Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

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Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

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Rumrunner hat geschrieben: Da bringt es dann doch wenig, wenn der Käufer der Immobilie das erste Jahr auf 80% Laden kann, weil er das einzige E - Auto besitzt, er aber praktisch ständig damit rechnen muss, dass ein oder mehrere andere Mitglieder der Eigentümergemeinschaft auf E - Antrieb wechseln, und es plötzlich nur noch für 60% reicht in der Nacht und er seinen Arbeitsplatz nicht erreicht.
Selbst bei 10A einphasig kommen über Nacht an die 20 kWh zusammen. Wenn Du aber Lastmanagement hast ist der I3 vom Nachbarn vielleicht schon voll wenn Du ansteckst, weil er mit 11 kW laden konnte.
Zum Glück kann man Lastmanagement nachrüsten wenn man merkt das man es braucht. Es ist nur sinnvoll die Möglichkeit frühzeitig vorzusehen wenn man später keine unnötigen Kosten haben will.
Wenn die Nachbarn erst mal elektrisch fahren wollen ist es auch nicht mehr so ein Problem das in der Eigentümergemeinschaft durchzubekommen.
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Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

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Rumrunner hat geschrieben:er aber praktisch ständig damit rechnen muss, dass ein oder mehrere andere Mitglieder der Eigentümergemeinschaft auf E - Antrieb wechseln, und es plötzlich nur noch für 60% reicht in der Nacht und er seinen Arbeitsplatz nicht erreicht.
Ich weiß gar nicht mehr wie oft ich es geschrieben habe aber rechnen hilft hier ungemein. Wenn ein Auto über Nacht in 10 Std. mit 3,7 kW geladen wird, dann kann man 37 kWh in den Akku packen. Das reicht für ca. 250 km. Die wenigsten haben einen Arbeitsweg von 250 km. Und wenn doch, dann sollte er sich überlegen ob nicht ein Apartment in der Nähe des Arbeitsplatzes die bessere Lösung ist.
elektrozauber hat geschrieben:Das reicht für zwei 22 kW Wallboxen und alle weiteren Bewohner schauen in die Röhre. Für eine dritte 22 kW Wallbox müsste der Hausanschluss verstärkt werden, was teuer ist. Der Energieversorger dürfte dann verlangen, dass eine eigene Trafostation nebst Anschluss ans Mittelspannungsnetz bezahlt werden muss.
Das ist doch totaler Quatsch. Bei deiner Annahme müssten alle die ganze Nacht mit 22 kW laden. 10 x 22 kW sind 220 kWh. Reicht für ca. 1200 km. Und das jeden Tag. Wann arbeitet derjenige denn, wenn er jeden Tag 12 Std. im Auto sitzt.
elektrozauber hat geschrieben:damit bleiben rund 50 kW für Ladestationen übrig.
Nacht ist der Stromverbrauch geringer. Da würden somit mehr übrig bleiben. Aber bleiben wir bei den 50 kW. Das sind ca. 500 kWh pro Nacht, die fürs Laden übrig wären. Das reicht für 2500 Fahr-km. Bei 33 Fahrzeuge wären das 75 km Reichweite pro Tag und Fahrzeug. Dann könnten alle Fahrzeuge im Jahr ca. 27.000 km damit zurücklegen. Doppelt so viel wie lt. Statistik im Jahr pro Fahrzeug zurück gelegt wird. Es stehen aber wesentlich mehr als 50 kW zur Verfügung, weil ein Haushalt im MFH nur ca. 4000 kWh pro Jahr benötigt. D.h. im Jahresdurchschnitt wird jede Phase nur mit 22 A belastet.

Bei dem Hausanschluss in dem 33 WE MFH braucht man noch nicht mal ein Lastmanagement, wenn alle nur ein 3,7 kW Lader nehmen würden.

PS: Zur Info, ein Gleichzeitigkeitsfaktor muss man auch auf das Laden der E-KFZ anwenden.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

M3Muenchen
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M3Muenchen hat geschrieben:Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus in München und ich habe den Vermieter angefordert, dass ich eine Stromleitung mit "üblicher" Steckdose (Hier rote 16A, 3-phasig) von meinem Stromzähler zum Parkplatz fachgerecht verlegen lasse. Glücklicherweise habe ich die Unterstützung des Vermieters.

