Betriebsvereinbarung Laden von Mitarbeiterfahrzeugen
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Hallo
Wenn ich die Forenbeiträge so durchlese, scheint das Laden am Arbeitsplatz/Mitarbeiterparkplatz in kleineren inhabergeführten Unternehmen eher möglich zu sein als in größeren Betrieben.
Ich denke, dass bei größeren Betrieben eine oft gescheute Hürde das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte ist.
http://www.betriebsrat.de/portal/rechts ... nparkplatz
Da das Laden von Mitarbeiterfahrzeugen bisher weder gesetzlich noch in irgendeinem Tarifvertrag geregelt ist (habe zumindest nichts einschlägiges gefunden), ist mein Vorschlag, dass wir hier gemeinsam eine Vorlage für eine entsprechende Betriebsvereinbarung erarbeiten.
Oder gibt es bereits in einem euch bekannten Unternehmen eine solche, die wir hier als Vorlage heranziehen könnten ?
Ich habe schon mal angefangen mir Gedanken zu machen:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Betriebsvereinbarung Elektromobilität
Zwischen Firma ……. und Betriebsrat.
§1 Präambel
Wie die Versuche mit Pendlern u.a. in Hessen, Leipzig und Schleswig-Holstein gezeigt haben, sind Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybriden mit Reichweiten von über 50km ideal als lokal emissionsfreie Pendlerfahrzeuge geeignet und können ein wichtiger Beitrag zur betrieblichen Feinstaub-, CO2-, Stickoxid und Schwefeldioxid-Reduktion sein.
Insbesondere tagsüber, also während der Arbeit-/Lade-Zeit ist der Anteil von regional erzeugtem Grünstrom im Netz in der Regel am höchsten. Eine Entnahme zu diesem Zeitpunkt entlastet die Fernleitungen.
Regionaler Grünstromindex :
http://mix.stromhaltig.de/gsi/ dann „Optimiertes Laden (E-Mobilität)
Beim durchschnittlichen Strommix von 2014 beträgt die CO2-Reduktion ca. 45%. Bei 100% Grünstrom entsprechend mehr.
Für eine raschere Verbreitung von Elektrofahrzeugen fehlt es der Mehrheit der Arbeitnehmer da Wohnungsmieter an einer heimischen Lademöglichkeit.
Betriebsrat und Geschäftsführung stimmen darin überein, als vorbildlich und nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen auch diesen Kolleginnen/Kollegen die umweltfreundliche Nutzung von Elektrofahrzeugen für den täglichen Arbeitsweg zu ermöglichen und somit auf dem täglichen Weg zum Betrieb Schadstoffemissionen zu verringern.
Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Firma.
Betriebsvereinbarung Elektromobilität
Zwischen Firma ……. und Betriebsrat.
§1 Präambel
Wie die Versuche mit Pendlern u.a. in Hessen, Leipzig und Schleswig-Holstein gezeigt haben, sind Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybriden mit Reichweiten von über 50km ideal als lokal emissionsfreie Pendlerfahrzeuge geeignet und können ein wichtiger Beitrag zur betrieblichen Feinstaub-, CO2-, Stickoxid und Schwefeldioxid-Reduktion sein.
Insbesondere tagsüber, also während der Arbeit-/Lade-Zeit ist der Anteil von regional erzeugtem Grünstrom im Netz in der Regel am höchsten. Eine Entnahme zu diesem Zeitpunkt entlastet die Fernleitungen.
Regionaler Grünstromindex :
http://mix.stromhaltig.de/gsi/ dann „Optimiertes Laden (E-Mobilität)
Beim durchschnittlichen Strommix von 2014 beträgt die CO2-Reduktion ca. 45%. Bei 100% Grünstrom entsprechend mehr.
Für eine raschere Verbreitung von Elektrofahrzeugen fehlt es der Mehrheit der Arbeitnehmer da Wohnungsmieter an einer heimischen Lademöglichkeit. Betriebsrat und Geschäftsführung stimmen darin überein, auch diesen Kolleginnen/Kollegen die umweltfreundliche Nutzung von Elektrofahrzeugen für den täglichen Arbeitsweg zu ermöglichen und somit auf dem täglichen Weg zum Betrieb Schadstoffemissionen zu verringern.
§2 Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Firma.
§3 Steckdosen an Parkplätzen
§3.1 Nicht öffentliche Mitarbeiterparkplätze: Da die Arbeitszeit in der Regel ein langsames Laden erlaubt ist pro zu ladendem Fahrzeug eine einphasige 230V Steckdose, bevorzugt CEE blau 16A, mit entsprechender Absicherung vorzusehen.
