Kangoo Maxi Batteriemiete und Motorwartung

Re: Kangoo Maxi Batteriemiete und Motorwartung

herdoepfelbuur
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Danke für Eure Antworten!
Heute den Kangoo zum Auslesen abgegeben.
Nettes Personal, Dokumentation gibt es auch. Chef war überaus zuvorkommend und hat mir die 40er Zoe ausgiebig erklärt und als Überbrückungsauto mitgegeben.Falls ich den Kangoo nicht am Donnerstag wieder bräuchte könnte ich Zoe auch über das Wochenende fahren...
Einstweilen habe ich ein gutes Gefühl, und beim Kauf des Kangoo vor einem Jahr ist er ja auch noch mal 1800 Euro in meine Richtung gekommen. Nachdem der Händler ja mir den Akku verkauft gibt es ,wenn der Akku soweit in Ordnung ist, vielleicht auch noch etwas "Manövriermasse"...
Falls es interessiert gebe ich dann noch das Ergebnis kund.
Grüße vom
herdoepfelbuur
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Re: Kangoo Maxi Batteriemiete und Motorwartung

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elektroauto fan hat geschrieben:
Dann steht es am Bordcomputer schwarz auf weiss, was Sache ist:
DURCHSCHNITTSVERBRAUCH, VERBRAUCHTE kW, GEFAHRENE km.
Mag mein Vorschlag naiv klingen, mich würde interessieren, was die Mechaniker dazu sagen.

Schliesslich geht es um eine zufriedene Kundschaft, oder?

Ich wünsche dir alles Gute,
mfg
Andreas
Da wird die Werkstatt, Renault und die Renault Bank gar nichts dazu sagen. Meine Meinung: die Werte die das BMS der Werkstatt ausgibt, sind die Bruttowerte was die Batterie denk was sie speichern kann. Der Boardcomputer selber zeigt aber nur das an, was man auch nutzen kann
Welcher der beiden Werte von der RCI garantiert wird, steht leider nicht im Mietvertrag, sagt mein Anwalt. Mal sehen was der Richter für eine Meinung dazu hat.
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.

Re: Kangoo Maxi Batteriemiete und Motorwartung

Berni230
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Hallo,
Fluencemobil hat geschrieben:
Da wird die Werkstatt, Renault und die Renault Bank gar nichts dazu sagen. Meine Meinung: die Werte die das BMS der Werkstatt ausgibt, sind die Bruttowerte was die Batterie denk was sie speichern kann. Der Boardcomputer selber zeigt aber nur das an, was man auch nutzen kann
Welcher der beiden Werte von der RCI garantiert wird, steht leider nicht im Mietvertrag, sagt mein Anwalt. Mal sehen was der Richter für eine Meinung dazu hat.
Es wäre mal sehr schön zu wissen nach welchen technischen Maßgaben zu errechnen ist, wie viel Leistung, und unter welchen nachvollziehbaren Bedingungen, einem Akku zu entnehmen ist.

Da gibt es seitens der Automobilhersteller keine Angaben.

Messbar ist die Volt und Ampere Stärke des Akkus, das sagt aber noch nichts über die Arbeitsleistung unter Last aus.

In unseren Renault Mietverträgen ist auch die Höhe der Entnahme der Leistung nirgends beschrieben.
Da steht nur das der Akku mindestens 75 % der vom Hersteller angegebenen zur Verfügung stehenden Leistung aufnehmen kann, sprich beim Laden.
Da der Innenwiderstand mit der Zeit in den Zellen immer größer wird, kann man problemlos 20 kwh hinein laden und dann wieder 16 kWh entnehmen 4kWh werden halt beim Laden und Entladen am Innenwiederstand der Zellen verheizt.

In der Renault Werkstatt wird nur der SOH, sowie die einzelnen Zellenspannungen ausgelesen. Wie viel Leistung ein leerer Akku aufnehmen und ein voller abgeben kann wird da überhaupt nicht ermittelt.

Technisch nachvollziehbar wäre z.B. den Akku über einen konstanten Thermischen Widerstand zu entladen und so die verbrauchte Leistung zu ermitteln.
Dauert bei einem neuen Akku mit 22 kWh an einem 11 kWh Leistung verbratendem Heizwiederstand nur zwei Stunden.
Ist der Akku nach einer Stunde leer hat er unter Last nur noch die halbe Leistung.

