Degewo Mieter dürfen Lademöglichkeiten errichten

Re: Degewo Mieter dürfen Lademöglichkeiten errichten

Berlini3
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@Singing-Bard

sorry für die späte Antwort
der Preis setzt aus der gesamten Verkabelung (alle Tiefgaragenplätze plus Lastenmanagment ) und einer/meiner Wallbox zusammen.

Letztendlich wurde das Angebot erstellt , um der Rechtslage genüge zu leisten.
Die Förderung der e-mobilität wird durch solches Vorgehen be/verhindert, leider.
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Re: Degewo Mieter dürfen Lademöglichkeiten errichten

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Hallo,

da hole ich diesen schon etwas älteren Thread doch direkt mal wieder nach vorne, aus aktuellem Anlass:

@Berlini3 , kannst du mir etwas detaillierter sagen wie sich die Gesamtkosten des Angebots aufgeteilt haben, was also die Wallbox an sich, und was die nötigen Installationsgewerke anteilig ausmachen?

Ich stehe am Anfang eines ähnlichen (hoffentlich nicht -) "Abenteuers", denn ich bin seit einem knappen Jahr Degewo-Mieter und habe ab dem 1.2.23 einen Außenstellplatz zur Miete bekommen. Das ist allerdings ein Neubau und Erstbezug, und die Stellplätze befinden sich oberhalb einer großen Tiefgarage. Zudem möchte ich lediglich 11kW nutzen, keine 22kW. Insofern hoffe ich hier auf bessere Grundvoraussetzungen als in deinem Fall. Ich habe mich jetzt durch die Infoblätter des Vermieters gelesen und die Vorprüfung abgeschickt. Ich war natürlich auch nur mäßig begeistert als ich las dass es ausschließlich über NWG abgewickelt wird. Da stellen sich automatisch die Fragen nach den Kosten, besonders der "normalen Hardware" - die dürften vermutlich weit oberhalb der üblichen Straßenpreise von halbwegs brauchbarer Hardware liegen, die ebenfalls alle Anforderungen erfüllen würde...?! Für die Installationsarbeiten würde ich die Ausgangslage eigentlich eher als "gut" bewerten, denn in der Tiefgarage darunter wird es sehr wahrscheinlich in nicht allzu großer Entfernung zum darüber liegenden Stellplatz entsprechende Elektroinstallation geben, in die man sich "einklinken" kann. Daher möchte ich mich schon jetzt mal mit diesen Kosten auseinandersetzen, so gut es geht und bin dankbar für Erfahrungsberichte wie deinen hier.

Wenn ich aber schon das "Angebot" für die Stromversorgung ansehe wird mir schon wieder leicht übel - wenn ich an meiner heimischen Wallbox dann neben den Errichtungskosten auch noch die gleichen oder gar höhere Preise für das Laden zahlen soll wie am öffentlichen Lader, wird das natürlich eine Nullnummer und ganz sicher nicht realisiert. Aber versuchen möchte ich es natürlich, denn es wäre schon die "perfekte" Lösung (wir nutzen seit kurzem sogar 2 Elektrofahrzeuge).

Danke schon mal vorab für jede hilfreiche Information!

Viele Grüße, Wizzibizzi

Re: Degewo Mieter dürfen Lademöglichkeiten errichten

Berlini3
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@Wizzibizzi
leider kann ich dir dazu nicht mehr viel sagen, da ich die Unterlagen nicht mehr habe (sind im Mülleimer gelandet).
wie schon im Juni 2022 schon geschrieben, hätte der extra abzuschließende Stromvertrag schon zum Knockout beigeführt .

Jetzt dürfte so ein neuer Stromvertrag noch teurer werden und somit sind die Installationskosten nur ein weiteres Ärgernis.

das erste E-Auto habe ich schon verkauft und wenn es so weiter geht wird auch der cupra born in 2-3 Monaten verkauft.
Nach fast 4 Jahren e-Mobilität (und genauso langes Warten auf eine Lademöglichkeit) habe ich die Schnauze voll .

Re: Degewo Mieter dürfen Lademöglichkeiten errichten

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Danke @Berlini3 , dann lasse ich es mal auf mich zukommen. Die Degewo war sehr schnell, jetzt liegt der Ball bei NWG Charging - da gab es aber bisher nicht mal eine Eingangsbestätigung, ich werde aber in ein paar Tagen sicher mal telefonisch nachhaken. Es bleibt spannend! 😉👍

Gruß, Wizzibizzi

Re: Degewo Mieter dürfen Lademöglichkeiten errichten

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Berlini3 hat geschrieben:
wie schon im Juni 2022 schon geschrieben, hätte der extra abzuschließende Stromvertrag schon zum Knockout beigeführt .

