Wallbox Tiefgarage Gemeinschaftseigentum

Re: Wallbox Tiefgarage Gemeinschaftseigentum

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Wie oben erwähnt müssen alle zustimmen !

(Eventuell genügt auch eine Duldung)
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Re: Wallbox Tiefgarage Gemeinschaftseigentum

e-lectrified
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redvienna hat geschrieben:Wie oben erwähnt müssen alle zustimmen !

(Eventuell genügt auch eine Duldung)
Bei mir gab es nur die Zustimmung der Hausverwaltung und den Check durch den Hausmeister - fertig. Man muss ja auch mal überlegen: was soll da passieren, wenn eine Fachfirma die Steckdose installiert? Das Auto zieht nicht mehr als ein starker Staubsauger, z.B.: http://www.hai-end.com/Staubsauger/Siem ... eid=167521

Re: Wallbox Tiefgarage Gemeinschaftseigentum

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  • ge7
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Also wie es rechtsgültig ist, weiß ich nicht, ich kann nur berichten wie ich es bei mir gemacht habe: Wir haben 18 Eigentumsparteien im Haus von 1974 und etwa genauso viele Tiefgaragen-Stellplätze als Eigentum für jeden. Ich habe bei der Hausverwaltung vor der jährlichen Eigentümerversammlung einen Antrag auf einen Tagesordnungspunkt gestellt, den ich wie folgt formuliert habe:

TOP: Beratung und Beschlussfassung über die Erlaubnis zur Installation und zum Betrieb einer Wallbox zum Aufladen eines Elektroautomobils am Tiefgaragenstellplatz Nr. 9 auf Kosten des Stellplatzbesitzers Herrn (ge7).

Bei der Eigentümerversammlung habe ich dann zwei Alternativen erläutert, wie der Strom an meinen Stellplatz kommen könnte:
a) Der Strom wird der Unterverteilung der Waschküche entnommen
b) Es wird ein komplett neuer Stromanschluß erstellt.
Installation natürlich durch Elektro Fachunternehmen. Vielleicht habe ich nur Glück gehabt, aber der Beschluss ging einstimmig durch. Wir haben in der Sitzung diskutiert, was passiert, wenn noch mehr Leute eine Wallbox installieren wollen. Ich habe dann gesagt, wenn die Leistung der vorhandenen Stromzuleitung nicht mehr ausreicht und ein komplett neuer Anschluss mit Unterverteilung gelegt werden müsse, würde ich mich selbstverständlich bei der Umlage auf alle Eigentümer beteiligen, obwohl ich bereits für meine Zuleitung bezahlt habe. Bleibt mit ja auch nichts anderes übrig. Das hat sie wohl positiv gestimmt und alles wurde so zu Protokoll genommen.

Ich habe dann vom Elektriker der Hausverwaltung (Fachunternehmen) zunächst eine CEE Dose (einphasig 16A) installieren lassen und lade den e-Golf über den Volvo ICCB. Der Elektriker musste die Unterverteilung etwas umbauen, da er Typ A FI Schalter, Sicherung und geeichten Stromzähler einbauen musste. Dann hat er noch ca. 30 m Kabel inkl. 2 Durchbrüche gelegt. Hat 700 Euro gekostet. Zur Sicherheit habe ich noch die lokalen Stadtwerke informiert, die hat es aber nicht sehr interessiert. Ich brauche zwar im Jahr jetzt genauso viel Strom, wie alle Waschmaschinen und Wäschetrockner in der Waschküche zusammen, aber jeder hat ja seinen eigenen Zähler und es wird verursachergerecht abgerechnet. Es hat noch keiner gemeckert.

Ich werde jetzt beim Ladeworkshop NRW noch eine Eigenbau Wallbox mit festem Ladekabel bauen, weil ich für das herausholen und Wegpacken sowie das Ein- und Ausstöpseln des ICCB Ladekabels ein wenig zu faul bin. Die Box lasse ich dann auch vom Fachinstallateur prüfen und anschließen.

