Neuer Anlauf für Zwangsregelung von Wallboxen
Re: Neuer Anlauf für Zwangsregelung von Wallboxen
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Jeder VNB ist gesetzlich verpflichtet einen separaten Wallboxvertrag zu ermöglichen. Der Witz dabei: Manche (*hust* SWM ...) zwingen dich dazu, dass du einen eigenen Wallboxzähler nutzt, ich darf nicht meinen WP-Zähler nutzen. Die Kosten eines eigenen Zählers sind aber viel höher als der Vorteil, den ich dadurch habe, somit kann man nur hoffen, dass der Gesetzgeber §14a EnWG entsprechend verschärft.Meinereiner hat geschrieben: ↑Naja, wenn man den Vorgänger bedenkt, dann ist das auch kein Wunder. Da saß die personifizierte Gas- und Kohlelobby. Aber stimmt schon, man merkt inzwischen, dass dort endlich gearbeitet wird.A.Q. hat geschrieben: ↑ Bin mir noch nicht ganz sicher, wie sich das konkret ausgestaltet und auswirkt, aber egal, ob man das nun gut findet oder nicht, ich finde es beeindruckend, an wie vielen Themen zur Wegbereitung der Energiewende das Wirtschaftsministerium gerade arbeitet, parallel zu der Energiekrise, die es zu bewältigen hat. Da ist, jedenfalls nach spontanem Bauchgefühl, in einem Jahr schon mehr passiert als in den zehn Jahren zuvor.
Was das Thema angeht:
Das Gerede von Zwangsregelung halte ich für kontraproduktiv, und solange den Autos ein Steckdosenladegerät beiligt auch nicht für umsetzbar.
Also würde ich vorschlagen, den Stromkunden einen Niedertarif ähnlich Nachtstrom zu bieten, mit dem man Verbraucher wie E-Autos und Wärmepumpe betreiben kann. Wenn man den nutzt, werden die Verbraucher gesteuert, dafür ist es günstiger. Wenn man das Auto schnell überraschend braucht, muss man mit (teurerem) Normaltarif laden.
Dass das auch auf freiwilliger Basis wunderbar funktioniert, sieht man bei jedem PV-Besitzer. Wenn es sich lohnt, finden sich genug Freiwillige.
Re: Neuer Anlauf für Zwangsregelung von Wallboxen
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Statt der Abschaltung wären mehrere Tarife (mindestens 2) sinnvoll. Dazu muß der Zähler dann das Tarifsignal aber auch an das Haus und die Wallbox übergeben.
Wenn Haushaltsstrom und Ladestrom über einen Zähler läuft, gilt "Mitgefangen ist Mitgehangen", dann ändert sich auch der Haushaltstarif.
Einen Eingriff über den Preis dürfte eher akzeptabel sein, als einer über Zwang.
Wenn man explizit die Ladestationen treffen will, wäre dort eine Begrenzung der Zähler- und Anschlußgebühr sinnvoll (z.B wenn mehrere Zähler pro Hausanschluß bei einer Lieferanten/Kundenbeziehung vorhanden sind). Denn je günstiger der zusätzliche Zähler ist, desto eher wird dieser eingebaut und genutzt.
Daher meine Forderung:
- Doppeltarifzähler (oder noch mehr Tarife) für Ladestationen
- Reduktion der Grund- und Zählergebühr für einen zusätzlichen Zähler
- Doppelte Steuerung der Lade-Tarife:
* Strombezug (ohne Netzgebühr) vom Stromversorger
* Netzgebühr durch den Netzbetreiber (z.B. 0 bis 2 facher Wert der üblichen Netzgebühren, mit zeitlicher Limitierung der höheren Werte)
- Ein gemeinsamer Zähler für alle schaltbaren Lasten ist als ausreichend anzusehen
- Wenn eine gemeinsame Messung erfolgt, gibt es nur die 1/2 Abweichung der Netzgebühren gegenüber dem Haushaltstarif
Als zusätzliche Motivation:
- Freigabe der Lademöglichkeit für 22kW als reine Meldepflicht, wenn diese nur zu Zeiten des günstigsten Tarifes genutzt wird.