Jetzt dürfte so ein neuer Stromvertrag noch teurer werden und somit sind die Installationskosten nur ein weiteres Ärgernis.
Hallo,

kurzer Zwischenstand, ist ja vielleicht doch interessant für den Einen oder Anderen: Nachdem sich NWG Charging von sich aus nicht gemeldet hat, habe ich nach rund 3 Wochen selbst mal angerufen und eine gute halbe Stunde mit einem Mitarbeiter dort gesprochen. Die Darstellung von @Berlini3 kann ich so nicht bestätigen (ok, dass sich niemand von dort meldet ist natürlich schlecht, wurde aber durch Ausfälle auf NWG-Seite entschuldigt).

Es ist zwar alles bisher noch nur Theorie bzw. Planung, aber: Es gibt keinen "Knebelvertrag" zur Stromlieferung durch NWG, das ist also entweder inzwischen anders oder wurde damals an Dich, @Berlini3 nicht richtig kommuniziert. Vielmehr baut NWG Wallboxen auf, die wie öffentliche Lader mit "beliebigen" Ladekarten (die natürlich einen Roamingvertrag mit NWG haben müssen, was aber für sehr viele der "üblichen" Anbieter der Fall ist, neue können aber ggfs. auch mit aufgenommen werden) freigeschaltet werden. Das heißt also, ich kann meinen normalen AC-Tarif nutzen, den ich auch sonst öffentlich nutze (oder mir evtl. auch einen noch günstigeren suchen, da NWG scheinbar sehr viele kleine, lokale Stadtwerke als Roamingpartner hat). Das Argument gegen NWG (Knebelvertrag exklusiv von NWG) hat sich also schon mal als nicht zutreffend erwiesen.

Weiterhin scheinen die Installationskosten in meinem Fall zumindest nicht "exorbitant" hoch zu sein, da es bereits mehrere Interessenten für die Tiefgarage bei uns gibt. NWG plant also mit mindestens 4 bis 5 Ladeplätzen, die dort eingerichtet werden, inkl. dem nötigen Lastmanagement usw., wodurch mit etwaige Kosten von ca. 3k als Gesamtaufwand pro Wallbox genannt wurden. NWG "sammelt" bzw. bündelt hier also scheinbar Interessenten, um wirtschaftlich sinnvolle Installationskosten zu realisieren. Allein die genutzte Wallbox hat da einen Anteil von rund 1600€ (eichrechtskonform, Lastmanagementfähig etc.), was ich als durchaus nachvollziehbar ansehe.

Ebenfalls interessant ist, dass NWG es scheinbar sehr schwer hat, solche Vorhaben zu realisieren. Man darf wohl von deren Seite nicht auf Mieter zugehen, nicht werben, niemanden kontaktieren. Der Vermieter selbst unterstützt wohl auch nur sehr zäh, man kommt wohl nur sehr schleppend an nötige Unterlagen für die Planung heran. Auch waren/sind die Aussagen, die uns gegenüber von der Vermietung getätigt wurden wohl auch komplett falsch gewesen: Die Lademöglichkeiten werden lt. NWG vorrangig in der Tiefgarage eingerichtet, und das, obwohl uns die Vermietung damals gesagt hat dass Wallboxen nur auf den Außenplätzen möglich wären - es ist offenbar wohl eher anders herum. Hier müsste dann ggfs. noch ein Stellplatz-Tausch realisiert werden in unserem Fall, aber erstmal schauen... bis Ende Februar hofft NWG, mehr Informationen zu haben, um dann konkreter planen zu können.

Also, bisher ist der Prozess nicht "ideal", aber auch nicht so schlecht dass ich alle weiteren Bemühungen sofort einstellen würde. Es bleibt also auch weiterhin spannend! ;-)

Viele Grüße, Wizzibizzi

Re: Degewo Mieter dürfen Lademöglichkeiten errichten

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@Wizzibizzi

Eine Wallbox Zuhause zu den Kosten für öffentliches Laden ist doch kaum besser als ein Knebelvertrag.

