) || AUDI e-Tron 55 (02/22-08/22)|| VW ID.3 12/22-02/23|| VW ID.4 (seit 02/2023)

Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

BED
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tescroft hat geschrieben:
BED hat geschrieben: Mit einem Unterschied: die anderen OEMs Testen VOR Auslieferung und Tesla erst NACH den ersten Kundenauslieferungen.
Diese Aussage ist falsch. Auch Tesla testet/validiert vor Release, durch ihre Kompetenz im Softwarebau vermutlich besser als jeder Althersteller.
Die Aussage war korrekt im Kontext.
Falsch hast Du zitiert, weil der wichtige Folgesatz nicht mitzitiert wurde.

EDIT:
Achso, ein Fanboy...sorry, hab s zu spät bemerkt! Ja, Tesla ist Lichtjahre voraus bei allem ...auch bei der Absicherung und den Softwaretests.
:roll: :mrgreen:

Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

Paranormal
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Vor paar Jahren war das Thema ja in den Medien,

da hieß es "TÜV fordert Nachprüfungen für „frisierte“ Tesla-Autos" und so weiter.
https://www.wiwo.de/unternehmen/auto/fu ... 83414.html

Passiert ist wie immer nichts.

Festzuhalten ist allerdings, dass Autos durch verbrauchsrelevante Änderungen eine neue Zulassung brauchen. Das betrifft Verbrenner und BEVs.
Wenn also ein Auto ein Update erhält mit dem es "sparsamer" wird -> neue Zulassung nötig.
Naheris hat geschrieben: VAG und BMW haben auch OTA. Bei BMW weiß ich noch nicht, was die alles nachrüsten. Bei VAG wird das mit der zu immer größeren Teilen in-house produzierten MEB-Software aber sicher auch zulassungsrelevant.
Dafür gibts doch die Release Notes online.

Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

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Passiert ist wie immer nichts.
Wohl, weil sie gemerkt haben, dass es rechtens ist was Tesla macht.
Wenn also ein Auto ein Update erhält mit dem es "sparsamer" wird -> neue Zulassung nötig.
Nein, ist nicht nötig, sofern man nicht mit dem besseren Wert Werbung machen will.
"If a trend becomes obvious, you are too late" - Elon Musk - Model 3 LR Bj. 2021 / Model Y LR Bj. 2021
Audi-Ingenieur: "Ohne Bescheissen werden wir es nicht schaffen." | Die Geheimakte VW

Re: Rechtslage Over-The-Air Update Autopilot

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Hallo,

mir persönlich wäre diese Sache viel zu Heiss.

Wenn bei einem Personenschaden die Staatsanwaltschaft
feststellt das durch ein OTA Update sich das Fahr-verhalten/eigenschaft
so verändert hat das die Typgenehmigung erloschen ist, bin ich erstmal Haftbar.

Weiß ich ob Tesla die Gehnehmigung erteilt bekommen hat?

Man muss als Besitzer schon Blind sein, oder ein solches "Gottvertrauen" haben,
wenn ständig Änderungen an meinem Fahrzeug vorgenommen werden/können.

Was bei manchen als Zukunft hochgepriesen wird, ist mir Persönlich zuwider.
Denn wenn ich nicht mehr selbst Herr über Mein Auto bin, sehe ich hier keinen Vorteil.

Gruss
64er eNiro + 28er Ioniq = 100% Elektrisch
eNiro Spirit , ABT, 3P :prost: 04/20 Zugelassen, Ende einer Odyssee
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