BAFA Förderung für Ioniq FL

Re: BAFA Förderung für Ioniq FL

sloth
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Bisher musste das AVAS sogar zwingend abschaltbar sein, damit es gefördert wurde. Hast Du einen Nachweis/Link/Verordnungstext, dass das geändert wurde? Mir ist dazu nichts bekannt.
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Re: BAFA Förderung für Ioniq FL

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Ja, das war auch ursprünglich so in der EU Richtlinie geregelt. Diese wurde aber mehrmals (ca. 3x geändert, zuletzt meine ich 2019). Ich war bis vor kurzem auch noch vom alten Text ausgegangen. Jetzt haben sich aber wohl die Blindenverbände durchgesetzt und die Abschaltmöglichkeit ist nicht mehr zulässig. Hier ein (unvollständiger) Wikieintrag mit den entsprechenden Links:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Acousti ... ing_System
Grüße aus Ostfriesland.
Seit 02/2020 nur noch elektrisch mit Hyundai IONIQ Elektro Style FL, Verbrauch inkl. Verlust: Bild

Re: BAFA Förderung für Ioniq FL

Fu Kin Fast
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Das heisst bei aktuell ausgelieferten FL-Modellen kann man nicht mehr das VESS abschalten? Gerade beim Rueckwaertsfahren ist das Gepiepe ja echt laestig.
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Re: BAFA Förderung für Ioniq FL

sloth
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@ chrixzy: Mich überzeugen Deine Aussagen (noch) nicht. Der Schalter zur De-/Aktivierung ist in der EU-Verordnung 540/2014, Anhang VII, Ziffer 2, Buchstabe b vorgeschrieben: "b) Schalter
Das AVAS muss mit einem für den Fahrer leicht erreichbaren Schalter ausgestattet sein, der die Aktivierung bzw.
Deaktivierung ermöglicht. Beim Neustart des Fahrzeugs muss das AVAS automatisch die Stellung „EIN“ einnehmen."

Die Auto Motor Sport sagt: "Interessant ist: Ursprünglich war ein leicht erreichbarer Schalter vorgeschrieben, der die Aktivierung beziehungsweise Deaktivierung ermöglicht. Diese „Pausenfunktion“ wurde nun von der UNECE allerdings wieder kassiert und für unzulässig erklärt" https://www.auto-motor-und-sport.de/tec ... ktroautos/ Entsprechende Dokumente etc. werden aber nicht genannt.

Die Förderung des AVAS durch die Bafa bezieht sich aber auch auf Autos, bei denen das AVAS noch nicht verpflichtend verbaut ist (verpflichtend ist es für Autos mit Typzulassung nach dem 01.07.2019 und für alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab 01.07.2021). D.h. die Bafa-Förderung hat nichts mit der Abschaltbarkeit zu tun, es sind nach wie vor auch AVAS-Systeme förderfähig, die abschaltbar sind. Davon gehe ich aus, bis mir jemand die entsprechende Verordnung zeigt, in der das Gegenteil steht.
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Re: BAFA Förderung für Ioniq FL

sloth
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Fu Kin Fast hat geschrieben: Das heisst bei aktuell ausgelieferten FL-Modellen kann man nicht mehr das VESS abschalten? Gerade beim Rueckwaertsfahren ist das Gepiepe ja echt laestig.
Beim VFL ist das Rückwärtspiepsen getrennt vom VESS de-/aktivierbar. Hab aber keine Ahnung, wie das beim FL ist.

Edit: Bin mir jetzt grad nicht mehr sicher, ob das stimmt .... muss ich noch mal testen
Zuletzt geändert von sloth am Mi 2. Dez 2020, 16:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BAFA Förderung für Ioniq FL

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Beim FL gibt es nur beides oder garnichts. VESS abschalten heißt auch Rückwärtspiepsen abschalten.
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Re: BAFA Förderung für Ioniq FL

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@Fu Kin Fast Doch. Neue Gesetze gelten ja immer nur für neue Fahrzeugmodelle. Daher kann man das beim Ioniq auch aktuell noch deaktivieren beim FL. Allerdings ist es so halt nicht förderfähig. Beim Kona aus Tschechien wurde dies ja schon geändert. Da der Ioniq in Korea für die ganze Welt gebaut wird, wollten die wohl nicht die europäischen AVAS Regeln schon umsetzen.