3000 Euro pro Wallbox sind definitiv "exorbitant".

1000 Euro bis max 1500 Euro (wegen dem Overhead mit Lastmanagement) wären für mich angemessen.

Ansonsten muss man aber sagen: gut, wenn ihr eine Ladelösung hinbekommt!
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Re: Degewo Mieter dürfen Lademöglichkeiten errichten

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Mit den Erlösen aus dem Verkauf von Ladestrom erwirtschaftet ein normaler Betreiber öffentlicher Ladesäulen nicht nur die verbrauchsabhängigen Kosten für Strom, sondern auch die Fixkosten für Installation und Wartung.
NWG erhält also die üblichen Erlöse einer öffentlichen Ladestation und wälzt trotzdem sämtliche Fixkosten auf den Stellplatzmieter um?
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Re: Degewo Mieter dürfen Lademöglichkeiten errichten

Berlini3
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@Wizzibizzi
entweder hat die NWG ihr Modell verändert oder man erzählt von Sachen , die sich hinterher nicht umsetzen lassen.

deine Wallbox auf deinem angemieteten Tiefgaragenstellplatz soll wie ein öffentlicher Lader funktionieren ?

für mich hört sich das so an als ob hier Tiefgaragenstellplatz mit Außenstellplatz (der evtl. zum Ladestellenplatz aufgerüstet werden soll) vermischt/verwechselt wurde ?

hier mal eine Textpassage vom Informationsblatt der Degewo. (Stand 2020)

"Die Konditionen für den Strombezug setzen sich aus einem Arbeitspreis pro kWh und einem Grundpreis zusammen. Der Arbeitspreis unterliegt dem Vorbehalt der Änderung, insbesondere infolge der Einführung oder Erhöhung von Steuern und/oder Abgaben (z.B. EEG Umlage) bzw. sich ändernder Energiepreise. Im Jahr 2020 beträgt der
- Strom Arbeitspreis: 23,11 ct/kWh zzgl. MwSt.
- Strom Grundpreis: 10,92 EUR pro Monat zzgl. MwSt."

wie gesagt , das waren die Preise von 2020 ( bis heute wurde das Informationsblatt (nach meinem Kenntnisstand) nicht aktualisiert)
Zuletzt geändert von Berlini3 am So 12. Feb 2023, 20:39, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Degewo Mieter dürfen Lademöglichkeiten errichten

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Xentres hat geschrieben: @Wizzibizzi

Eine Wallbox Zuhause zu den Kosten für öffentliches Laden ist doch kaum besser als ein Knebelvertrag.

3000 Euro pro Wallbox sind definitiv "exorbitant".

1000 Euro bis max 1500 Euro (wegen dem Overhead mit Lastmanagement) wären für mich angemessen.

Ansonsten muss man aber sagen: gut, wenn ihr eine Ladelösung hinbekommt!

Äähhhh....."Knebelvertrag" würde bedeuten, ich bin auf einen einzigen Anbieter des Stroms festgelegt. Beim NWG-Modell habe ich aber die freie Wahl aus derzeit geschätzten 60 oder 80 oder mehr Anbietern. ich verstehe gerade nicht, wie man den Unterschied nicht erkennen kann...?! ;-) Und die 3000€ für eine geeignete Wallbox plus die Installationskosten (die einem niemand schenken wird, und auch nicht für 50€ vom guten Kumpel umgesetzt werden dürften...) sind "exorbitant"...?!? Für wie viel geld würde denn dein Elektriker des vertrauens so eine Installation umsetzen?

Gruß, Wizzibizzi

Re: Degewo Mieter dürfen Lademöglichkeiten errichten

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E-lmo hat geschrieben: Mit den Erlösen aus dem Verkauf von Ladestrom erwirtschaftet ein normaler Betreiber öffentlicher Ladesäulen nicht nur die verbrauchsabhängigen Kosten für Strom, sondern auch die Fixkosten für Installation und Wartung.
NWG erhält also die üblichen Erlöse einer öffentlichen Ladestation und wälzt trotzdem sämtliche Fixkosten auf den Stellplatzmieter um?
....meinen Beitrag nicht verstanden....?! NWG baut die Wallbox in die Tiefgarage, an der ich dann jeden Roaming-Ladeanbieter nutzen kann. Das Geld für den Strom streicht sich also vorrangig dieser Anbieter ein, nicht NWG. So wie an anderen öffentlichen Ladesäulen auch, nur mit dem Unterscheid dass es dann meine Wallbox ist, die nur ich nutze und das zu jeder Zeit. Wer sollte denn sonst die Installationskosten tragen? Der Vermieter, der dann die Stellplatzmiete vervierfacht?

Gruß, Wizzibizzi
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