An diese Steckdosen sollten auch eventuell zukünftig erhältliche fahrzeugspezifische induktive Ladeeinrichtungen anschließbar sei.
§3.2 Gäste-/Kunden-parkplätze, Parkplätze für Firmen- und Dienstwagen, öffentliche Mitarbeiterparkplätze: Um diese Fahrzeuge rasch wieder fahrbereit zu machen empfiehlt sich die Ausrüstung mit speziellen dreiphasigen 400V Steckdosen, bevorzugt EN 62196 Typ 2 (auch Mennekes IEC Typ 2 genannt) 32A, mit entsprechender Ausrüstung. Pro aufladbarem Firmen-/Dienstwagen empfiehlt sich eine solche Steckdose. Auf Gästeparkplätzen zunächst eine solche Steckdose mit einem speziell gekennzeichneten Stellplatz. Bedarfsgerechte Erweiterung ist einzuplanen. Sind alle Gästeparkplätze mit solchen Ladesteckdosen ausgerüstet entfällt die besondere Kennzeichnung.
§3.3 Schnellader: Eine noch deutlich schnellere Aufladung bieten sogenannte Schnelllader. Falls diese z.B. in Kombination mit elektrischen Gabelstaplern o.ä. zum Einsatz kommen sollen, sollten diese diskriminierungsfrei mindestens mit den gängigsten Steckern ausgerüstet sein CHADEMO (DC), CCS COMBO (DC), MENNEKES Typ 2 (AC 43kW)
§4 Zuteilung und Abrechnung
§4.1 Nicht öffentliche Mitarbeiterparkplätze: Auf Antrag bei der Personalabteilung wird dem Mitarbeiter ein fester Stellplatz mit Steckdose zugewiesen. Die Abrechnung erfolgt über die Gehaltsabrechnung als Parkplatzmiete, entweder einheitlich mit z.B. 40€ monatlich oder anhand der Formel:
( tägl. Pendelstrecke x NEFZ-Verbrauch x 1,2 x 20 Arbeitstage)
------------------------------------------------------------------------------ x Selbstkostenstrompreis = Mietpreis/Monat
100
§4.2 Gäste-/Kunden-parkplätze, Parkplätze für Firmen- und Dienstwagen, öffentliche Mitarbeiterparkplätze:
...
Wenn ich die Forenbeiträge so durchlese, scheint das Laden am Arbeitsplatz/Mitarbeiterparkplatz in kleineren inhabergeführten Unternehmen eher möglich zu sein als in größeren Betrieben.
Ich denke, dass bei größeren Betrieben eine oft gescheute Hürde das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte ist.
http://www.betriebsrat.de/portal/rechts ... nparkplatz
Da das Laden von Mitarbeiterfahrzeugen bisher weder gesetzlich noch in irgendeinem Tarifvertrag geregelt ist (habe zumindest nichts einschlägiges gefunden), ist mein Vorschlag, dass wir hier gemeinsam eine Vorlage für eine entsprechende Betriebsvereinbarung erarbeiten.
Oder gibt es bereits in einem euch bekannten Unternehmen eine solche, die wir hier als Vorlage heranziehen könnten ?
Ich habe schon mal angefangen mir Gedanken zu machen:
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Betriebsvereinbarung Elektromobilität
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§1 Präambel
Wie die Versuche mit Pendlern u.a. in Hessen, Leipzig und Schleswig-Holstein gezeigt haben, sind Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybriden mit Reichweiten von über 50km ideal als lokal emissionsfreie Pendlerfahrzeuge geeignet und können ein wichtiger Beitrag zur betrieblichen Feinstaub-, CO2-, Stickoxid und Schwefeldioxid-Reduktion sein.
Insbesondere tagsüber, also während der Arbeit-/Lade-Zeit ist der Anteil von regional erzeugtem Grünstrom im Netz in der Regel am höchsten. Eine Entnahme zu diesem Zeitpunkt entlastet die Fernleitungen.
Regionaler Grünstromindex :
http://mix.stromhaltig.de/gsi/ dann „Optimiertes Laden (E-Mobilität)
Beim durchschnittlichen Strommix von 2014 beträgt die CO2-Reduktion ca. 45%. Bei 100% Grünstrom entsprechend mehr.
Für eine raschere Verbreitung von Elektrofahrzeugen fehlt es der Mehrheit der Arbeitnehmer da Wohnungsmieter an einer heimischen Lademöglichkeit.