Die Doppelte Tarifsteuerung ermöglicht die Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten (Netzentgelt) und des Strommarktes (Strombezug)
Als klassisches Beispiel hier: Mittags in der Stadt oder am Land bei hoher Sonneneinstrahlung.
Wenn Haushaltsstrom und Ladestrom über einen Zähler läuft, gilt "Mitgefangen ist Mitgehangen", dann ändert sich auch der Haushaltstarif.
Einen Eingriff über den Preis dürfte eher akzeptabel sein, als einer über Zwang.
Wenn man explizit die Ladestationen treffen will, wäre dort eine Begrenzung der Zähler- und Anschlußgebühr sinnvoll (z.B wenn mehrere Zähler pro Hausanschluß bei einer Lieferanten/Kundenbeziehung vorhanden sind). Denn je günstiger der zusätzliche Zähler ist, desto eher wird dieser eingebaut und genutzt.
Daher meine Forderung:
- Doppeltarifzähler (oder noch mehr Tarife) für Ladestationen
- Reduktion der Grund- und Zählergebühr für einen zusätzlichen Zähler
- Doppelte Steuerung der Lade-Tarife:
* Strombezug (ohne Netzgebühr) vom Stromversorger
* Netzgebühr durch den Netzbetreiber (z.B. 0 bis 2 facher Wert der üblichen Netzgebühren, mit zeitlicher Limitierung der höheren Werte)
- Ein gemeinsamer Zähler für alle schaltbaren Lasten ist als ausreichend anzusehen
- Wenn eine gemeinsame Messung erfolgt, gibt es nur die 1/2 Abweichung der Netzgebühren gegenüber dem Haushaltstarif
Als zusätzliche Motivation:
- Freigabe der Lademöglichkeit für 22kW als reine Meldepflicht, wenn diese nur zu Zeiten des günstigsten Tarifes genutzt wird.
Die Doppelte Tarifsteuerung ermöglicht die Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten (Netzentgelt) und des Strommarktes (Strombezug)
Als klassisches Beispiel hier: Mittags in der Stadt oder am Land bei hoher Sonneneinstrahlung.
Fiat 500e seit 2017, zusätzlich VW eGolf. inzwischen auch ein i3s in der Familie; 80 MWh Strom an den Ladesäulen verkauft.
Ladesäule vor der Haustür
#2307 Ladestart um 23:07
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Re: Neuer Anlauf für Zwangsregelung von Wallboxen
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Frage mal die SWM, wie sie die Nutzung des eigenen PV-Stroms für beide Lasten implementieren wollen?electrifylife hat geschrieben: ↑
Jeder VNB ist gesetzlich verpflichtet einen separaten Wallboxvertrag zu ermöglichen. Der Witz dabei: Manche (*hust* SWM ...) zwingen dich dazu, dass du einen eigenen Wallboxzähler nutzt, ich darf nicht meinen WP-Zähler nutzen. Die Kosten eines eigenen Zählers sind aber viel höher als der Vorteil, den ich dadurch habe, somit kann man nur hoffen, dass der Gesetzgeber §14a EnWG entsprechend verschärft.
Eine andere wäre die Zulässigkeit von unterschiedlichen Netzgebühren für Wärmepumpe und Ladeinfrastruktur, die ja den Grund für die unterschiedlichen Zähler darstellen (In Richtung Bundesnetzagentur).
Das beide Lasten auf unterschiedlichen Kanälen des Rundsteuerempfängers liegen, dürfte hingegen kein Problem darstellen.
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Re: Neuer Anlauf für Zwangsregelung von Wallboxen
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Viel zu kompliziert.
