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Re: Schwerbehindertenrabatt Ioniq EV

Verfasst: Di 21. Mär 2017, 23:10
von juliusb
Tolotos hat geschrieben:Wie läuft das mit dem Schwerbehindertenrabatt? Muss eine bestimmter Prozentwert erreicht sein, oder nur bestimmte Erkrankungen?
Meines Wissens ist Grundvoraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, daß man schwer behindert ist. Konkret: mind. 50% Behinderungsgrad; woher der stammt, spielt keine Rolle. Nähere Infos:

https://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis/

https://www.arbeitundbehinderung.at/de/ ... derung.php

http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... g-164.html

Nochmals zur Höhe des Nachlasses: lt. ADAC Artikel muss bei Hyundai der Händler den Nachlass geben, und der Importeur empfiehlt dafür 22%. Ob nun der Importeur dabei einen Anteil übernimmt, weiß ich nicht; jedenfalls scheint es Sache des einzelnen Händlers zu sein. Da Jürgen Sangl bereits einen so hohen Nachlass an alle gewährt, ist einfach nur mehr wenig Luft für weitere Nachlässe vorhanden, da er ja offenbar keine Werkstützung dafür erhält. Wohl im Gegensatz zu anderen Herstellern.

Aber: bei Verbrennern gibts so viel Auswahl, da kann man sich durchaus die Rosinen aus dem Kuchen picken, und ein Auto mit dem größten Schwerbehinderten-Nachlass kaufen. Bei EVs ist die Auswahl aber (noch) klein, und falls jemand einen Ioniq unbedingt haben will, zu welchem anderen wirklich vergleichbaren Modell könnte er alternativ gehen, nur weil es so viel mehr Nachlass dort gäbe? e-Golf? i3? Soul? Die werden aber auch mit 25% nicht günstiger als der Ioniq mit ca. 18% bei Jürgen.

LG Julius

Re: Schwerbehindertenrabatt Ioniq EV

Verfasst: So 12. Aug 2018, 00:24
von jennss
Addieren sich denn die 22% zu den 4000 € des Umweltrabattes? Das wäre dann ja echt viel :). Oder werden die 2000 € Herstelleranteil bei den 22% verrechnet?
j.

Re: Schwerbehindertenrabatt Ioniq EV

Verfasst: So 12. Aug 2018, 10:19
von St3ps
Bei unserem Kauf wurde neu berechnet, am Ende war es nicht viel, aber ein Kleinvieh macht Mist. Mag vom Händler zu Händler anders sein, aber im Gesamt-Rabatt, behaupte ich, ist immer der Hersteller-Anteil des Umweltbonis drin.

Re: Schwerbehindertenrabatt Ioniq EV

Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 11:16
von juliusb
Der Importeursanteil der Bundesförderung ist m.W. unabhängig von einem individuellen Nachlass des Händlers.

LG Julius

Re: Schwerbehindertenrabatt Ioniq EV

Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 11:40
von hghildeb
Nicht ganz. Die Förderrichtlinie gibt lediglich die Mindesthöhe des Nachlasses als Hersteller-/Importeursanteil vor. Das heißt, um den Staatsanteil in Höhe von 2000€ zu gewähren, muss der Kaufvertrag mindestens dieselbe Höhe an Nachlass ausweisen. Und dieser Nachlass muss entsprechend gekennzeichnet sein.
Ob der Händler darüber hinausgehend weiteren Nachlass gewährt oder die Prämie damit verrechnet, bleibt letztlich ihm überlassen.

Re: Schwerbehindertenrabatt Ioniq EV

Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 12:32
von juliusb
Der Importeursanteil wird zwar auf der Rechnung des Händlers ausgewiesen, wird jedoch - wie der Name schon sagt - vom jeweiligen Importeur bezahlt, sprich dem Händler refundiert. Den Behindertennachlass bei Hyundai muss jedoch der Händler selbst von seiner Marge abziehen, da gibt es keine Stützung vom Importeur.

Re: Schwerbehindertenrabatt Ioniq EV

Verfasst: Fr 17. Aug 2018, 22:10
von bm3
juliusb hat geschrieben:...Nochmals zur Höhe des Nachlasses: lt. ADAC Artikel muss bei Hyundai der Händler den Nachlass geben, und der Importeur empfiehlt dafür 22%. ...
Ach was, vergiss lieber die 22% wieder . Beim Kona, beispielsweise, ist es ein Betrag um die 1500€ und etwa so hoch wie auch der Rabatt der für Selbstständige angeboten wird . Aber 1500 € oder wenn es auch nur 1000 € sind, sagen wir mal 3-4% vom Listenpreis, sind ja auch schon was .

VG:

Klaus