Uff geschafft. Einstimmig angenommen.
Erschwerend war, dass ich die Leute kaum kenne, weil die Tiefgaragen zu einem sonst fremden Wohnkomplex gehören und ich im Vergleich zu einem Wohnungseigentümer etwa 7% Stimmrecht hatte. Meine vertrauten Nachbarn gehen deshalb da auch nicht hin.
Was hat geholfen:
1. Ich hatte vorher unterstehenden Tagesordnungspunkt angemeldet mit Infos. All das habe ich mir aus Euren Tipps hier zusammengesammelt. Danke!!!
Erstaunlicherweise hatten die Leute das auch gelesen. Das Thema Brandgefahr und Gefahr überhaupt kam gar nicht auf. Und das waren Leute, die vorher die Gefahren eines Bewässerungscomputers diskutiert hatten.
2. In der Tiefgarage gibt es, wie fast überall, so gut wie keine Steckdosen, aber durchaus Nachfrage. "Wenn ihr fragt, dürft ihr gerne auch" hat geholfen.
3. Die Hausverwaltung hatte das Problem, dass Handwerker, die viel Strom verbrauchen (z.B. ein Wochenende lang den Regen aus der Garage pumpen) den verbrauchten Strom nicht versicherungswirksam ausweisen können.
Habe angeboten, dass sie meine Steckdose verwenden können, wenn sie Start- und Endzähler notieren.
4. Ich habe immer nur von normaler Schuko Steckdose gesprochen. Nix Wallbox oder CEE...
5. Dass ein Nachbar sagte, dass Laden von Autos immer mehr Normalität wird, hat auch nicht geschadet. Sowas könnte man theoretisch absprechen
Ich hatte erwartet, dass die Leute mich anschauen wie ein Auto: Auto an Steckdose ???
Ich mußte keines meiner vorbereiteten Geschütze auffahren.
Hier der Text:
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Antrag Stromanschluß an Tiefgaragenstellplatz
Ich bin Eigentümer eines Tiefgaragenstellplatzes in der Tiefgarage xxx. Ich möchte auf eigene Kosten eine Standard Schuko Steckdose 220V 10 A installieren lassen von einem Elektrofachmann, um damit im Winter in Nächten mit Nachtfrost mein Elektroauto (Audi A3 Etron) zu laden. Dazu reicht obige zu installierende Standardsteckdose vollkommen aus. Sie wird mit 1300 - 2200 W belastet. Das entspricht dem Verbrauch von einem Fön oder Staubsauger.
Der Elektrofachmann machte 3 Vorschläge von denen folgender von unserer Hausverwaltung priorisiert wurde:
Anschluß an eine in der Tiefgarage vorhandene Leitung mit Gemeinschaftsstrom und Installation eines Zählers (z.B. Ferraris-Zähler ) vor der neu anzubringenden Steckdose, an dem mein individueller Verbrauch abgelesen werden kann. Die Abrechnung erfolgt dann jährlich über diesen Zähler. Nach Rücksprache mit mir erlaube ich gern auch die Nutzung der Steckdose durch andere Nutzer der Tiefgarage (z.B. um eine schwache Autobatterie nachzuladen). Die Steckdose wird von einem Elektrofachmann an meinem Tiefgaragenstellplatz installiert. Es existieren bereits private abgeschlossene Stromanschlüsse in der Garage. Falls gewünscht kann die zu installierende Steckdose ebenfalls abschließbar ausgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Anhang:
Unbedenklichkeitserklärung:
DEKRA
Darf ich ein Elektroauto in einer Tiefgarage laden?
Das Laden in einer Tiefgarage stellt kein Problem dar, da die verwendeten Batterien moderner Elektrofahrzeuge nicht ausgasen. Auch die Ladetechnik von Serienfahrzeugen ist sehr sicher, so dass ein Überladen der Batterien ausgeschlossen wird.
Was muss ich als Besitzer einer Immobilie, einer Tiefgarage oder eines öffentlichen Parkplatzes beachten?
Moderne Elektrofahrzeuge sind auch während des Ladevorgangs so sicher wie jedes andere geparkte Fahrzeug. Auch das Parken in einer Tiefgarage stellt kein Problem dar, da die verwendeten Batterien moderner Elektrofahrzeuge nicht ausgasen. Wenn Sie als Tiefgaragenbesitzer Ladestationen aufbauen möchten, so gilt das gleiche, wie für andere Immobilienbesitzer. […]
http://www.dekra-elektromobilitaet.de/f ... rastruktur
Brandschutz
Die in modernen Elektrofahrzeugen verbauten Akkus und deren Ladetechnik weisen eine erheblich geringere (Brand-)Gefahr auf als die höchst entzündlichen und u.U. ausgasenden Benzintanks von Verbrennerfahrzeugen und deren extrem hohe Temperaturen, wie sie etwa am Verbrennungsmotor bzw. dessen Auspuffanlage (Krümmer) auftreten.
Das Risiko eines Fahrzeugbrands ohne äußere Einwirkung ist bei einem Elektrofahrzeug deutlich geringer als bei thermischen Fahrzeugen. Die Gefahren für die Feuerwehren bei einem Elektrofahrzeug sind vergleichbar mit denen von heute modernen thermischen Fahrzeugen. Das Risiko eines Brandereignisses mit einer Beteiligung eines Elektrofahrzeugs in einer Tiefgarage besteht, ist aber bei einem frühzeitigen Einsatz beherrschbar. Es besteht für die Feuerwehr in den Gefahrenmomenten kein Unterschied in der Brandbekämpfung zwischen einem thermischen oder einem Elektrofahrzeug.
http://bfb-is.de/wp-content/uploads/201 ... rzeuge.pdf
http://www.vde.com/de/Technik/e-energy/ ... rzeuge.pdf
Wohnungseigentumsgesetz
§21 Wohnungseigentumsgesetz:
(5) Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört insbesondere:
...
6. die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind.
(6) Der Wohnungseigentümer, zu dessen Gunsten eine Maßnahme der in Absatz 5 Nr. 6 bezeichneten Art getroffen wird, ist zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet.
(7) Die Wohnungseigentümer können die Regelung der Art und Weise von Zahlungen, der Fälligkeit und der Folgen des Verzugs sowie der Kosten für eine besondere Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für einen besonderen Verwaltungsaufwand mit Stimmenmehrheit beschließen.