Ersatzteilversorgung: Wenn der AMPERA-e mal eingestellt wird

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mainhattan
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...gerade mit Blick auf die unendlich dauernden Lieferfristen bei den Aussenspiegeln :?

Ersatzteilversorgung – Rechte und Pflichten der Hersteller und des Verbrauchers
Bestimmt hat sich ein jeder schon einmal die Frage gestellt, für welchen Zeitraum man für sein Fahrzeug definitiv alle benötigten Ersatzteile vom Hersteller erhält. Wer in der Praxis jedoch einmal auf das Problem der mangelnden Ersatzteilversorgung stoßen sollte, möge auf die nachfolgenden Grundsätze zurückgreifen:
Aus dem Kaufvertragsrecht selbst ergibt sich keine Verpflichtung eines Herstellers, über den Gewährleistungszeitraum (in Deutschland zwei Jahre) Ersatzteilansprüche eines Kunden zu befriedigen.
In der Rechtssprechung der Bundesrepublik hat man jedoch unter Bezugnahme auf den Begriff des "Treu und Glaubens" (vgl. § 242 BGB) statuiert, dass ein Hersteller Ersatzteile für Maschinen, Kraftfahrzeuge und technische Geräte auch ohne besondere Vereinbarung für eine gewisse Zeit bereithalten muss.
Im Jahre 1999 entschied das Landgericht Köln, dass ein Verkäufer / Hersteller verpflichtet sein könne, Ersatzteile für die durchschnittliche Nutzungsdauer seines Produkt bereit zu halten, so es sich um ein technisches Industrieprodukt handele.
Nach übereinstimmender Rechtssprechung muss ein Hersteller im Kfz-Bereich Ersatzteile für einen Zeitraum von mind. 12 Jahren nach Auslieferung des letzten Fahrzeugs einer Modellreihe bereitstellen.
Die Pflicht eines Händlers zur Belieferung seines Kunden mit Ersatzteilen während der durchschnittlichen, gewöhnlichen Nutzungsdauer beinhaltet jedoch nicht dessen Pflicht zur eigenen Kalkulation oder Vorratshaltung – er ist lediglich verpflichtet, das Ersatzteil beim Hersteller innerhalb der vorgenannten Zeitspanne zu beschaffen.
Kann ein Händler seine diesbezügliche Pflicht nicht erfüllen, ist ein Käufer, so Ersatzteile bereits kurz nach Ablauf einer Verjährungs- / Garantiefrist nicht mehr zur Verfügung gestellt werden können, nach der Rechtssprechung sogar berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadensersatz zu fordern, da ihm in einem solchen Fall das Festhalten am Vertrag unzumutbar sei.
Ansprüche des Kunden gegenüber dem Händler bestehen jedoch nur dann, wenn er (beispielsweise als Erstkäufer) das Fahrzeug auch bei diesem erworben hat.
So ein Verbraucher ein Fahrzeug mit mehreren Vorbesitzern auf dem Gebrauchtwagenmarkt erwirbt, bestehen keine Ansprüche auf Ersatzteilbelieferung durch den ursprünglich das Fahrzeug ausliefernden Händler – hier wäre, so innerhalb der oben genannten Frist Ersatzteile nicht verfügbar sind, an den Hersteller heranzutreten.
In der Rechtssprechung ist des Weiteren festgehalten, dass man sich von der Verpflichtung zur Ersatzteilbeschaffung generell freizeichnen kann – jedoch sind im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen die im BGB festgelegten Grundsätze zur Vermeidung von Verbrauchernachteilen unbedingt zu beachten.

Diese mobile.de Verkehrsrechts-Kolumne wurde verfasst von:

Rechtsanwalt Michael Winter,
Tätigkeitsschwerpunkt u.a. Verkehrsrecht
70806 Kornwestheim
http://www.rechtsanwalt-michael-winter.de

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Re: Ersatzteilversorgung: Wenn der AMPERA-e mal eingestellt

TeeKay
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Ich mache mir da gar keine Sorgen. GM baut die Produktion auf 60.000 im Jahr aus. Bei 7 Jahren Fertigungszeit haben wir am Ende an die 400.000 Bolts auf der Welt. Da wird es mehr als genügend Ersatzteile geben. Selbst wenn Opel und PSA pleite gehen sollten, wird es Zugriff auf Ersatzteile geben. Notfalls importiert die jemand containerweise aus den USA.