Einfach eine Doppeltarifzähler installieren.
Die max. Ladeleistung oder Ladefreigabe zu NT der Wallbox dann über den Zähler steuern.
Dann noch ein "Notladeknopf" für Laden bei HT (wenn Bedarf)
Solar einbinden wie schon jetzt üblich (wenn gewollt)
Fertig ist es.
Einfach eine Doppeltarifzähler installieren.
Die max. Ladeleistung oder Ladefreigabe zu NT der Wallbox dann über den Zähler steuern.
Dann noch ein "Notladeknopf" für Laden bei HT (wenn Bedarf)
Solar einbinden wie schon jetzt üblich (wenn gewollt)
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Re: Neuer Anlauf für Zwangsregelung von Wallboxen
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Ich war früher Softwareentwickler, das war vor 20 Jahren, bin immer noch in der IT aber eben auch nicht mehr in der Entwicklung.Ambi Valent hat geschrieben: ↑ Ich arbeite zwar in der IT aber eher als ahnungsloser ManagerIch kann durchaus ein fertiges Image auf einen Raspi bringen aber selber programmieren etc. kann und will ich nicht. Wenn es also eine fertige Lösung gibt die genau diese Steuerung einer WP bereits kann dann gerne den Link. Wenn Du das kannst dann ist da vielleicht noch eine Marktlücke und ich würde Dir so eins auch abnehmen wenns nicht zu teuer ist.
Hab mal eben kurz danach gegoogelt und ja es gibt da wohl ein paar Projekte aber keines was wirklich Dummykompatibel ist.
Bevor es Smartphones gab habe ich damals im Internet den Wetterbericht für den Urlaubsort geparsed und per SMS täglich zuschicken lassen. Das lief über einen Windows-Rechner mit dem Scheduler.
Ich würde die SMS der Stromampel eben auch parsen und in eine Tabelle schreiben. Die Ermittlung der Ein- oder Ausschaltzeiten ist dann leicht über definierte (Rechen)Regeln realisierbar und für jede Stunde in der Tabelle wird der Schaltstatus hinterlegt, der zu jeder Stunde abgefragt wird und dann per GPIO entsprechend geschaltet wird. Im Prinzip für einen routinierten Entwickler nicht wirklich schwer, aber ich müsste mich dann zuerst in Python einarbeiten. Die Zeit habe ich auch nicht, zumal ich es auch nicht wirklich brauche.
Verständigt das Sprengkommando... wir haben hier eine andere Meinung!!
Re: Neuer Anlauf für Zwangsregelung von Wallboxen
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Ich hätte es auch gerne so einfach, aber wenn Netzbetreiber und Stromlieferant unterschiedlich sind, braucht man die 4 Tarife, um den Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.Mombi hat geschrieben: ↑ Viel zu kompliziert.
Einfach eine Doppeltarifzähler installieren.
Die max. Ladeleistung oder Ladefreigabe zu NT der Wallbox dann über den Zähler steuern.
Dann noch ein "Notladeknopf" für Laden bei HT (wenn Bedarf)
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Dazu kommt, daß die modernen Doppeltarifzähler fast alle auch 4 Tarife beherrschen. Nur die Frage, wie erfährt der Endkunde, welcher Tarif aktuell gilt.
(Beobachten des Display gilt nicht!)
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#2307 Ladestart um 23:07
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Re: Neuer Anlauf für Zwangsregelung von Wallboxen
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ja, das ist alles zu kompliziert.
Meinetwegen darf auch hinter den Kulissen alles sehr Umfangreich und verwoben sein.
Die Schnittstelle zum Menschen hingegen muß einfach gestaltet sein sonst wird sie von den meisten Abgelehnt.
Für 90 % der Benutzer wäre sicherlich eine Wallbox mit einem Wahlschalter für "Jetzt laden" oder "laden wenn es günstigen Strom gibt" ausreichend.
