WEG und Exklusivvertrag mit den Stadtwerken

Re: WEG und Exklusivvertrag mit den Stadtwerken

Xentres
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Ioniq1234 hat geschrieben:
helmchen hat geschrieben: Für 6WE ohne Warmwasser über Strom hat man beim hiesigen Netzbetrieber ca 35kw.
In der DIN 18015 steht aber für 6 WE 44 kVA. Abgesichert mit mindestens 80A meist jedoch 100A. Und wenn das so abgesichert ist, müssen auch die Leitungen dafür ausgelegt sein.

Wenn der Hausanschluss den Normen entspricht, sind technisch also mindestens 60KW (Dauerlast) möglich. Also kann ich problemlos ohne Anschlusserhöhung 16KW davon nutzen und bin immer noch in der Norm.
Wenn man bei Erstellung des Hausanschlusses nur für einen 44 kVA Anschluss gezahlt hat, jetzt aber 60 nutzen will, wird man einen BKZ für die überschießenden 16 kW verlangen.

Relevant ist, was auf dem Papier (Anschlussvertrag) steht und wofür man bezahlt hat.

Technisch möglich ist das eine, vertraglich zugesichert/erworben das andere.

Da du bei 16kW Ladeleistung im genehmigungspflichtigen Bereich bist, wird das der Netzbetreiber prüfen und entpsrechenden BKZ kalkulieren und verlangen.
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Re: WEG und Exklusivvertrag mit den Stadtwerken

Ioniq1234
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Die Netzbetreiber haben die Elektromobilität bei ihren Planungen und Turnustäuschen schon länger auf dem Plan.

Ein durchschnittliches BEV bei 40km Fahrleistung am Tag und 15kWh/100km Verbrauch, benötigt 6kWh/d. Auf 12h gemittelt sind das nur 500Watt je Fahrzeug. 80% davon werden zu Hause geladen, wenn eine Ladeeinrichtung vorhanden ist. Macht 400 Watt.

Die derzeitigen Voraussagen gehen für 2030 von 30% Marktdurchdringung aus. In einem Wohngebiet mit 500kVA Trafo "wohnen" sagen wir 100 Fahrzeuge, davon werden dann etwa 30 elektrisch fahren. Diese benötigen rechnerisch zusätzlich 12kVA. In der Spitze vielleicht Faktor 4 also rund 50kVA.

Wenn ein Trafotausch an steht, wird dieser in den nächsten Jahren eben durch einen mit 600kVA oder 750kVA ersetzt und gut ist. Dann ist man auch für nahezu 100% Elektromobilität gerüstet. Eventuell wird die Spannungserhöhung am Trafo angepasst oder regelbar gemacht. Wenn in dem Ortsnetz neue Erzeugungsanlagen (PV; BHKW; Speicher) installiert wurden, ist nicht mal das nötig.


Die Netzbetreiber sind also ziemlich entspannt, was die Elektromobilität betrifft. Wenn nicht, dann macht entweder jemand absichtlich unbegründet Panik oder der VNB hat tatsächlich in den letzten Jahren mit der heißen Nadel gestrickt.

Re: WEG und Exklusivvertrag mit den Stadtwerken

Ioniq1234
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Xentres hat geschrieben: Wenn man bei Erstellung des Hausanschlusses nur für einen 44 kVA Anschluss gezahlt hat, jetzt aber 60 nutzen will, wird man einen BKZ für die überschießenden 16 kW verlangen.
Relevant ist, was auf dem Papier (Anschlussvertrag) steht und wofür man bezahlt hat.
Technisch möglich ist das eine, vertraglich zugesichert/erworben das andere.
Da du bei 16kW Ladeleistung im genehmigungspflichtigen Bereich bist, wird das der Netzbetreiber prüfen und entpsrechenden BKZ kalkulieren und verlangen.
Im Netzanschlussvertrag ist die Bemessungsleistung angegeben. Diese muss technisch mindestens zur Verfügung gestellt werden. Wenn da keine Reserve zu den 44kVA enthalten ist, dann muss so oder so eine Leistungserhöhung stattfinden. Das kann man einfach mit einem Blick in den Vertrag prüfen.

Ist eine Reserve vorhanden, kommt es darauf an, wie man diese nutzen möchte. Die oben angegebenen 16 kVA waren nur ein Beispiel. Vielleicht ist es mehr. Weniger glaube ich nicht. (Ausbaureserve)

Du hast Recht. Wenn man die 16KW auf einen Anschluss legt, muss der VNB zustimmen. Bei 11KW muss er nur informiert werden. Verteilt man die Leistung allerdings auf 5-6 normale Steckdosen, interessiert das maximal den Hauselektriker, der das installieren soll, wenn die WEG das so machen will.

Re: WEG und Exklusivvertrag mit den Stadtwerken

Xentres
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Ioniq1234 hat geschrieben: Im Netzanschlussvertrag ist die Bemessungsleistung angegeben. Diese muss technisch mindestens zur Verfügung gestellt werden. Wenn da keine Reserve zu den 44kVA enthalten ist, dann muss so oder so eine Leistungserhöhung stattfinden. Das kann man einfach mit einem Blick in den Vertrag prüfen.

Ist eine Reserve vorhanden, kommt es darauf an, wie man diese nutzen möchte. Die oben angegebenen 16 kVA waren nur ein Beispiel. Vielleicht ist es mehr. Weniger glaube ich nicht. (Ausbaureserve)
Was genau willst du sagen?
Das man 44kVA bezahlt hat, aber eigentlich 60 bekommt?