Der Kunde wird dato mit irgendwelchen Fantasie Daten wieder nach Hause geschickt, welche in keinster Weise die Leistungsfähigkeit des Akkus beurkunden.

Aber, wie schon gesagt, laut dem Akku Mietvertrag muss der Akku nur in der Lage sein die vertraglich zugesicherte Menge von 75% Leistung aufzunehmen.
Das wird er noch viele Jahre machen.

Der Richter sollte sich mal Gedanken darüber machen ob solch ein Vertrag überhaupt zulässig ist.

Gruß
Berni
Renault Fluence ZE bis 08/2019
Toyota Prius IV
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Re: Kangoo Maxi Batteriemiete und Motorwartung

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Laut meinem Anwalt, geht es nicht um die Energie die der Akku beim aufladen "verbraucht", die Energie von 75% muss im akku sein. Ob sie auch komplett nutzbar sein muss, entscheidet hoffentlich der Richter. Eigentlich müsste ein nefz test auch 75% der km ergeben. Der ist aber nicht wirklich günstig, hab ich mal gehört.
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Re: Kangoo Maxi Batteriemiete und Motorwartung

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Da Renault uns die Batterie als 22kWh Batterie "verkauft" hat, wird wohl kaum ein Richter das Renault Spielchen mit der beim laden müssen noch mindestens 75% reingehen mitmachen. Leider habe ich nie einen Neuwagen an einer gewichten Ladesäule von Schildkröte bis voll geladen aber früher gingen bei mir 25kWh durch den Zähler im nächsten Sommer bin ich gespannt was noch geht.

MfG
Michael
Kangoo ZE maxi 130.000km, Kangoo ZE 102.000km, E-UP 27.500km, C180TD 48.000km , max G30d 1100km, Sunlight Caravan, Humbauer 1300kg, E-Expert 75kWh 43.000km, Prophete Pedelek 560km, Zündapp Pedelec 80km, F20D 60km

Re: Kangoo Maxi Batteriemiete und Motorwartung

Berni230
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Hallo,
Fluencemobil hat geschrieben: Laut meinem Anwalt, geht es nicht um die Energie die der Akku beim aufladen "verbraucht", die Energie von 75% muss im akku sein.
Ja logo, das ist schon klar, nur kann man das nicht messen.
Messbar ist nur die Energie die der Akku ab Steckdose aufnimmt, bzw. in umgekehrte Richtung wieder abgibt.

Die Ladeverluste durch die Elektronik kann man berechnen, die Verluste beim Laden und Entladen durch die mit dem Alter der Zellen höher werdenden Innenwiederstände sind nicht berechenbar, da diese keine Konstante sind.
Messbar ist die immer geringer werdende Stromstärke der Zellen.
Normalerweise müsste dieser Wert als zu bemessender Prozentwert des Akkus genommen werden.

Beispiel:
Man entnimmt dem Akku eine konstant hohe Leistung z.B. beim Fahren mit hoher Geschwindigkeit.
Dadurch erhitzen die Zellen und der Innenwiderstand nimmt dadurch zu und es wird so mehr Energie am Innenwiederstand verbraucht.
Entnimmt man die Energie sehr behutsam, erhitzen sich die Zellen nicht und der Innenwiderstand steigt nicht an, es kann mehr Leistung abgerufen werden.

Wie schon geschrieben, gibt es keine technische Aussage der Hersteller wie die Leistung des Akkus zu prüfen ist.
Die Werte des BMS vom Akku sind Schätzwerte der vergangenen Belastungen des Akkus, die haben eigentlich keine technische Aussagekraft über die tatsächliche Leistungsabgabe des Akkus.

Weiterhin stellt sich im allgemeinen die Frage wie denn, selbst bei einem neuen Elektrofahrzeug, die Leistung des Akkus zu bewerten ist.
Derzeitig hergestellte Fahrzeugakkus geben ihre maximale Leistung laut Akku Hersteller bei ca. 25 Grad ab.

Hier in Deutschland herrschen im Mittel solche Temperaturen in der Zeit von Juni bis August, davor und danach ist es kühler und die Akkus geben deshalb weniger Leistung ab.
Nirgendwo steht im Akku Mietvertrag, dass man mit Einschränkungen der Akku Leistung in der Zeit von September bis Mai rechnen muss, bzw. dass im Winter nur die halbe Reichweite zur Verfügung steht.