Betriebsrat und Geschäftsführung stimmen darin überein, als vorbildlich und nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen auch diesen Kolleginnen/Kollegen die umweltfreundliche Nutzung von Elektrofahrzeugen für den täglichen Arbeitsweg zu ermöglichen und somit auf dem täglichen Weg zum Betrieb Schadstoffemissionen zu verringern.
Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Firma.
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§1 Präambel
Wie die Versuche mit Pendlern u.a. in Hessen, Leipzig und Schleswig-Holstein gezeigt haben, sind Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybriden mit Reichweiten von über 50km ideal als lokal emissionsfreie Pendlerfahrzeuge geeignet und können ein wichtiger Beitrag zur betrieblichen Feinstaub-, CO2-, Stickoxid und Schwefeldioxid-Reduktion sein.
Insbesondere tagsüber, also während der Arbeit-/Lade-Zeit ist der Anteil von regional erzeugtem Grünstrom im Netz in der Regel am höchsten. Eine Entnahme zu diesem Zeitpunkt entlastet die Fernleitungen.
Regionaler Grünstromindex :
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Beim durchschnittlichen Strommix von 2014 beträgt die CO2-Reduktion ca. 45%. Bei 100% Grünstrom entsprechend mehr.
Für eine raschere Verbreitung von Elektrofahrzeugen fehlt es der Mehrheit der Arbeitnehmer da Wohnungsmieter an einer heimischen Lademöglichkeit. Betriebsrat und Geschäftsführung stimmen darin überein, auch diesen Kolleginnen/Kollegen die umweltfreundliche Nutzung von Elektrofahrzeugen für den täglichen Arbeitsweg zu ermöglichen und somit auf dem täglichen Weg zum Betrieb Schadstoffemissionen zu verringern.
§2 Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Firma.
§3 Steckdosen an Parkplätzen
§3.1 Nicht öffentliche Mitarbeiterparkplätze: Da die Arbeitszeit in der Regel ein langsames Laden erlaubt ist pro zu ladendem Fahrzeug eine einphasige 230V Steckdose, bevorzugt CEE blau 16A, mit entsprechender Absicherung vorzusehen.
An diese Steckdosen sollten auch eventuell zukünftig erhältliche fahrzeugspezifische induktive Ladeeinrichtungen anschließbar sei.
§3.2 Gäste-/Kunden-parkplätze, Parkplätze für Firmen- und Dienstwagen, öffentliche Mitarbeiterparkplätze: Um diese Fahrzeuge rasch wieder fahrbereit zu machen empfiehlt sich die Ausrüstung mit speziellen dreiphasigen 400V Steckdosen, bevorzugt EN 62196 Typ 2 (auch Mennekes IEC Typ 2 genannt) 32A, mit entsprechender Ausrüstung. Pro aufladbarem Firmen-/Dienstwagen empfiehlt sich eine solche Steckdose. Auf Gästeparkplätzen zunächst eine solche Steckdose mit einem speziell gekennzeichneten Stellplatz. Bedarfsgerechte Erweiterung ist einzuplanen. Sind alle Gästeparkplätze mit solchen Ladesteckdosen ausgerüstet entfällt die besondere Kennzeichnung.
§3.3 Schnellader: Eine noch deutlich schnellere Aufladung bieten sogenannte Schnelllader. Falls diese z.B. in Kombination mit elektrischen Gabelstaplern o.ä. zum Einsatz kommen sollen, sollten diese diskriminierungsfrei mindestens mit den gängigsten Steckern ausgerüstet sein CHADEMO (DC), CCS COMBO (DC), MENNEKES Typ 2 (AC 43kW)
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09.16-09.18: i3 94Ah BEV
09.18- 12.18 : Leaf 2 nextmove
seit 14.12.18 : i3s 120Ah
https://twitter.com/alphadelta44
„Ihr sagt, dass ihr eure Kinder über alles liebt. Und trotzdem stehlt ihr ihnen ihre Zukunft, direkt vor ihren Augen”
Greta Thunberg
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Re: Betriebsvereinbarung Laden von Mitarbeiterfahrzeugen
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Also bei uns in der Firma gibt es ein betriebliches Vorschlagswesen, und darüber werden wir uns ein Ladestation anschaffen. Mein Chef kann denn glänzen "Grüner Strom für Mitarbeiter, in einem grünen Unternehmen" und ich habe eine Ladestation in der Firma. Da wir das im Bereich Arbeits-und Umweltschutz ansiedeln, kann der Betriebsrat nicht einmal was dagegen sagen.