Wenn man 44kVa bezahlt, aber 60 nutzen will, zahlt man BKZ - so einfach.
Verteilt man die Leistung allerdings auf 5-6 normale Steckdosen, interessiert das maximal den Hauselektriker, der das installieren soll, wenn die WEG das so machen will.
Jo, und wenn der Elektriker spitzkriegt, dass darüber Fahrzeuge geladen werden sollen, lässt er schön die Finger davon und empfiehlt das "ordentlich" mit Wallbox zu machen.

Mal davon abgesehen, dass das auch keine Hausverwaltung durchzieht, die noch bei klarem Verstand ist und ihr Haftungsrisiko im Kopf hat.
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Re: WEG und Exklusivvertrag mit den Stadtwerken

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Will in dem Rahmen nicht den Teufel an die Wand mahlen, aber sollten die "Panzersicherungen" fliegen, werden Dir die Nachbarn den Kopf abreißen. Dann dürfte der Netzbetreiber das kleinere Problem sein.
Fiat 500e seit 2017, zusätzlich VW eGolf. inzwischen auch ein i3s in der Familie; 115 MWh Strom an den Ladesäulen verkauft.
Ladesäule vor der Haustür
#2307 Ladestart um 23:07

Re: WEG und Exklusivvertrag mit den Stadtwerken

Ioniq1234
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Xentres hat geschrieben: Was genau willst du sagen?
Das man 44kVA bezahlt hat, aber eigentlich 60 bekommt?

Wenn man 44kVa bezahlt, aber 60 nutzen will, zahlt man BKZ - so einfach.
Nein ich will damit sagen, dass wenn nach Tabelle 44kVA gefordert sind Niemand auch nur genau 44kVA abschließt ohne auch nur ein Watt Reserve. Stichwort Ausbaureserve. Das sollte zuerst mal in den Verträgen, Bauunterlagen etc. geprüft werden.

In vielen Fällen ist nämlich genau das Gegenteil der Fall. Der Netzanschluss ist nicht selten viel zu hoch dimensioniert.
Jo, und wenn der Elektriker spitzkriegt, dass darüber Fahrzeuge geladen werden sollen, lässt er schön die Finger davon und empfiehlt das "ordentlich" mit Wallbox zu machen.
Mal davon abgesehen, dass das auch keine Hausverwaltung durchzieht, die noch bei klarem Verstand ist und ihr Haftungsrisiko im Kopf hat.
Kann er ja ablehnen. Dann macht es eben ein anderer. Und welche Haftung? Eine Campingsteckdose zu installieren, sollte ja wohl jeder Elektriker können. Wo ist da ein Haftungsrisiko über das übliche Maß?

Re: WEG und Exklusivvertrag mit den Stadtwerken

SamEye_again
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ähm.... Thema ist eigentlich "WEG und Exklusivvertrag mit den Stadtwerken"... um Anschlussleistungen ging es da eher nicht... :back to topic:

Re: WEG und Exklussivvertrag mit den Stadtwerken

DrKoala
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Ioniq1234 hat geschrieben: Muss es denn unbedingt eine WB sein, wenn das so teuer ist? Reicht im Ersten Step nicht auch eine Campingsteckdose, die abschließbar ist? Da braucht man den Netzbetreiber nicht fragen und der Strom kommt vom jeweiligem Haushaltsstromzähler.
Habe ich versucht und wurde vom "Hauselektriker" etwas schroff zurechtgewiesen, dass ich die SWM-Lösung zu nutzen habe und keine alternative Installation, auch nicht "nur" mit 3,5kW möglich ist. Das wäre viel zu gefährlich "wenn dann alle eine eigene Steckdose haben und anschließen".

Mit so einer Aussage habe ich dann, selbst mit Angebot eines anderen Elektrikers, keine Chance bei der WEG und der Hausverwaltung. Wir haben daher jetzt zähneknischend die SWM-Lösung mit ihren 33 Cent abgeschlossen und hoffen dass das zumindest dann zeitnah installiert wird. Der Preisvorteil des E-Autos ist damit schon mal nicht mehr gegeben bei unserer Kilometerleistung.

Re: WEG und Exklusivvertrag mit den Stadtwerken

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Es ist einfach zum Haare raufen, dass in das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz nicht einfach die Installation einer leistungsbegrenzten, einphasigen Lademöglichkeit am eigenen Wohnungszähler als zustimmungsbefreite Ausnahme aufgenommen wurde.
Diese Option hätte vermutlich Millionen von Nutzern auf einen Schlag einfachsten Zugang zur Elektromobilität ermöglicht, statt mit einer überladenen Technikmonströsität vom lokalen Energiemonopolisten für €45,-/Monat + erheblichen weiteren Kosten abgeschreckt zu werden.
So etwas kommt halt raus, wenn Gesetze und Verordnungen wie üblich nicht von den Nutzern, sondern bedarfsfernen Lobbyisten und Selbstzweckorganisationen vorverdaut werden
SmartED - einfach, wie für mich gemacht

Re: WEG und Exklusivvertrag mit den Stadtwerken

helmchen
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spark-ed hat geschrieben: Es ist einfach zum Haare raufen, dass in das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz nicht einfach die Installation einer leistungsbegrenzten, einphasigen Lademöglichkeit am eigenen Wohnungszähler als zustimmungsbefreite Ausnahme aufgenommen wurde.
Ab WEGs von 6-8 Parteien ist das in der Realität nicht mehr umsetzbar.

Unabhängig davon schreibt das Gesetz ja auch nicht Wallboxen vor; sondern man hat das Recht auf eine lademöglichkeit. Die „Umsetzung“ muss aber in der eigentümergedallschaft „ab“gestimmt sein.
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