Neue innovative Ladebox: go-e

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Re: Neue innovative Ladebox: go-e

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Ich dachte immer bis 11kW wäre es nicht nötig Dose und Wallbox anzumelden?
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Re: Neue innovative Ladebox: go-e

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Ja ich hab einfach nur das online Formular ausgefüllt und das Datenblatt vom GoE angehängt. Vielleicht haben die gedacht dass ich die CEE Dose eh schon da hab, dann würde ein Elektriker ja auch nichts machen... Hab die einfach mit 22kW angemeldet, war kein Problem. Mir kommt es aber so vor, als ob Netze BW im Vergleich zu vielen anderen Netzbetreibern auch extrem Kulant bzw. zuvorkommend ist...
Basti_ hat geschrieben: Ich dachte immer bis 11kW wäre es nicht nötig Dose und Wallbox anzumelden?
Zu mobilen Wallboxen gibt es ja immer wieder Diskussionen ob man sie überhaupt anmelden muss... Aber generell ist bis 11kW meldepflichtig und bis 22kW genehmigungspflichtig.
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Re: Neue innovative Ladebox: go-e

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Und bis 3,7 kW ist nicht einmal meldepflichtig, wenn ich gerade nicht komplett auf dem Schlauch stehe.
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Re: Neue innovative Ladebox: go-e

mickk
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Ich hab auf meine unverbindliche Anfrage per Mail bei EDNetze (Südbaden) ohne Formular und ohne Elektriker direkt die Erlaubnis zum Gegenzeichnen zugeschickt bekommen, "Stromtankstelle 22kW". Geht wirklich sehr unkompliziert hier unten.

Re: Neue innovative Ladebox: go-e

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Köln Bonner hat geschrieben: Und bis 3,7 kW ist nicht einmal meldepflichtig, wenn ich gerade nicht komplett auf dem Schlauch stehe.
Meldepflichtig sind m.M.n. eh nur stationär betriebene /fest montierte Wallboxen.
Eine CEE22kW-rote Drehstromdose war noch nie meldepflichtig und ob ich da den Holzspalter, die Kreissäge, die Putzmaschine oder eben eine Go-e ranhänge hat niemanden zu interessieren. Ich würde nie fest verkabeln - es sei denn man mag gern Genehmigungen einholen, hat dazu noch zu viel Geld und leistet sich halt noch eine mobile Wallbox /Juice-Booster o.ä, ...
Wofür hat denn die Go-e den roten Stecker und ist transportabel /mobil mit einer Adapterplatte an der Wand, damit man sie schön schnell abmachen und auf Fernreisen mitnehmen kann?!?
I.d.R. wird mann daheim <11kW laden - erst recht mit normaler PV auf dem EFH.
Höhere Ladeleistungen /Netzbezug durchs Laden daheim dürften die Ausnahme sein wenn es tatsächlich mal schneller gehen soll. Das ist dann im Lastprofil des NB wie jedes andere stärkere Elektrogerät.

Man muss den Bürokratie-Unsinn ja nicht noch freiwilllg befeuern und unterstützen.
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Re: Neue innovative Ladebox: go-e

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@Joe-Hotzi Einfach mal einen Blick in die TAB Deines Netzbetreibers werfen. Da sind ausdrücklich Ladestationen für eMobile genannt.

Bis 11kW abmeldepflichtig, IIRC darüber genehmigungspflichtig.

SüdSchwabe.
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Kona 64kWh Premium Facelift Acid Yellow GSD - bestellt am 09.September 2019 - abgeholt am 5.Juni '20 gefahren bis 27. Oktober '23
Škoda Enyaq iv80X Sportline - bestellt am 20.Dezember '21 - abgeholt am 27.Oktober '23

Re: Neue innovative Ladebox: go-e

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Tja, was lese ich in den TAB da unter 10.1 (3)?
(3) Nach VDE-AR-N 4100 sind elektrische Verbrauchsmittel und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung von jeweils > 4,6 kVA im Drehstromsystem anzuschließen.Über weiterführende Anforderungen oder die Notwendigkeit einerLade-stromsteuerung oder –begrenzung gibt der zuständige Netzbetreiber Auskunft.
Diese "Schieflastfestlegung" ist allgemeine Argumentationsgrundlage, wobei man selbst da darauf hinweisen kann, dass die TAB keine Gesetzeswirkung haben und schon mehrmals in Gerichtsprozessen für teilweise unwirksam erklärt wurden, da sie zwar die maximalen Wünsche des EVU /NB ausdrücken, aber gern einmal den Kunden /Verbraucher unzulässig benachteiligen.
So kann mein BEV durchaus mit >4,6kVA einphasig laden ohne (eh fragwürdige) unzulässige Netzbelastung wenn die Schieflast am Hausanschluss (bspw. durch eine eigene PVA) geringer bleibt als 4,6kVA - die TAB bildet dies aber gar nicht erst ab.
Dafür ist ein Laden mit 4,6kW /20A real nur mit einer 22kW-Drehstrom-WB möglich, die dann nach Vorgabe der EVU /NB sogar genehmigungspflichtig ist ...

