Rote CEE32 Dose und 22kW Genehmigung

Re: Rote CEE32 Dose und 22kW Genehmigung

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Welche Strafe?
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Re: Rote CEE32 Dose und 22kW Genehmigung

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Hast Du gesehen, ob neben der Sicherung die Dose auch einen eigenen FI hat?
Ansonsten nimm eine mobile Ladelösung und melde die 11kW an.
Nachdem an einem Hausanschluß alles was die Summe von 11 kW überschreitet genehmigungspflichtig ist, sichere Dir damit Deine Wallbox.
Der 2. hat dann das Nachsehen und fällt in die Genehmigungspflicht.
Fiat 500e seit 2017, zusätzlich VW eGolf. inzwischen auch ein i3s in der Familie; 115 MWh Strom an den Ladesäulen verkauft.
Ladesäule vor der Haustür
#2307 Ladestart um 23:07

Re: Rote CEE32 Dose und 22kW Genehmigung

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Die TAB unterscheidet nicht zwischen mobilen und fest montierten Ladern. Sie spricht generell nur von „Ladeeinrichtungen für Elektromobile“.

Da steht nix davon, dass eine CEE Dose gemeldet oder gar genehmigt werden müsste. Auch andere Lasten, die man daran betreiben könnte, sind meines Wissens bei Privatleuten nicht vom solchen Regelungen betroffen. Ladeeinrichtungen schon.

Alles, was über IIRC 3,7kW, aber unter 12kW liegt ist meldepflichtig. Alles was in Summe darüber liegt, beispielsweise zwei 11kW Lader) ist genehmigungspflichtig.

So sind die Regeln. Und ja, es gilt „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Auch wenn hier noch keiner über eine Sanktionierung berichtet hat, sind das nun mal die Regeln.

Es gibt übrigens auch Regeln, wie Dein zu bauendes Haus aus zu sehen hat oder welche Pflanzen Du in Deinem Garten (nicht) pflanzen darfst. Da kommt auch keiner bei Dir vorbei und erklärt Dir das bei einem Bierchen. Es ist eine Hol-schuld Deinerseits, Dich darüber zu informieren (und entsprechend zu handeln).

Klar kann man sich jetzt hinstellen und sagen, dass das einem völlig egal ist, wenn das nicht ad hoc mit einer extrem empfindlichen Strafe geahndet wird. Dann hat man halt ein völlig kaputtes Verständnis von Regelungen und befindet sich auf einem kranken Ego-Tripp.

SüdSchwabe.
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Re: Rote CEE32 Dose und 22kW Genehmigung

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Nach Niederspannungsanschlussverordnung müssen alle Ladeeinrichtungen gemeldet werden. Eine Leistungsgrenze nach unten gibt es nicht und somit wären sogar Ladeziegel mit 10A meldepflichtig.
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Re: Rote CEE32 Dose und 22kW Genehmigung

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  • Michael_Ohl
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Vielleicht sollte man dann zur Sicherheit einfach mal 11kW an jeder Adresse in Deutschland anmelden, könnte ja sein das man mal als Besucher irgend wo hin fährt ;-)

Mfg
Michael
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Re: Rote CEE32 Dose und 22kW Genehmigung

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Soweit ich weiß, kommt die Verwirrung daher, dass viele Netzbetreiber eigene Regeln haben (die meist älter als der entsprechende Passus in der NAV sind), was den Anschluss von Dauerverbrauchern mit hoher Leistung angeht. Da sind dann z.B. auch Warmwassergeräte oder Nachtspeicherheizungen besonders geregelt und da gibt es teilweise Grenzwerte, was die Leistung angeht, z.B. 20 kVA oder 22 kVA.
Unter diese Vorschriften würden dann womöglich auch fest installierte Wallboxen fallen, aber keine mobilen Ladeadapter, egal wie hoch die Leistung ist. Obwol ich immer noch argumentiere, dass auch eine Wallbox nichts anderes als eine Steckdose ist, also kein fest installierter Verbraucher, denn das Auto ist ja nur zeitweise zum Laden angeschlossen, aber sei's drum.

