Reklamation bei einem finanzierten Fahzeug

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Reklamation bei einem finanzierten Fahzeug

Xhari
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Ihr Lieben,

interessehalber:

Ich habe seit ca. 3 Wochen einen e-UP und hatte diesbezüglich eine berechtigte Reklamation wegen fehlender CCS-Dose. Mein Händler hat mir die Reklamation zugestanden und zwei Möglichkeiten eingeräumt: Rückgabe zum Kaufpreise (minus ca. 1000 Euro, weil ich in der Zwischenzeit dummerweise einen Unfall hatte) für das reparierte Fahrzeug, oder ein finanzieller Ausgleich der fehlenden CCS-Dose, den ich durchaus fair finde, da ich auch nur selten wirklich lange Strecken fahren wollen würde. Dennoch wäre es schön, die Möglichkeit zu haben und zudem wird die fehlende Schnelllademöglichkeit ja auf kurz oder lang einen nicht unerheblichen Wertverlust bedeuten, vermute ich?

Meine Frage ist nun, was müsste ich bei einem Rückkauf seitens des Händlers bedenken? Wenn die Finanzierung nach dem kompletten Wertausgleich gekündigt würde (ursprünglicher Kaufpreis) würde ich dann noch die Zinsen und den Schutzbrief zahlen müssen oder ließe sich der Vertrag damit insgesamt kündigen? Und welche Auswirkungen kann sowas haben auf die Rate bei evtl. neuer Finanzierung eines Wagens mit Schnelllademöglichkeit?

Ich tendiere momentan dazu, den Ausgleich des Händlers anzunehmen und den Wagen zu behalten, bin aber noch etwas unschlüssig und hätte schon gerne alle Informationen in Punkto Rückgabe, um eine wirklich gut fundierte Entscheidung treffen zu können, die finanziell Sinn macht. Der Unfall verkompliziert das Ganze natürlich etwas. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass Anfang 2020 mit dem Skoda Citigo, dem neuen e-Up! und dem Seat Mii gleich drei baugleiche e-Wagen mit doppelter Reichweite raus kommen, frage ich mich, wie groß der Wertverlust meines Wagens dann sein wird (im Moment finde ich den e-UP noch überraschend wertstabil dafür, dass das schon angekündigt worden ist). Was denkt ihr?
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Re: Reklamation bei einem finanzierten Fahzeug

Nichtraucher
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Wenn der Kredit vorzeitig gekündigt wird, möchte die Bank in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung haben. Das sind von der Größenordnung her die gesamten Zinsen die du normalerweise über die gesamte Laufzeit gezahlt hättest. Müsste meines Erachtens in diesem Fall der Händler tragen.
Es wäre besser gewesen, das Fahrzeug gar nicht erst abzunehmen (hinterher ist man immer schlauer).
Der Händler soll Dir doch einfach ein anderes Fahrzeug liefern, welches CCS hat und Dir nur den Unfall abziehen.
Auch wenn Du jetzt kein CCS brauchst, wird es doch schwierig das Fahrzeug ohne CCS jemals weiter zu verkaufen.
Wenn Du es erst einmal hast, wirst Du Dich vielleicht dann auch fragen, wie Du vorher ohne auskamst.
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Re: Reklamation bei einem finanzierten Fahzeug

Xhari
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Danke, Nichtraucher. Leider wusste ich, als ich den Wagen bestellt habe, noch so gut wie nichts über e-Autos und hätte, selbst wenn ich die Ladedose gesehen hätte, noch gedacht dass es eine CCS- und keine Typ 2-Dose ist. Gesehen habe ich das aber erst, als der Wagen bei mir stand und ich das Laden ausprobieren wollte. Dank eigener Recherche vor allem auch hier im Forum wusste ich da, wie die CCS-Dose aussehen muss und habe es gleich reklamiert.

Das mit dem CCS-Fahrzeug hatte ich auch angesprochen, aber da käme wohl auch Punkt 1 zum Tragen, sie kaufen mir das Auto ab und suchen dann nach Ersatz...

Hmm. Alles nicht so einfach gerade.Was denkst du, wäre der e-UP noch wert, wenn man ihn nach Ende der Laufzeit in Zahlung geben würde, um ihn dann gegen ein besseres Auto einzutauschen?

Ob der Händler die Zinsen tragen würde, keine Ahnung, es war nur vom Rückkauf für den eigentlichen Kaufpreis minus die Wertentschädigung für den Unfall die Rede.

Re: Reklamation bei einem finanzierten Fahzeug

Nichtraucher
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Xhari hat geschrieben: Danke, Nichtraucher. Leider wusste ich, als ich den Wagen bestellt habe, noch so gut wie nichts über e-Autos und hätte, selbst wenn ich die Ladedose gesehen hätte, noch gedacht dass es eine CCS- und keine Typ 2-Dose ist. Gesehen habe ich das aber erst, als der Wagen bei mir stand und ich das Laden ausprobieren wollte. Dank eigener Recherche vor allem auch hier im Forum wusste ich da, wie die CCS-Dose aussehen muss und habe es gleich reklamiert.

Das mit dem CCS-Fahrzeug hatte ich auch angesprochen, aber da käme wohl auch Punkt 1 zum Tragen, sie kaufen mir das Auto ab und suchen dann nach Ersatz...

Hmm. Alles nicht so einfach gerade.Was denkst du, wäre der e-UP noch wert, wenn man ihn nach Ende der Laufzeit in Zahlung geben würde, um ihn dann gegen ein besseres Auto einzutauschen?

Ob der Händler die Zinsen tragen würde, keine Ahnung, es war nur vom Rückkauf für den eigentlichen Kaufpreis minus die Wertentschädigung für den Unfall die Rede.
Das aktuelle Fahrzeug zurückgeben minus 1.000 € und dann zu den gleichen Konditionen ein Fahrzeug mit CCS bekommen, ohne weitere Ausgleichszahlungen wäre für mich ein fairer Deal.
Der Händler hat schon Möglichkeiten mit der Bank was zu vereinbaren. Mitunter bekommt er ja auch Provision von der Bank.

Was das Auto am Ende der Laufzeit (wie lange eigentlich?) irgendwann mal wert sein wird, kann Dir heute kein Mensch sagen.
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Re: Reklamation bei einem finanzierten Fahzeug

Xhari
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4,5 Jahre. Er sagte heute im Gespräch, dass er das natürlich auch nicht vorhersagen kann, aber dass es etwa 65% weniger wären als der jetzige Verkaufspreis.
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