Fluencemobil hat geschrieben:
Eigentlich müsste ein nefz test auch 75% der km ergeben. Der ist aber nicht wirklich günstig, hab ich mal gehört.
Naja warum nicht, das ist eigentlich ein Messwert der nachvollziehbar sein muss, egal wie realitätsfern er ist.

Von 185 Km Reichweite sind 75% immerhin noch 138 Km, da würde sich so manch einer freuen wenn er die noch an einem Stück schafft.

Ich bin wirklich gespannt wie der Richter urteilen wird, das kann evtl. egal wie es ausgeht als Grundsatzurteil für die Elektromobilität geltend werden.

Gruß
Berni
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Re: Kangoo Maxi Batteriemiete und Motorwartung

Berni230
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Hallo,
Michael_Ohl hat geschrieben: Da Renault uns die Batterie als 22kWh Batterie "verkauft" hat, wird wohl kaum ein Richter das Renault Spielchen mit der beim laden müssen noch mindestens 75% reingehen mitmachen.
Das der Akku mit einer Leistung von 22 kWh im Neuzustand verkauft wurde, und diese Leistung mit der Zeit nachlässt ist technisch bedingt und wird auch genau so im Vertrag beschrieben. Das wird kein Richter bezweifeln.

Kritikpunkt ist die Art und Weise mit der die Bemessungsgrenze von 75% Leistung gemessen wird.
Das muss nachvollziehbar sein, wie das Messen des Reifenluftdruckes.

Leider lässt sich Renault immer etwas neues einfallen um zu verhindern, dass die inzwischen 7-8 Jahre alten Akkus als defekt deklariert und ausgetauscht werden.

Das Problem muss ein Richter erst einmal erkennen und entsprechend Recht sprechen.

Laut Datenblatt des Akku Herstellers sind die Akkus nach 5 Jahren oder 150000 km fertig und sollen ausgetauscht werden.
Das sagt eigentlich alles aus, oder?

Gruß
Berni
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Re: Kangoo Maxi Batteriemiete und Motorwartung

kaimaik
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Hallo in die Runde,
wichtig ist es, dass es überhaupt zu einen Prozess kommt und damit Fakten geschaffen werden.
Meist meiden Hersteller das und versuchen mit allem das zu verhindern.

Re: Kangoo Maxi Batteriemiete und Motorwartung

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Mein Anwalt war leider der Meinung, daß wenn der Richter es nicht versteht, er einfach einen gutachter holt.
Mein vergleichsangebot (macht sich immer gut sagt er) was ich den anwaelten Schanze im November (sie haben darauf in rci Manier nicht mal geantwortet) gemacht habe, hat er auch noch mal ins erwiederungsschreiben mit reingenommen.
Einen Vorort Termin (zum auto leerfahren) für den Richter und die Rci anwaelte, werde ich auch noch mal ansprechen. Mein Anwalt macht mir aber keine Hoffnung, daß der Richter darauf eingeht. Wäre ja auch zu einfach. ;-)
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Re: Kangoo Maxi Batteriemiete und Motorwartung

Berni230
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Hallo,
Fluencemobil hat geschrieben: Mein Anwalt war leider der Meinung, daß wenn der Richter es nicht versteht, er einfach einen gutachter holt.
wieso leider, wenn Du ein Gutachten hast, ist das ja schon mal sehr beweiskräftig, da muss Renault dann erst mal das Gegenteil beweisen.
Fluencemobil hat geschrieben: Mein vergleichsangebot (macht sich immer gut sagt er) was ich den anwaelten Schanze im November (sie haben darauf in rci Manier nicht mal geantwortet) gemacht habe, hat er auch noch mal ins erwiederungsschreiben mit reingenommen.
Einen Vorort Termin (zum auto leerfahren) für den Richter und die Rci anwaelte, werde ich auch noch mal ansprechen. Mein Anwalt macht mir aber keine Hoffnung, daß der Richter darauf eingeht. Wäre ja auch zu einfach. ;-)
Naja erübrigt sich ja auch, wenn Du ein Gutachten hast.

Gruß
Berni
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