Re: AHK mit Zugmasse und Stützmasse?
Verfasst: Mo 10. Dez 2018, 09:02
Hallo Forum
Jetzt nur mal laut gedacht und mit Halbwissen ausgestattet:
Das Thema Anhänger schminke ich mir für den Niro mal ab, weil von Kia nicht zugelassen. Aus meiner Sicht wäre es fahrlässig irgendwas zu basteln.
Aber das Thema Fahrradträger schließe ich noch nicht ab.
Dazu benötige ich
1. eine Trägervorrichtung montiert ans Fahrzeug
2. einen passenden Träger
zu 1: Den Niro gibt es schon als Hybrid seit einigen Jahren. Für diesen gibt es auch nachrüstbare Anhängerkupplungen und, in den USA, auch nachrüstbare Trägervorrichtungen, Stichwort 2" Receiver.
Meine Annahme ist nun, dass das Chassis als Platform bei allen Niros gleich ist und deshalb auch die Karosserie des e-Niro grundsätzlich die Belastungen durch einen Träger/Anhänger aushält. Ich nehme außerdem an, dass die notwendigen Befestigungspunkte am Fahrzeug genauso vorhanden sind wie an allen anderen Niros. Wird überprüft, sobald Fahrzeuge verfügbar.
Also schrauben wir mal gedanklich einen amerikanischen, für das Modell spezifisch gebauten, 2" Receiver an den Niro. Das ist ja keine Anhängerkupplung. Dieser trägt laut Spezifikation Class III 238kg.
zu 2: Daran montiere ich einen geeigneten Fahrradträger.
Gerüchteweise(!) benötige ich dafür in Deutschland keinen ABE oder TÜV, weil es keine Anhängervorrichtung ist, sondern das Ganze als "Ladung" zählt. Mancherlei Vorrichtungen zum Transport von Gütern die an Firmenfahrzeuge geschraubt werden, brauchen ja auch keine Zulassung. Die Straßenverkehrsordnung gibt für Ladung eine geeignete Sicherung, Abstände, Überstände, Beleuchtungen usw. vor, die eingehalten werden müssen.
Sollte das so gehen? Für jeden auf eigenes Risiko. Wer kennt die Vorschriften genau und kann was dazu sagen?
Danke
Gruß
Jetzt nur mal laut gedacht und mit Halbwissen ausgestattet:
Das Thema Anhänger schminke ich mir für den Niro mal ab, weil von Kia nicht zugelassen. Aus meiner Sicht wäre es fahrlässig irgendwas zu basteln.
Aber das Thema Fahrradträger schließe ich noch nicht ab.
Dazu benötige ich
1. eine Trägervorrichtung montiert ans Fahrzeug
2. einen passenden Träger
zu 1: Den Niro gibt es schon als Hybrid seit einigen Jahren. Für diesen gibt es auch nachrüstbare Anhängerkupplungen und, in den USA, auch nachrüstbare Trägervorrichtungen, Stichwort 2" Receiver.
Meine Annahme ist nun, dass das Chassis als Platform bei allen Niros gleich ist und deshalb auch die Karosserie des e-Niro grundsätzlich die Belastungen durch einen Träger/Anhänger aushält. Ich nehme außerdem an, dass die notwendigen Befestigungspunkte am Fahrzeug genauso vorhanden sind wie an allen anderen Niros. Wird überprüft, sobald Fahrzeuge verfügbar.
Also schrauben wir mal gedanklich einen amerikanischen, für das Modell spezifisch gebauten, 2" Receiver an den Niro. Das ist ja keine Anhängerkupplung. Dieser trägt laut Spezifikation Class III 238kg.
zu 2: Daran montiere ich einen geeigneten Fahrradträger.
Gerüchteweise(!) benötige ich dafür in Deutschland keinen ABE oder TÜV, weil es keine Anhängervorrichtung ist, sondern das Ganze als "Ladung" zählt. Mancherlei Vorrichtungen zum Transport von Gütern die an Firmenfahrzeuge geschraubt werden, brauchen ja auch keine Zulassung. Die Straßenverkehrsordnung gibt für Ladung eine geeignete Sicherung, Abstände, Überstände, Beleuchtungen usw. vor, die eingehalten werden müssen.
Sollte das so gehen? Für jeden auf eigenes Risiko. Wer kennt die Vorschriften genau und kann was dazu sagen?
Danke
Gruß