Bezüglich des Ausgasens von Akkus während des laden oder was da sonst noch rumgeistert, braucht man sich bei heutigen Hochvolt Batterien für Elektrofahrzeuge wohl keine Gedanken mehr machen. Da habe ich jedenfalls noch nichts von gehört oder gelesen.
Gruß vom Rande des Ruhrgebiets. e-Golf elektrifiziert seit November 2014. Facelift e-Golf 300 seit 30.05.17 :)

Wallbox Tiefgarage Gemeinschaftseigentum

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  • Tiny
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Naja, zieht nicht mehr als ein Staubsauger! Das wäre dann bei mir aber ein sehr sehr großer Staubsauger für viele viele Autos gleichzeitig zum saugen.

Ich habe vor mir dort eine 43kW Ladebox zu installieren, (habe leider noch keine fertige gefunden im Internet, wenn jemand da ein Tip für mich hat) beziehungsweise einen CEE 63A Stecker, dann daran eine Mobilbox anstecken.

Muss jetzt erst mal die technischen Voraussetzungen prüfen. Genügend Strom wäre da, voraussichtlich, 220 Wohnungen und im Erdgeschoss komplett einen Penny Einkaufsmarkt. Ein Stromzähler der über meine Rechnung läuft auch.

Ich habe mir das so vorgestellt dass ich dort täglich einfach nur ca. 50km, von 30% auf 80 % lade, das geht am schnellsten mit der ZOE und kostet am wenigsten Zeit. Leider habe ich keine Eigentumsgarage oder einen Car-Port. Ich bin ganz auf öffentliche Ladesäulen angewiesen.
Heute waren wieder drei Säulen kaputt von vier, das nervt einfach und geht mir gewaltig auf die Nerven. Was ich hier in Mannheim und Ludwigshafen erlebe geht auf keine Kuhhaut.

Der vorhandene Drehstromzähler hat 60A auf dem Typenschild. Daran hängt nur eine klitzekleine 20 m² Wohnung die nicht viel Strom zieht außer wenn gekocht wird, vielleicht kann mir jemand sagen wie groß der Zähler sein müsste wenn ich noch zusätzlich 63 A benötigen würde zum Laden?

Ich werde auch mal zur Feuerwehr gehen und die danach fragen. Erstmal Anonym.

Das größte Problem für mich dürfte sein den Verwalter auf meine Seite zu bringen, denn mit dem steht der gesamte Verwaltungsbeirat auf dem Kriegsfuß. Ich denke wenn meine Erkundungen alle gesetzeskonform sein sollten, hat der Verwaltungsbeirat ganz sicher nichts dagegen. Ich denke auch dass wir dann die Eigentümer davon mit dem Verwaltungsbeirat davon überzeugen können.

Ich weiß....
Fragen über Fragen.
Trotzdem danke für Eure Gedankenanregungen und Hilfe.
Zuletzt geändert von Tiny am Sa 14. Feb 2015, 18:47, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Wallbox Tiefgarage Gemeinschaftseigentum

e-lectrified
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Tiny hat geschrieben:Naja, zieht nicht mehr als ein Staubsauger! Das wäre dann bei mir aber ein sehr sehr großer Staubsauger für viele viele Autos gleichzeitig zum saugen.
Ich sprach von Schuko. In deinem Fall ist das natürlich anders. Und deshalb musst du auch ggf. mit mehr Rückfragen und auch ggf. Widerstand rechnen...

Re: Wallbox Tiefgarage Gemeinschaftseigentum

Spürmeise
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ge7 hat geschrieben:Der Elektriker musste die Unterverteilung etwas umbauen, da er Typ A FI Schalter, Sicherung und geeichten Stromzähler einbauen musste. [...] Ich brauche zwar im Jahr jetzt genauso viel Strom, wie alle Waschmaschinen und Wäschetrockner in der Waschküche zusammen, aber jeder hat ja seinen eigenen Zähler und es wird verursachergerecht abgerechnet.
Wie ist das mit der Abrechnung genau? Ich nehme an, es gibt einen Hauptstromzähler der Stadtwerke, an dem die (mindestens zwei) geeichten Unterzähler hängen.