Re: Ersatzteilversorgung: Wenn der AMPERA-e mal eingestellt

mainhattan
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TeeKay hat geschrieben:Ich mache mir da gar keine Sorgen. GM baut die Produktion auf 60.000 im Jahr aus. Bei 7 Jahren Fertigungszeit haben wir am Ende an die 400.000 Bolts auf der Welt. Da wird es mehr als genügend Ersatzteile geben. Selbst wenn Opel und PSA pleite gehen sollten, wird es Zugriff auf Ersatzteile geben. Notfalls importiert die jemand containerweise aus den USA.
Im Grundsatz magst Du Recht haben. Aber die Ersatzteilversorgung beim Ur-Ampera belehrt bereits eines Besseren...

Re: Ersatzteilversorgung: Wenn der AMPERA-e mal eingestellt

TeeKay
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Wie sieht die denn aus? Gab es da Bemühungen, Ersatzteile auf eigene Faust aus den USA zu importieren? Bei Fahrzeugen innerhalb der Garantiezeit ist das eher unüblich. Anschließend hätte ich da wenig Hemmungen, wenn mich der Hersteller ansonsten verarschen will.

Ich kann nur sagen, dass Tesla gerade heute ein Auto fertig reparierte (neuer Computer), das seit dem 19. Februar beim Service Center stand und auf Ersatzteile wartete. Viel schlimmer kann das nicht kommen. Der Besitzer, außerhalb der Garantie, wird aus dem Fall sicherlich lernen und beim nächsten Mal lieber in Litauen einen Computer einbauen lassen.

Re: Ersatzteilversorgung: Wenn der AMPERA-e mal eingestellt

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Es ging hier konkret um eine gerissene Frontscheibe für die Ausführung mit Frontkamera.
Selbst der Autoglaser war nicht in der Lage, das Teil zu besorgen.

Re: Ersatzteilversorgung: Wenn der AMPERA-e mal eingestellt

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Recht haben und Recht bekommen...
Den Artikel hatte ich im Oktober auch mal gelesen, als ich mir über das Für und Wider des Amp-Es Gedanken gemacht hatte. Ergebnis sieht man ja, ich hatte das vermeidliche Abenteuer unterschrieben, bevor klar war, wie es mit dem Wagen nun weitergeht.

Ich sehe eher das Problem, daß Bauteile einfach „auslaufen“. Bspw. wird generell mehr und mehr Elektronik verbaut. Einzelne Bauelemnte werden gerne auch mal eingestellt und die Lieferverträge aufgekündigt. Es ist gängige Praxis, daß ein Lieferant (meine Firma ist Tier-1, beliefert also direkt die OEMs u.a. mit ECUs) dann einen „Last Time Buy“ erwägt und sich das Lager mit einer prognostizierten Stückzahl voll legt. Wenn die Abrufe der OEMs dann überdurchschnittlich hoch sind in den letzten Produktionmonaten, dann ist halt weniger für die Ersatzteilbedarfe da. Basta. Glaubt mal nicht, daß dann 5 Jahre nach EOL noch eine Ersatzkomponente nachträglich freigegeben wird. Der Aufwand wäre zu hoch.
Ist dann einfach nicht mehr lieferbar. Basta.

Jetzt ratet mal, was dann der Besitzer da groß erwirken kann... :|
Zero DS 13.0 => Energica EsseEsse 9+ => Energica Ribelle => Energica Experia
Rönoo Zoe => Opel Ampera-E 1st => Opel Ampera-E PLUS => TM3

Re: Ersatzteilversorgung: Wenn der AMPERA-e mal eingestellt

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most hat geschrieben:Recht haben und Recht bekommen...
Den Artikel hatte ich im Oktober auch mal gelesen, als ich mir über das Für und Wider des Amp-Es Gedanken gemacht hatte. Ergebnis sieht man ja, ich hatte das vermeidliche Abenteuer unterschrieben, bevor klar war, wie es mit dem Wagen nun weitergeht.