Mich nervt auch das Rückfahrgebimmel zuhause auf der Auffahrt. Gut, dass es noch abschaltbar ist.
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Re: BAFA Förderung für Ioniq FL

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sloth hat geschrieben: @ chrixzy: Mich überzeugen Deine Aussagen (noch) nicht. Der Schalter zur De-/Aktivierung ist in der EU-Verordnung 540/2014, Anhang VII, Ziffer 2, Buchstabe b vorgeschrieben: "b) Schalter
Das AVAS muss mit einem für den Fahrer leicht erreichbaren Schalter ausgestattet sein, der die Aktivierung bzw.
Deaktivierung ermöglicht. Beim Neustart des Fahrzeugs muss das AVAS automatisch die Stellung „EIN“ einnehmen."

Die Auto Motor Sport sagt: "Interessant ist: Ursprünglich war ein leicht erreichbarer Schalter vorgeschrieben, der die Aktivierung beziehungsweise Deaktivierung ermöglicht. Diese „Pausenfunktion“ wurde nun von der UNECE allerdings wieder kassiert und für unzulässig erklärt" https://www.auto-motor-und-sport.de/tec ... ktroautos/ Entsprechende Dokumente etc. werden aber nicht genannt.

Die Förderung des AVAS durch die Bafa bezieht sich aber auch auf Autos, bei denen das AVAS noch nicht verpflichtend verbaut ist (verpflichtend ist es für Autos mit Typzulassung nach dem 01.07.2019 und für alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab 01.07.2021). D.h. die Bafa-Förderung hat nichts mit der Abschaltbarkeit zu tun, es sind nach wie vor auch AVAS-Systeme förderfähig, die abschaltbar sind. Davon gehe ich aus, bis mir jemand die entsprechende Verordnung zeigt, in der das Gegenteil steht.
Du hast es doch schon selbst gefunden, nur deine Version der EU Verordnung ist noch die alte. Such mal nach der von 2019.

Früher war der Schalter Pflicht, jetzt ist er (für künftige Fahrzeuge) verboten.

Muss ich dir alles auf dem Silbertablett liefern? Mich hat der Händler darauf hingewiesen, dass AVAS nicht förderfähig ist (siehe Hyundai Rundschreiben). Außerdem hatte ich es erst im Antrag drin und die BAFA hat es nachträglich geändert, da der Ioniq dieses nicht nach den Vorgaben hat. Wie gesagt, für AVAS muss mehr erfüllt werden als die Abschaltbarkeit/Nicht Abschaltbarkeit.

Ich bin hier jetzt raus, kann auch nicht den ganzen Tag für andere recherchieren. Schönen Abend noch!
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Re: BAFA Förderung für Ioniq FL

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Hier die vollständige Erklärung und das Hyundai Statement auf Seite 2. Es liegt nicht am Schalter sondern an der fehlenden Eintragung. VESS ist nicht förderfähig beim Ioniq:

viewtopic.php?f=116&t=51129&sid=a5357aa ... 1&start=10
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Re: BAFA Förderung für Ioniq FL

sloth
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chrixzy hat geschrieben: Muss ich dir alles auf dem Silbertablett liefern?
Wenn Du hier Sachen behauptest, die nicht nachgeprüft werden können, dann selbstverständlich ja! In dem von Dir verlinkten Thread findet sich lediglich ein Hyundai-Zitat in einem Sangl-Post. Der rechtliche Gehalt dieser Hyundai-Aussage lässt sich damit natürlich nicht prüfen. Wenn Du hier schon so nassforsch Deine Posts mit "Nein ... Falsch ... Doch" garnierst, solltest Du schlichtweg auch beweisen können, was Du behauptest. Das bist Du nach wie vor schuldig.

Wenn man den Aussagen einiger Poster hier glauben darf, haben diese sehr wohl die 100 € für den Ioniq bekommen. Das Problem ist laut dem Sangl-Post wohl eher, dass Hyundai "verpennt" hat, das AVAS in der Typgenehmigung eintragen zu lassen und nicht die rechtlichen Vorgaben, die die Förderung regeln.

Welche EU-Verordnung von 2019? Es findet sich nicht einmal ein Hinweis aus den bei wikipedia verlinkten Artikeln auf eine EU-Verordnung von 2019. Ich lasse mich nach wie vor aber gerne eines bessern belehren, da ich die tatsächliche Rechtslage kennen will. Dafür brauchts aber harte Fakten und nicht einfach bloß irgendwelche nicht nachprüfbaren Aussagen.
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