...
Die Eigentümerversammlung hat stattgefunden und von 27 Eigentümer waren nicht alle da. Die, die da waren, hatten keine Einwände gegen den Einbau einer Stromleitung. Laut Hausverwaltung muss jetzt eine schriftliche "ja" Meldung von alle 27 Eigentümer kommen, sonst darf ich die Stromleitung nicht einbauen lassen.

Weiß jemand, ob es wirklich eine Allstimmigkeit hier notwendig ist? Die Verlegung des Kabels erfordert das Bohren durch mehrere Betonwände.

Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

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Ja, noch ist wirklich eine Allstimmigkeit erforderlich.
Eine Gesetzesänderung ist geplant, wann die kommt ......... :?:
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Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

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Wenn das Thema auf der Tagesordnung stand, dann werden die abwesende als Enthaltung gewertet. Sonst hätten die vorher der HV mitteilen müssen, dass sie dagegen sind. Damit haben die ihr Abstimmungsrecht wahrgenommen.
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Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

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So einfach sehe ich das nicht .
Es muss ja einen Beschluss gegeben haben.
Nämlich den, dass alle 27 Eigentümer eine schriftliche "ja" Meldung abgeben müssen !

Wie viele stimmberechtigte Eigentümer waren denn anwesend ? Warst du (M3Muenchen) dabei ?
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Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

M3Muenchen
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Ich war nicht dabei. Der Vermieter hat mir nicht gesagt, wie viel genau dabei waren. Es wurde aber bisher keine Meldungen an die Hausverwaltung eingereicht.

Bald werden Protokolle per Post an alle Eigentümer herausgeschickt und es gibt ein Schreiben wegen der Baumaßnahmen dazu. Die Eigentümer sollen dann das Schreiben unterschreiben und zurückschicken. Aber niemand ist verpflichtet das Anliegen zu beantworten und zurückschicken.

Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

kbrandes
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ecopowerprofi hat geschrieben:Wenn das Thema auf der Tagesordnung stand, dann werden die abwesende als Enthaltung gewertet. Sonst hätten die vorher der HV mitteilen müssen, dass sie dagegen sind. Damit haben die ihr Abstimmungsrecht wahrgenommen.
Oder sie können den Beschluss binnen 4 Wochen anfechten ....

Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

mbrod
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Mit welcher Mehrheit ein Beschluss zustande kommt hängt anscheinend davon ab, unter welche Kategorie die Maßnahme fällt. Unsere Verwaltung hat das so erklärt:
Bauliche Veränderung (z.B. Ausbau Terrasse zum Wintergarten): Alle Eigentümer - auch diejenigen, die nicht an der Versammlung teilgenommen haben - müssen zustimmen.
Modernisierung (z.B. Steckdose am Stellplatz Tiefgarage): 3/4 der Köpfe aller Eigentümer, wobei mindestens 50% der Miteigentumsanteile dabei vertreten sein müssen. (Hinweis: Gehört jemandem zwei Wohnungen, wächst ihm dadurch kein zweiter Kopf. Zwei Eigentümer einer Wohnung haben eine Stimme.)

Strittig scheint, ob ein Anspruch auf den Anschluss an Energieversorgung nach WEG § 21, Absatz 5.6 besteht:
"(5) Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört insbesondere:
...
6. die Duldung aller Maßnahmen, die zur
Herstellung einer
Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer
Rundfunkempfangsanlage oder eines
Energieversorgungsanschlusses zugunsten
eines Wohnungseigentümers erforderlich sind."

(6) Der Wohnungseigentümer, zu dessen Gunsten eine Maßnahme der in Absatz 5 Nr. 6 bezeichneten Art getroffen wird, ist zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet.
Zuletzt geändert von mbrod am Di 4. Jul 2017, 08:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ladestationen Tiefgarage Eigentümergemeinschaft

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mbrod hat geschrieben:Hinweis: Gehört jemandem zwei Wohnungen, wächst ihm dadurch kein zweiter Kopf. Zwei Eigentümer einer Wohnung haben eine Stimme.
Kommt nur drauf an was in der Teilungserklärung steht. Ist zwar üblich aber nicht zwingend. Wir haben auch eine Eigentumswohnung und dort zählt der Eigentumsanteil. Also in der Teilungserklärung nachlesen.
mbrod hat geschrieben:Modernisierung (z.B. Steckdose am Stellplatz Tiefgarage)
Bau doch erst mal nur eine CEE Steckdose in der Garage. Dann brauchst Du nur die 2/3 Mehrheit.
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