Denn natürlich finden sich in den aktuellen "Umsetzungshilfen" zu den TAB (S.8 von 92) die von Dir angesprochenen Hinweise zur "Meldepflicht von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen bis einschließlich 12 kVA" (ganz ohne den Hinweis auf die Meldefreiheit bis 3,7kVA) und die Genehmigungspflicht für Geräte >12kVA. Diese umfasst ausdrücklich auch ortsveränderliche Verbraucher...

Die EVU /NB haben lange Jahre mit gefährlichen Netzauswirkungen /Rückkoppelungen und Gefährdungen argumentiert und damit auch bei der Politik ihren Lobbyeinfluss geltend gemacht. Allerdings widerlegen selbst die eigenen Untersuchungen diese Argumentation in Bezug auf die E-Mobilität. (Link zu Netze BW) Statt die Energiewende und E-Mobilität voranzutreiben und die Vorteile zu nutzen, hat man sich (bisher) vor allem für Machterhalt und Beibehaltung veralteter Strukturen eingesetzt.

So lange scheint es diese Regelungen auch noch gar nicht zu geben. Denn als ich meine "Drehstromkiste" montieren ließ, war davon nie die Rede oder mein Elektriker sieht die Vorschriften auch eher "flexibel". ;) ?

Oder es handelte sich eben doch nur um eine einfache Drehstrom-Steckdose an welche ich halt verschiedene Verbraucher - ab und an auch mal eine mobile Wallbox - anstöpsel ...
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Re: Neue innovative Ladebox: go-e

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Das kannst Du im Zweifel vor Gericht mit Deinem Netzbetreiber ausdiskutieren, wenn Du Dich falsch / ungerecht / rechtswidrig / $anything behandelt fühlst und dann in einem separaten Thread darüber berichten.
Hier ist das aber off-topic.

SüdSchwabe.
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Re: Neue innovative Ladebox: go-e

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Na ja. Das ist aber jetzt vor allem Deine Meinung.

Dabei war mein Beitrag ja eine Reaktion auf Deinen Verweis auf die TAB - in denen erst mal gar nichts über eine Melde- / Anmeldepflicht steht. Die ergänzenden Erläuterungen /"Umsetzungshilfen" können vom EVU /NB ja nach Gusto formuliert werden.

Ich glaube schon, dass es für Interessenten /Käufer einer go-e-Ladebox interessant ist, ob sie zusätzlichen Aufwand betreiben (müssen) oder nicht. Ebenso, dass es bei bei vielen EVU /NB bei einer beabsichtigten Erhöhung der Hausanschlussleistung besser ist, den Betrieb eines 22kW-Durchlauferhitzers als Begründung - statt E-Auto /Wallbox anzuführen, um eine unkompliziertere Genehmigung zu erhalten.
Rangarid hat geschrieben: ... Hab die einfach mit 22kW angemeldet, war kein Problem. Mir kommt es aber so vor, als ob Netze BW im Vergleich zu vielen anderen Netzbetreibern auch extrem Kulant bzw. zuvorkommend ist...
Ob das wohl damit zusammenhängt, dass man sich (siehe Links weiter oben) schon mit den (kaumvorhandenen) realen Auswirkungen der E-Mobilität auf die Verteilnetze beschäftigt hat und nun doch eher den höheren Stromumsatz als Vorteil begreift?
Es ist jedenfalls erfreulich, dass es wohl mittlerweile weniger Probleme bei der Anzeige /Anmeldung von Wallboxen gibt.
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Re: Neue innovative Ladebox: go-e

LeakMunde
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Die Meldepflicht ergibt sich ziemlich klar aus § 19 Abs. 2 Satz 2 NAV. Ausnahmen nach Leistung oder Anschlussart stehen dort nicht.

Inwiefern man sich an die Verordnung halten möchte ist jedem selbst überlassen.
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