Werden über den Hauptstromzähler noch weitere Verbraucher versorgt (z.B. Beleuchtung, Heizungsanlage), die nicht über einen separaten Unterzähler erfasst werden?

Die Hausverwaltung zahlt den Stadtwerken den Strom (Arbeitspreis + Verrechnungspreis). Welches Preismodell genau wird für die Unterzähler genommen?

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Nur um es nochmals klarzustellen: es ging nicht um die Anschlußleistung sondern um die BELÜFTUNG! Ein Staubsauger in der Tiefgarage kann nicht ausgasen. Es geht auch nicht wirklich um Lithium Ionen Akkus sondern eben um die Tatsache, dass z.B. an einer CEE auch ein Auto mit BLEI-Akku LADEN KÖNNTE! BLEIAKKUS können während des Ladens ausgasen und wenn dann die Belüftung in der Garage nicht den behördlichen Vorhaben entspricht KÖNNTE es zu giftigen Dämpfen kommen, welche dann nicht optimal entweichen können ... Und DESWEGEN mischt sich die Behörde da ein ...
Da bei mir die Belüftung offensichtlich okay ist (die Tiefgarage ist sogar nur natürlich belüftet) hat die Behörde eben keine Einwände ...
S 70D

Re: Wallbox Tiefgarage Gemeinschaftseigentum

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@Spürmeise, es ist genau so wie Du sagst: An dem Hauptstromzähler der Stadtwerke hängt noch die Treppenhausbeleuchtung, die Kellerbeleuchtung und eine Druckerhöhungsanlage. Die Grundgebühr sowie die nicht über die Einzelzähler an den Waschmaschinen, Wäschtrockener und eben meine Wallboxleitung gezählte Reststrommenge wird auf alle umgelegt. Die ca. 19 Einzelzähler sind einzelnen Eigentümern zugeordnet, jeder zahlt nur die Verbrauchsmenge (kWh), die einmal im Jahr von den Zãhlern abgelesen werden. Bislang gab es bei den Eigentümern mit dieser Vorgehensweise noch keinen Streit. Das liegt vielleicht auch daran, dass alle ein gemeinsames Feindbild haben, einen säumigen Hausgeldzahler, das schweisst zusammen :P
Gruß vom Rande des Ruhrgebiets. e-Golf elektrifiziert seit November 2014. Facelift e-Golf 300 seit 30.05.17 :)

Re: Wallbox Tiefgarage Gemeinschaftseigentum

Spürmeise
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multi thx :)

Re: Wallbox Tiefgarage Gemeinschaftseigentum

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Es handelt sich um eine geringfügige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, daher müssen die Eigentümer zustimmen. Daß alle zustimmen müssen glaube ich nicht, eine Mehrheit dürfte reichen. Ein Sondereigentum eines Stellplatzes gibt es unter Umständen nicht, sondern der einzelne Eigentümer besitzt nur einen Anteil am gesamten Gemeinschaftsseigentum und der Stellplatz wird zugewiesen, z.B. in der Teilungserklärung oder einer anderen Vereinbarung. Das bedeutet, daß man nicht die Zustimmung eines einzelnen Eigentümers benötigt, weil die Stromleitung genau über seinem Stellplatz verlegt wird.
Es wird hier verschiedene Möglichkeiten geben, man muß sich also vorher im Einzelnen schlau machen...
Eine Ablehnung würde ich als unzulässige Schikane werten, da der Eingriff für die restlichen Eigentümer in ihr Eigentum marginal wäre, aber für den Beantragenden eine Härte darstellen würde. M.E. hätte eine juristische Klärung dann Aussicht auf Erfolg.
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