Garantiebedingungen

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hallo,

bin über folgenden Satz im Serviceheft (Ausgabe 02/2018; Seite 9) gestolpert:

§7, letzter Satz:

"Garantieansprüche bestehen insbesondere nicht, wenn (...)
[letzter Abschnitt] einsatzbedingte Abnutzung oder natürlicher Verschleiss (...) an folgenden Bauteilen auftritt:
(...) die Hochvoltbatterie."

An die Juristen unter uns: Hebt dieser Satz die hochgelobte Batteriegarantie nicht auf?? :o
Zuletzt geändert von Sahnestückchen am Mo 18. Feb 2019, 12:00, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Hel

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Re: Garantiebedingungen

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  • noradtux
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Die interessante Frage wäre glaube ich, was noch als "natürlicher Verschleiß" durchgeht.
2017 - 2022: Ioniq Electric
2022 - : Kia EV6 GT-Line

Re: Garantiebedingungen

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noradtux hat geschrieben:"natürlicher Verschleiß"
ja, auch interessant der fiktive Gegensatz "oder" zwischen "Abnutzung" und "Verschleiss".

Ganz zu schweigen davon, was hier "natürlich" bedeuten soll - kaum Etwas hat weniger mit Natur zu tun, als ein (Elektro-) Auto ;)
Gruß
Hel

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Re: Garantiebedingungen

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interessant, dass sich hier niemand mehr meldet... mich beunruhigt dieser Satz! Oder gibt es Sorge um das "Rechtsberatungsgesetz"?
Gruß
Hel

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Re: Garantiebedingungen

Helfried
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Sahnestückchen hat geschrieben:wenn (...)
einsatzbedingte Abnutzung... auftritt:
(...) die Hochvoltbatterie."
Damit könnte übermäßiges CCS-Laden gemeint sein.

Re: Garantiebedingungen

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Da ich schon die Hälfte der von der Garantie abgedeckten Kilometer runter habe, irritiert mich der Satz inzwischen nicht mehr.
Sollte mal eine Zelle kaputt gehen, dürfte die Garantie ziemlich sicher greifen.

Re: Garantiebedingungen

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Helfried hat geschrieben:
Sahnestückchen hat geschrieben:wenn (...)
einsatzbedingte Abnutzung... auftritt:
(...) die Hochvoltbatterie."
Damit könnte übermäßiges CCS-Laden gemeint sein.
was ist "übermässig"? -

Ich lade, wie viele andere hier auch, gut 90% CCS...,

welcher Prozentsatz ist denn "erlaubt"?
Gruß
Hel

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Re: Garantiebedingungen

Helfried
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Sahnestückchen hat geschrieben: welcher Prozentsatz ist denn "erlaubt"?
Ursprünglich war schnelles Laden für den seltenen Notfall im Urlaub und so gedacht. Dass inzwischen schon Würstelstände ihren kostenlosen Schnelllader haben, ist für die Techniker der Hersteller freilich ein Albtraum.
Modellbauer wissen, dass niemand bei den Akkuzellen zaubern kann.
Derzeit scheinen Opel-Fahrer so ihre diversen Erfahrungen zu machen.

Re: Garantiebedingungen

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Helfried hat geschrieben:
Sahnestückchen hat geschrieben: welcher Prozentsatz ist denn "erlaubt"?
Ursprünglich war schnelles Laden für den seltenen Notfall gedacht.
nun ja, dieser "Ursprung" ist ja nun technologisch ne Weile her, und etwas komplizierter als Modellbauakkus sind die aktuellen Fahrmaschinen ja schon aufgebaut.

Und spätestens seit AC-Lader in den Autos nur noch "Notlader" sind, (offizielle Bezeichung bei Hyundai und Renault) und Ladedauern im zweistelligen Stundenbereich haben, nähern sich DC/CCS-Ladungen dem Normalzustand...
Gruß
Hel

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Re: Garantiebedingungen

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Mit natürlichem Verschleiß ist der systembedingte Kapazitätsrückgang gemeint. Also wenn man kurz vor Ende der Garantie noch 90 SOH oder Kapazität hat, dann ist das ein natürlicher Verschleiß, der nicht von der Garantie abgedeckt ist. Man hat also keinen Anspruch auf 100% Kapazität während der Garantiedauer.

Ich denke juristisch wird man hier erst bei deutlich unter 80% nachweisbarer Kapazität auf eine Garantieleistung pochen können, da nichts anderes angegeben ist und allgemein die 80% als Verschleißgrenze angesehen werden.

Ob man sehr oft CCS geladen hat oder nicht, spielt keine Rolle. Denn eine CCS Ladung ist ein normaler Gebrauch.
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.
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