Ich sehe eher das Problem, daß Bauteile einfach „auslaufen“. Bspw. wird generell mehr und mehr Elektronik verbaut. Einzelne Bauelemnte werden gerne auch mal eingestellt und die Lieferverträge aufgekündigt. Es ist gängige Praxis, daß ein Lieferant (meine Firma ist Tier-1, beliefert also direkt die OEMs u.a. mit ECUs) dann einen „Last Time Buy“ erwägt und sich das Lager mit einer prognostizierten Stückzahl voll legt. Wenn die Abrufe der OEMs dann überdurchschnittlich hoch sind in den letzten Produktionmonaten, dann ist halt weniger für die Ersatzteilbedarfe da. Basta. Glaubt mal nicht, daß dann 5 Jahre nach EOL noch eine Ersatzkomponente nachträglich freigegeben wird. Der Aufwand wäre zu hoch.
Ist dann einfach nicht mehr lieferbar. Basta.

Jetzt ratet mal, was dann der Besitzer da groß erwirken kann... :|
Rückabwicklung Kaufvertrag.


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Re: Ersatzteilversorgung: Wenn der AMPERA-e mal eingestellt

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Siehst du?
Genau das meine ich mit Recht haben und Recht bekommen!

Wer wird denn noch nach, mal angenommen, EOL +5 Jahre Erstbesitzer des Fahrzeugs sein. Denn nur solche Leute können den Kaufvertrag dann Rück abwickeln. Das ist eine für einen OEM verschwindend geringe Menge. Wäre ich BMW, VW, Daimler höchst persönlich, das würde ich gerne in Kauf nehmen!
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Re: Ersatzteilversorgung: Wenn der AMPERA-e mal eingestellt

TeeKay
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most hat geschrieben:Glaubt mal nicht, daß dann 5 Jahre nach EOL noch eine Ersatzkomponente nachträglich freigegeben wird. Der Aufwand wäre zu hoch.
Ist dann einfach nicht mehr lieferbar. Basta.

Jetzt ratet mal, was dann der Besitzer da groß erwirken kann... :|
Das Problem haben Besitzer der Tesla Roadster schon seit mindestens 2016, 4 Jahre nach Produktionseinstellung. Ersatzteile gibt es vielfach nicht mehr bzw. nur mit Wartezeiten, die in Halbjahren gemessen werden. Für meinen BMW gab es 2 Jahre nach Produktionseinstellung keine Standheizung mehr als Ersatzteil. Die bastelte die BMW-Werkstatt aus Bauteilen anderer Modelle zusammen.

Re: Ersatzteilversorgung: Wenn der AMPERA-e mal eingestellt

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Ich sehe das mit den Ersatzteilen beim Opel Ampera-e nicht so problematisch. Er ist baugleich mit dem Chevrolet Bolt EV, welcher wie der Ampera-e noch bis mindestens 2020 weitergebaut wird. GM plant auch eine Erhöhung der Produktionskapazität und der Bolt wird auch in weiteren Ländern erhältlich sein (Südkorea, Naher Osten, Südamerika, etc.). Das nach Level 5 autonome Fahrzeug Cruise AV von GM, welches 2019 in Serie geht, basiert auch auf dem Bolt/Ampera-e. Auch heute schon können alle Ersatzteile problemlos in diversen Online Shops in USA bestellt werden. Mein Händler hatte bisher keine Probleme mit der Ersatzteilbesorgung.
Unsere Familie fährt voll elektrisch:
Opel Ampera-e seit November 2017 über 155'000 km - Ø 18.3 kWh/100km
Opel Corsa-e seit Juni 2020 über 68'193 km - Ø 17.2 kWh/100km
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