Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

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Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

karlp
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Habe gerade noch mal meinen COC durchgelesen, da war eine Anmerkung am Ende :
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Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

me68
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karlp hat geschrieben:Naja das Auto wird ja auch mit 88kW verkauft. Das mit den 25 hab ich erst bei der Suche nach Felgen in den diversen Konfiguratoren zum ersten Mal gesehen...

Rein logisch würde ich mir auch eine ähnliche Versicherungsprämie wie bei einem ähnlichen Verbrenner erwarten.

Wie bist Du das Thema angegangen? Hast du vom Importeur irgendeine offizielle Bestätigung bekommen, mit der du dann bei der Genehmigungsstelle angeklopft hast?
Wäre schon auch interessant, ob Du damit bei der Versicherung Erfolg hattest... Ich muss nämlich auch nochmal ummelden...Bild
Logisch wäre es aber auch mit einem 88kW-Auto einen Wohnwagen ziehen zu können - das geht aber nicht, weil der Motor eben auf die 25kW-Dauerleistung ausgelegt ist.

Wie auch immer: Bemessungsgrundlage bei der Kfz-Haftpflichtversicherung in Österreich ist die Dauerleistung.

Bei einem Verbrenner ist m.W. Dauerleistung immer gleich auch Spitzenleistung. Warum das eigentlich so ist, wäre m.M. auch zu hinterfragen. Schließlich könnte man bei einem Verbrenner auch mit kleineren und damit effizienteren Kühlanlagen das Auslangen finden, oder? Dann hätten die PS-Monster vielleicht nicht so fürchterlich große Kühlöffnungen.

Bei einem Elektroauto ist m.W. die Dauerleistung üblicherweise nicht gleich auch die Spitzenleistung.

Nochmals zur Geschichte: Kurz nach Verlassen der Zulassungsstelle, ich bin schon ein paar 100 Meter gefahren, ist mir der Gedanke gekommen, dass die Bemessungsgrundlage eventuell nicht stimmen könnte, da die Leistung im Zulassungsschein mit 88kW angegeben ist und unter dem freien Anmerkungsfeld der Text aus dem alten CoC angedruckt war: "maximum 30 minutes power(electric motor): 25,3 kW"

Ich hab dann nochmals umgedreht und bei der Versicherung angefragt mit welcher Leistung die Kfz-Haftpflichtversicherung gerechnet wurde: mit 88kW. Mein Hinweis auf das Anmerkungsfeld und die Dauerleistungsgeschichte bei Elektroautos wurden zwar zur Kenntnis genommen, die Versicherung könnte jedoch nicht eigenmächtig die Fahrzeugdaten ändern, das müsse in der sogenannten Genehmigungsdatenbank korrigiert werden, auf die Versicherungen dann mit ihren Computersystemen zugreifen.

Ich hab also ein E-Mail an die Kontaktadresse von Hyundai Österreich geschrieben und den Sachverhalt erläutert - das war am Dienstag, den 21. August, dem Tag der Erstzulassung, um 20:25 Uhr.

Am Mittwoch, den 22. August, um 9:42 Uhr habe ich ein E-Mail von der Abteilung Assistenz Kundendienst von Hyundai Österreich bekommen mit der Bitte um Bekanntgabe der Fahrgestellnummer für eine Überprüfung. Das habe ich dann auch prompt beantwortet und um 11:22 Uhr ist mir ein E-Mail ins Haus geflattert mit der Bestätigung der falschen Leistungsangabe, einem korrigierten CoC und einem Begleitschreiben für die Landesregierung im Anhang.

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Nur bei der zuständigen Kfz-Prüfstelle der Landesregierung bin ich nicht durchgedrungen. Ich habe daher dem Mitarbeiter der Homolagtions-Abteilung bei der Hyundai Import GmbH gebeten sich um die Korrektur zu kümmern, schließlich ist es deren Fehler gewesen.

Liebe Grüße,
Martin
Zuletzt geändert von me68 am So 23. Sep 2018, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

me68
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karlp hat geschrieben:Habe gerade noch mal meinen COC durchgelesen, da war eine Anmerkung am Ende :
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Ja, genau wie bei uns.

Liebe Grüße,
Martin
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Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

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Na da hatte ich wohl Glück.
Meiner war ja auch eine Tageszulassung aus LL und wurde mit den 25,x kW oder waren es 23,x kW kA zugelassen und das steht auch so im österreichischen Zulassungsschein.
Die technische Dauerleistung IST so - das steht auch im COC Papier so drin und ist bei anderen EVs wie Tesla usw. auch so.
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Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

karlp
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Wenn ich bei einem beliebigen Online-
Versicherungsrechner ein Angebot für einin Ioniq erstellen möchte, kann ich ja nur die einen hinterlegte 88kW Variante auswählen...
D.h. sollte ich meinen COC geändert bekommen und auch noch einen neuen Datenauszug aus der GDB, wird das für die Versicherung was ändern? Verwenden die meine einzelne Fahrzeugzulassung, oder die "generelle" Angabe vom Importeur/Hersteller?

Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

NatroN
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denke meiner ist auch mit den 88kw angemeldet. Muss ich dann kontrollieren.

Lohnt sich der Aufwand das ändern zu lassen? Mit welchen Ersparnissen rechnet ihr? - der Versicherungsrechner im Internet rechent ja offenischtlich auch nur mit 88kw.

lg

Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

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Die kW beziehen sich ja - dank fehlender Motorbezogener Versicherungssteuer - eh nur auf die Haftpflicht - in Österreich.
Und diese ist soweit ich weiß gestaffelt.
Die einzelnen Staffeln kenne ich jetzt nicht, aber ich würde sagen, dass die 88 kW Fraktion wohl genau 1-2 Sprünge gemacht hat im Vergleich zu den "35 PS" Leuten.
Ich habe eine HP + Vollkasko mit teilweise Selbstbehalt 290 EUR bei der Helvetia und zahle so 65 EUR mtl (für 25,3 kW Eintragung).
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Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

lzrd
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Also bei mir sind auch 88 kW eingetragen, und ich zahle für die Haftpflicht 228,84 Euro pro Jahr (also 19 Euro pro Monat).
Vollkasko kommt noch mit 574,68 Euro pro Jahr dazu...

Da werd ich mich jetzt mal drum kümmern, um noch ein paar Euro zu sparen... ;)
Hyundai Ioniq.

Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

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Bei mir steht in Zulassung und Datenauszug ebenfalls der Vermerk auf die Dauerleistung von 25,3kW.

Jahresprämien:
Haftpflicht: EUR 281,43
Vollkasko: EUR 623,49
Gruß aus dem Vorarlberger Rheintal,
Herbert
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Re: Österreich | CoC Papier Hyundai Ioniq electric

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Bei mir ist es auch falsch versichert ---> Dauerleistung 88 kW.

Was ist jetzt zu tun? Zur Zulassungsstelle gehen? Welches Schreiben können wir vorlegen?
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