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Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplung

Verfasst: Fr 2. Okt 2015, 23:20
von energieingenieur
Ich bin heute auf eine Diskussion auf der Nissan-facebook-Seite gestoßen. Dort haben mehrere User nachgefragt, warum es den e-nv 200 nicht mit Anhängerkupplung gäbe. Nissan hat darauf geantwortet,
"Leider sind Elektrofahrzeuge mit Anhängerkupplung in Deutschland noch nicht zugelassen."
Dies klang im Kontext ziemlich allgemeingültig. Auf eine weitere Nachfrage, wie das beim Model X geht, wußte Nissan keine Antwort. Ist Jemanden von euch die Begründung "ist allgemein nicht zulässig" schonmal über den Weg gelaufen? Wer kennt sich rechtlich auf dem Gebiet aus? Es erschließt sich mir absolut nicht, was die Zulassung einer Anhängerkupplung mit der Antriebsform zu tun hätte.

Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu

Verfasst: Fr 2. Okt 2015, 23:34
von DeJay58
Kann ich mir nicht vorstellen. An einem E-Fahrzeug ist nichts relevantes anders als bei einem Verbrenner.
Gerade wenn das ein Hersteller ohne Begründung sagt, dann glaub ich es prinzipiell nicht. Warum fragt keiner nach dem Warum bei Nissan nach bzw. auf welches Gesetz sie sich beziehen.
Und wenn es um Deutschland ginge, müsste es den Nissan ja anderswo mit AHK geben. Tut es das?

Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 00:03
von energieingenieur
Warum fragt keiner nach dem Warum bei Nissan nach bzw. auf welches Gesetz sie sich beziehen.
Hab ich schon gemacht - gab nur noch keine Antwort...

Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 00:03
von umberto
Reine Schutzbehauptung. Oder falsch formuliert: "für die paar E-Autos, die wir in D verkaufen können, machen wir die Zulassung nicht."

Gruss
Umbi

Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 00:11
von Karlsson
Ignoranz und Willkür. Ich kann es nur immer wieder wiederholen.

Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 00:18
von umberto
Karlsson hat geschrieben:Ignoranz und Willkür. Ich kann es nur immer wieder wiederholen.
Für diesen Einzelfall magst Du ja mal recht haben. :-)

Gruss
Umbi

Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 00:22
von xado1
um zu verhindern,das range extender anhänger die reichweite unendlich verlängern könnten(anhänger mit akku oder stromgenerator),mit dem fadenscheinigen arguent,bei einem auffahrunfall kann die anhängerdeichsel von hinten in das akkupack geschoben werden,und dadurch könnte ein brand entstehen

Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 00:22
von ev4all
Auf der IAA wurde mir mir von einem Nissan Mitarbeiter gesagt, Nissan Deutschland lehnt das immer ab. Warum weiß er auch nicht.

Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 09:17
von Michael_Ohl
Gegenbeispiel ist auch der Kangoo mit erlaubten Anhägelasten um 350Kg. Ein allgemeines verbot hat nie existiert.

mfG
Michael

Re: Allgemeine Zulassung von E-Fahrzeugen mit Anhängerkupplu

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 09:19
von DeJay58
Nur 350kg ist auch fast umsonst. So ein leichter Aluhänger hat ja selbst schon um die 150-200kg. Da kann man ja dann fast nix transportieren. 500kg Anhängelast wären halt schon nicht schlecht.