Die Niederspannungsanschlussverordnung schreibt aber dagegen seit 2019 in §19 vor, dass "Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" dem Netzbetreiber "mitzuteilen" sind, und wenn sie über 12 kVA Anschlussleistung haben, einer "vorherigen Zustimmung" durch den Netzbetreiber bedürfen. Ein Unterschied zwischen mobilen und stationären Ladelösungen wird dort nicht gemacht, außerdem wird keine Untergrenze für die Leistung genannt, unterhalb derer eine Mitteilung nicht notwendig wäre. Rein nach der Niederspannungsverordnung wäre es also Vorschrift, selbst dann dem Netzbetreiber eine Mitteilung zu machen, wenn man nur irgendwo zu Besuch ist und mal kurz sein E-Auto an der Schuko-Steckdose lädt. Das ist natürlich dann die Frage, wie praktikabel das ist und man sieht, dass diese Vorschrift nicht präzise genug definiert ist. Das ganze ist sowieso nur in einem Nebensatz in der NAV erwähnt, was zeigt, dass man halt irgendetwas reinschreiben wollte, die genauen Folgen aber nicht durchdacht hat.

In der NAV gibt es jedoch nirgends eine Vorschrift, dass bestimmte Steckdosen angemeldet werden müssen. Das gibt es vielleicht bei einzelnen Netzbetreibern oder Energieversorgern in den AGB, aber so allgemein kann man das nicht sagen.

Und was mir auch noch nicht klar ist: In der NAV wird nicht beschrieben, wass passieren soll, wenn beim Inkrafttreten der Klausel 2019 eine Ladeeinrichtung bereits in Betrieb genommen ist. Es ist ja nur von der Zeit "Vor der Inbetriebnahme" die Rede. Mein Ladeadapter hängt z.B. schon seit 2016 da und ich habe ihn bisher nicht angemeldet. Das ist nach der NAV anscheinend auch legal.

EDIT: Während ich schrieb, war @fischi schon schneller...

Re: Rote CEE32 Dose und 22kW Genehmigung

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Ich verstehe sowieso nicht, warum diese Meldungen notwendig sind. Relevant ist doch, wie viel wann und gleichzeitig an einem Strang am Trafo verbraucht wird. Und das lässt sich nur durch Messung bestimmen. Wenn Sorge für Überlastung bestünde, müsste einfach in der Schwachlastzeit ein etwas niedrigerer Tarif für die Netzkosten angeboten werden und schon würde das Laden entsprechend verlegt.
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Re: Rote CEE32 Dose und 22kW Genehmigung

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Hier ist in der TAB(!) Baden-Württemberg (!) Stand März 2019 explizit die Untergrenze von 3,6kVA genannt, ab der eine "Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge" dem VNB gemeldet werden muss. Hier wird, wie schon erwähnt, nicht zwischen stationären und mobilen Lösungen unterschieden. Hab extra nochmal nachgeschaut.

Die Meldung ergibt für mich schon Sinn, der VNB kann damit abschätzen, wie sehr das Netz belastet wird. EMobile entwickeln sich zu einem Massenphänomen, so viele Drehstrom-Häksler wurden sie letzten 20 Jahre nicht verkauft.

SüdSchwabe.
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Re: Rote CEE32 Dose und 22kW Genehmigung

uhi
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Ich versteh schon, warum die Meldungen notwendig und sinnvoll sind. Die Netzbetreiber brauchen eine Datengrundlage, um die Auslastung und den nötigen Ausbau mindestens grob planen zu können. Natürlich wären Messungen dazu viel aussagekräftiger, aber ich denke die schiere Anzahl von nötigen Messpunkten überfordert den Betreiber (logistisch und finanziell). Also macht man's wie vor hundert Jahren: Typischen Haushalt annehmen und "Sonderkonstellationen" über die Meldepflicht einfangen. Dann pi mal Daumen mal Erfahrung ergibt Leitungsquerschnitt.
Die Meldepflicht ist also aus meiner Sicht der Kompromiss zwischen "gar nix wissen und einfach abwarten, wird sich schon jemand melden wenn ein Trafo anfängt zu rauchen" und "Jeden Strang messen, und bei Auffälligkeit der Messwerte regulierend eingreifen."
Ioniq 28kWh seit Sept. 2019

Re: Rote CEE32 Dose und 22kW Genehmigung

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Ich fürchte eben, dass hier viel zu konservativ geplant wird, mit sehr hohen Gleichzeitigkeitsfaktoren, weil es keinen Anreiz gibt, hier sparsam zu planen.
Wird denn nicht sowieso jeder Trafoausgang gemessen?
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