Problem ist dabei nur der Geldwerte Vorteil, also die Versteuerung des Stromes als Einkommen. Lösung: Eine Ladestation von Mennekes, wo am Ende des Jahres eine Liste der verbrauchen kWh pro Nutzer gezogen werden kann.
Mal sehen, wie Schnell wir das Schaffen.
Liebe Grüße aus der Hansestadt mit dem Schlüssel
Problem ist dabei nur der Geldwerte Vorteil, also die Versteuerung des Stromes als Einkommen. Lösung: Eine Ladestation von Mennekes, wo am Ende des Jahres eine Liste der verbrauchen kWh pro Nutzer gezogen werden kann.
Mal sehen, wie Schnell wir das Schaffen.
Liebe Grüße aus der Hansestadt mit dem Schlüssel
Smart ED mit Schnellader, Anhängerkupplung, Kofferraumbeleuchtung und OpenEVSE-Ladebox im Kofferraumdeckel.
einfacher Ladeanschluss für die Garage/Carport zu Hause (11kW)
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Re: Betriebsvereinbarung Laden von Mitarbeiterfahrzeugen
e-lectrified
Es geht bei der Mitbestimmung seitens des Betriebsrats nicht darum, "etwas gegen irgendetwas zu haben" ganz im Gegenteil: die Frage kann hier nur sein, wie man sicherstellt, dass hier kein Mitarbeiter benachteiligt wird (und da sind o.g. Punkte schon ganz zielführend). Und da ist es auch egal, wie man das Kind benennt: Umwelt- und Arbeitsschutz sind auch Themen, die den Betriebsrat sehr wohl interessieren. Der Betriebsrat ist z.B. beim Thema Arbeitsschutz sofort über den ASA (Arbeitsschutzausschuss) involviert.
Re: Betriebsvereinbarung Laden von Mitarbeiterfahrzeugen
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Ich möchte euch bitten im Wiki gemeinsam an der Betriebsvereinbarung weiter zu stricken:
http://www.goingelectric.de/wiki/Betrie ... beitsplatz
Vielleicht könnt ihr auch an den anderen Punkten mitarbeiten.
http://www.goingelectric.de/wiki/Haupts ... beitsplatz
http://www.goingelectric.de/wiki/Betrie ... beitsplatz
Vielleicht könnt ihr auch an den anderen Punkten mitarbeiten.
http://www.goingelectric.de/wiki/Haupts ... beitsplatz
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Re: Betriebsvereinbarung Laden von Mitarbeiterfahrzeugen
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Was haben denn eigentlich Gabelstapler mit in dieser Vereinbarung zu suchen?
§1 ist doppelt... soll das so sein?
Auch macht die Rechnerei das unnötig kompliziert.
Die meisten Firmen mit Ladestationen geben den Strom kostenlos an die Mitarbeiter ab.
Dafür gibt es auch unkomplizierte und rechtssichere Möglichkeiten.
§1 ist doppelt... soll das so sein?
Auch macht die Rechnerei das unnötig kompliziert.
Die meisten Firmen mit Ladestationen geben den Strom kostenlos an die Mitarbeiter ab.
Dafür gibt es auch unkomplizierte und rechtssichere Möglichkeiten.
2014 - 2019: Renault Zoe Q210
2015 - 2020: Kangoo Maxi ZE
2019 - : Tesla Modell ≡ LR
2020 - : Renault Zoe ZE50 fullhouse
1500km kostenloses SuperCharging für Dich und mich, wenn Du diesen Link zur Bestellung (S/3/X/Y) nutzt:
https://ts.la/bernd30762
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Re: Betriebsvereinbarung Laden von Mitarbeiterfahrzeugen
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Sehr gute Idee!
Ich denke auch, dass die Abrechnerei/steuerliche Berücksichtigung die meisten Besprechungsstunden - und Liter Kaffee - erfordern wird. ABM für Juristen...
Ich denke auch, dass die Abrechnerei/steuerliche Berücksichtigung die meisten Besprechungsstunden - und Liter Kaffee - erfordern wird. ABM für Juristen...
Not-wendig: www.bzfe.de/inhalt/planetary-health-diet-33656.html
Freitag treffen wir uns: https://fridaysforfuture.de/allefuersklima/
Herzliche Grüße
Alex
Rest-CO2 kompensieren: atmosfair.de Goldstandard
Freitag treffen wir uns: https://fridaysforfuture.de/allefuersklima/
Herzliche Grüße
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Re: Betriebsvereinbarung Laden von Mitarbeiterfahrzeugen
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Da habe ich wohl beim Kopieren gestottert
§5.1 ist mehrfach ausgeführt und das für den Betrieb nicht Zutreffende können die Verhandelnden streichen.
