Rechtliches (AT): Installation Langsamlader Erfahrung

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kanapee
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Hallo zusammen

hat jemand vielleicht Erfahrung mit der Installation von einer Ladestation in einem Mehrparteienhaus? Ich bin schon länger dran an einer einfachen 3,5KW Steckdosen, jedoch legt sich seit Jahren die Hausverwaltung quer, erzählt mir und anderen Eigentümer viel von Wasserstoff wäre die Zukunft und Elektro stirbt eh wieder etc. Bei der rechtlichen Begründung beruft man sich dann darauf, dass für den 6m Weg vom Verteilerkasten zum Tiefgaragenstellplatz alle Eigentümer im Haus aktiv zustimmen müssen.

Ist dieser Umstand nicht mit der WEG Novelle 2022 gefallen, dass dies nun eine privilegierte Maßnahme ist?

Parallel hole ich mir auch rechtlichen Rat ein bei einem Rechtsanwalt - dachte aber vielleicht hatte hier schon mal wer das Thema.
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Re: Rechtliches (AT): Installation Langsamlader Erfahrung

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Die beste Unterstützung in Rechtlichen Fragen zu diesem Thema bekommst du beim EMC-Österreich. Da gibt es auch viele Informationsunterlagen und Vorträge zum Thema. Aber auch aktive Unterstützung.
https://www.emcaustria.at/

Als erstes wäre wohl die Mustervorlage an zu wenden:
https://www.emcaustria.at/wie-lade-ich- ... -vorlagen/

weitere Schritte dann in Abstimmung mit denen (und der Mitgliedsbeitrag wäre auch nicht so schlimm, oder? Die tolle Ladekarte nicht vergessen...)
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Re: Rechtliches (AT): Installation Langsamlader Erfahrung

kanapee
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Vielen Dank für den Tipp mit EMC-Österreich. Leider sind alle Vorlagen beim EMC auf eine 11KW Lademöglichkeit ausgelegt, diese fällt wiederum nicht mehr unter eine "priviligierte Maßnahme" im Sinne der WEG-Novelle 2022, das dürfen es nur bix maximal 5,5KW sein.

Dennoch werde ich da mal hinschreiben.

Re: Rechtliches (AT): Installation Langsamlader Erfahrung

panoptikum
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Bei meiner Genossenschaft ist die Eigentümerversammlung schon geplant und genau diese Themen (Ladestation, PV) auf der Tagesordnung.

Prinzipiell muss die Genossenschaft die Abstimmung unterstützen und dafür auch die Zustelladressen (nur postalische, Email fällt unter Datenschutz) der Eigentümer bekannt geben. Wie die Zustimmungen, Enthaltungen ( = stille Zustimmung) und Ablehnungen zu werten sind steht ebenfalls in der Novelle. Ebenfalls müsste wahrscheinlich der Elektriker eine Zustimmung über die Anschlussleistung vom Energieversorger einholen. Ob die Genossenschaft einer eventuellen Erhöhung der Anschlussleistung zustimmen muss, weiß ich leider nicht.

Gibt es bei der Abstimmung ein negatives Ergebnis, kann über das Bezirksgericht eine gerichtliche Ersatzzustimmung der fehlenden Stimmen eingefordert werden. Das entscheidet aber im Einzelfall der Bezirksrichter und es ist mit Kosten und Zeit verbunden.
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Re: Rechtliches (AT): Installation Langsamlader Erfahrung

kanapee
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Danke für die Info.

Ja, bei uns wird es vermutlich auch im Sommer 2023 bei der Eigentümerversammlung zu Sprache gebracht. Das Problem ist, der Hausverwalter informiert die Eigentümer falsch, er behauptet eine fiktive Zustimmung wäre bei einer Langsamlademöglichkeit nicht möglich - weil das Stromkabel über die Allgemeinfläche geht - was so eben nicht stimmt. Und die Mehrheit der Eigentümer hier sind ältere Menschen die von der Materie wenig bis gar keine Ahnung haben und glauben eben das. Der Hausverwalter möchte nur eine Gesamtlösung anbringen, weil er davon 5% mitkassiert und bei Kosten von bis zu 30.000+ Euro läppert sich da schon etwas zusammen.

Die Anschlussleistung ist in der Tat ein Problem, wenn mehr als 10 Eigentümer in der Wohnanlage ein Elektroauto haben bzw. es auch laden wollen.

Re: Rechtliches (AT): Installation Langsamlader Erfahrung

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Jetzt wird es langsam Spannend in welchen Versorgungsnetz du wohnst. Weil in Wien gibt es da wirklich von den Wiener Netzen eigene Regelungen. Wenn du dort jetzt eine Ladelösung selber zahlst und installierst und es kommen zwei weitere Nutzer, dann muss eine Anlage von Wiener Netze gebaut werden welche ein Energiemanagement beinhaltet. Du aber bekommst für Deine Anlage kein Geld, die wird abgebaut und du musst an der Anlage von Wiener Netze mit zahlen und diese verwenden. Es wäre daher an sich wirklich besser gleich eine solche Anlage zu forcieren.
Dazu hat es vor einem Jahr denke ich einen Vortrag beim Wiener EMC Kompetenztreffen gegeben, da hat auch ein Projektleiter der Wiener Netze einen Vortrag gehalten. Ich denke der wurde damals wegen Corona live übertragen und vielleicht auch aufgezeichnet. Einfach bei EMC nachfragen.
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Re: Rechtliches (AT): Installation Langsamlader Erfahrung

panoptikum
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@kanapee
Wenn die Genossenschaft eine Gesamtlösung vorschlägt, hast Du meines Wissens kein Recht mehr auf eine Einzellösung.

@AbRiNgOi
Das hängt wahrscheinlich mit der Anschlussleistung des Gebäudes zusammen. Die Zustimmung ist aber unabhängig, ob in näherer Zukunft weitere Anschlüsse dazu kommen. Bei jedem Weiteren wird natürlich die Gebäudeanschlussleistung neu bewertet und es wird immer wahrscheinlicher diese zu erhöhen oder eine Gesamtlösung mit Lastmanagement zu installieren.

Wenn eine Gesamtlösung gebaut wird und Du aber bereits eine Einzellösung installiert hast, hat diese laut Novelle 5 Jahre Bestandschutz und muss nicht sofort rückgebaut werden.
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Re: Rechtliches (AT): Installation Langsamlader Erfahrung

kanapee
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Ich Wohne im Westen von Österreich, also nicht in Wien.

@panoptikum Die Eigentümer haben auf der letzten Versammlung eine Gemeinschaftsanlage bisher abgelehnt.
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