Meinetwegen darf auch hinter den Kulissen alles sehr Umfangreich und verwoben sein.
Die Schnittstelle zum Menschen hingegen muß einfach gestaltet sein sonst wird sie von den meisten Abgelehnt.
Für 90 % der Benutzer wäre sicherlich eine Wallbox mit einem Wahlschalter für "Jetzt laden" oder "laden wenn es günstigen Strom gibt" ausreichend.
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Re: Neuer Anlauf für Zwangsregelung von Wallboxen
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Fritzchen-66 hat geschrieben: ↑Frage mal die SWM, wie sie die Nutzung des eigenen PV-Stroms für beide Lasten implementieren wollen?electrifylife hat geschrieben: ↑
Jeder VNB ist gesetzlich verpflichtet einen separaten Wallboxvertrag zu ermöglichen. Der Witz dabei: Manche (*hust* SWM ...) zwingen dich dazu, dass du einen eigenen Wallboxzähler nutzt, ich darf nicht meinen WP-Zähler nutzen. Die Kosten eines eigenen Zählers sind aber viel höher als der Vorteil, den ich dadurch habe, somit kann man nur hoffen, dass der Gesetzgeber §14a EnWG entsprechend verschärft.
Eine andere wäre die Zulässigkeit von unterschiedlichen Netzgebühren für Wärmepumpe und Ladeinfrastruktur, die ja den Grund für die unterschiedlichen Zähler darstellen (In Richtung Bundesnetzagentur).
Das beide Lasten auf unterschiedlichen Kanälen des Rundsteuerempfängers liegen, dürfte hingegen kein Problem darstellen.
Das sollte möglich sein (Zählerkaskade)
Die Bundesnetzagentur hatte ich eingeschaltet: „das Verhalten der SWM ist rechtlich zulässig, man teilt aber meine Meinung und hofft, dass der Gesetzgeber die Gestaltungsmöglichkeit des §14a nutzt“
Re: Neuer Anlauf für Zwangsregelung von Wallboxen
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Genau, da müssen die Hersteller Lösungen entwickeln. Nicht nur für Wallboxen und Heizungen, auch für Waschmaschinen und Trockner, Klimaanlagen usw. Der Waschmaschine sagt man einfach nur, wann sie fertig sein soll, und sie wählt selbst den günstigsten Zeitpunkt dazu.
Wobei es da noch ein Problem gibt: Die Erzeugerpreise für Strom kann man gut prognostizieren, aber die reichen nicht aus, um Netzüberlastung zu verhindern. Im Gegenteil, im Feldversuch hat sich gezeigt, dass das die Gleichzeitigkeiten überraschenderweise erhöht, weil alle gesteuerten Geräte dann lokal anspringen, wenn die Stromprognose günstig ist, wodurch eine lokale Netzüberlastung noch wahrscheinlicher wird.
Wobei es da noch ein Problem gibt: Die Erzeugerpreise für Strom kann man gut prognostizieren, aber die reichen nicht aus, um Netzüberlastung zu verhindern. Im Gegenteil, im Feldversuch hat sich gezeigt, dass das die Gleichzeitigkeiten überraschenderweise erhöht, weil alle gesteuerten Geräte dann lokal anspringen, wenn die Stromprognose günstig ist, wodurch eine lokale Netzüberlastung noch wahrscheinlicher wird.
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)
Re: Neuer Anlauf für Zwangsregelung von Wallboxen
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Die Steuerung muss einfach vom Energieversorger von außen kommen. So das alle Eventualitäten berücksichtigt werden. Und es müssen ja nicht alle zu gleichen Zeit günstigen Strom bekommen und so Automatisch zugeschaltet werden.
Das kann ja, je nach Wohngebiet / Stadt ganz unterschiedlich aufgeteilt sein.
Das kann ja, je nach Wohngebiet / Stadt ganz unterschiedlich aufgeteilt sein.
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