Die Berechnung und Gabelstapler habe ich raus genommen.
Habt ihr noch weitere Vorschläge ?
§5.1 ist mehrfach ausgeführt und das für den Betrieb nicht Zutreffende können die Verhandelnden streichen.
Die Berechnung und Gabelstapler habe ich raus genommen.
Habt ihr noch weitere Vorschläge ?
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Re: Betriebsvereinbarung Laden von Mitarbeiterfahrzeugen
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Ich dachte der geldwerte Vorteil ist vom Tisch : https://www.bundesregierung.de/Content/ ... itaet.htmlAlex1 hat geschrieben:Sehr gute Idee!
Ich denke auch, dass die Abrechnerei/steuerliche Berücksichtigung die meisten Besprechungsstunden - und Liter Kaffee - erfordern wird. ABM für Juristen...
Was eher ein Problem sein könnte ist der Neid der nicht E-Auto fahrenden die keinen Tankzuschuss erhalten...
Gruß
Andi
Seit 02/2016 über 6.000 Liter Diesel NICHT verbrannt
Seit 03/2022 über 1.200 Liter Benzin NICHT verbrannt
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Re: Betriebsvereinbarung Laden von Mitarbeiterfahrzeugen
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Mit der Unternehmesgröße hat das nichts zu tun.
Es ist mehr eine Einstellungssache.
In einem kleinen Betrieb kann der Chef, noch dazu wenn er alleine ist, natürlich schneller entscheiden.
Wir sind ein Unternehmen mit fast 5.000 Mitarbeitern an 3 Standorten in Deutschland.
Wir haben am Standort Frankfurt für die Mitarbeiter zugänglich 6 Ladepunkte Typ-2 mit je 22 kW (seit 2012).
Wir haben keine Betriebsvereinbarung für die Nutzung.
Der Vorstand hat stattdessen auf einer einzelnen Seite dargelegt, dass die Mitarbeiter dort kostenlos laden dürfen.
Die Standzeit an der Ladestation ist auf täglich 4 Stunden begrenzt, was derzeit aber noch mangels Nachfrage nicht durchgesetzt wird. Das Unternehmen bezieht 100% Ökostrom.
Für die eigenen elektrischen Fahrzeuge gibt es weitere Stellplätze mit Lademöglichkeit.
Würde ein Mitarbeiter mit Dienstwagenanspruch auf die Idee kommen ein BEV haben zu wollen, so würde er eine Ladestation an seinem Parkplatz erhalten (bzw. einen entsprechenden Parkplatz zugeteilt bekommen).
Es ist mehr eine Einstellungssache.
In einem kleinen Betrieb kann der Chef, noch dazu wenn er alleine ist, natürlich schneller entscheiden.
Wir sind ein Unternehmen mit fast 5.000 Mitarbeitern an 3 Standorten in Deutschland.
Wir haben am Standort Frankfurt für die Mitarbeiter zugänglich 6 Ladepunkte Typ-2 mit je 22 kW (seit 2012).
Wir haben keine Betriebsvereinbarung für die Nutzung.
Der Vorstand hat stattdessen auf einer einzelnen Seite dargelegt, dass die Mitarbeiter dort kostenlos laden dürfen.
Die Standzeit an der Ladestation ist auf täglich 4 Stunden begrenzt, was derzeit aber noch mangels Nachfrage nicht durchgesetzt wird. Das Unternehmen bezieht 100% Ökostrom.
Für die eigenen elektrischen Fahrzeuge gibt es weitere Stellplätze mit Lademöglichkeit.
Würde ein Mitarbeiter mit Dienstwagenanspruch auf die Idee kommen ein BEV haben zu wollen, so würde er eine Ladestation an seinem Parkplatz erhalten (bzw. einen entsprechenden Parkplatz zugeteilt bekommen).
Aktuell Zoe Intens mit AHK von Wolf, eig. PV, Überschussladung mit evcc.io
Tibber Empfehlungslink https://invite.tibber.com/3w8af618
Tibber Empfehlungslink https://invite.tibber.com/3w8af618
Re: Betriebsvereinbarung Laden von Mitarbeiterfahrzeugen
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Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von 44€ pro Monat und AN müssen nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. Es ist die Frage ob das Laden auf diesen Betrag angerechnet wird.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern.
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7
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