WEG und Exklusivvertrag mit den Stadtwerken

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WEG und Exklusivvertrag mit den Stadtwerken

Guglhupf
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Unsere WEG hat eine Exklussivvertrag mit den lokalen Stadtwerken abgeschlossen. Die ein Lastmanagment System einbauen würden. Für die Installation des Ladepunkt zahlt man 1300€ und dann 45€ pro Monat für Wallbox und nochmal pauschal 45€ für den Strom unabhängig des Verbrauch. Das wären also 90€ im Monat zusätzlich Installation. Ein wirklich hirnrissiges Angebot. In dem Vertrag würde auch das private Laden an 230v Anschlüssen untersagt werden. Ist das so rechtens? Mir würde ein 230v Anschluss, den ich möglicherweise nur für den Betrieb von Kleingeräten (Staubsauger, Poliermaschine etc.) aber nicht zum Laden von E-Autos genehmigt bekommen würde. Mehrheitsbeschluss der WEG würde das benötigen.
Wäre das ganze so rechtens uns was könnte die WEG denn machen, wenn ich an dem 230v Anschluss dann einfach mein E-Auto Laden würde? Mein Stellplatz.
Genehmigt. Nach dem Zähler. Mein Ding. Das wäre jetzt meine Sichtweise. E-Auto bis zur Genehmigung natürlich woanders parken ;)

Wenn das alles so rechtens ist, wars das für mich wieder mit der E-Mobilität. Halbes Jahr halten, Förderung kassieren und dann verkaufen. 90€ im Monat plus Installation. Die spinnen doch....
LPG im UP! und ich kann ganz schön lang für das Geld fahren....
So kann man Entwicklung natürlich auch nachhaltig bremsen
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Re: WEG und Exklussivvertrag mit den Stadtwerken

Xentres
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Die 45 Euro Strompauschale klingt doch super, oder hat die noch einen Haken (bspw. maximal XX kWh sind dabei kostenlos)?

Für den Normalo mit 15k Kilometer im Jahr spart er sich dadurch grob 20 bis 30 Euro pro Monat an Stromkosten, da ja Flat.

Mein Fahrzeug verbraucht aktuell knapp 300-400 kWh pro Monat - also so 80-120 Euro an Stromkosten.

Dadurch relativiert sich die monatliche Miete der Wallbox auch wieder.

Teilt euch doch am Stellplatz eine Wallbox und vebratet gemeinsam Strom für 100e Euro pro Monat, wofür ihr nur 45 Euro zahlt und teilt die Wallbox-Miete.

Ansonsten, fährt man nicht viel, sind die Zahlen natürlich unerträglich hoch, das kann ich verstehen.

Die Installationskosten sind jetzt auch Okay, in WEG kostet so ein Ladepunkt immer etwas mehr, da ja auch andere Infrastruktur-Sachen wie Lastmanagement mitbezahlt werden müssen.
BMW i3 120 Ah - seit 04/2020 - Melbourne Rot

Re: WEG und Exklussivvertrag mit den Stadtwerken

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Kona 64kWh Premium Facelift Acid Yellow GSD - bestellt am 09.September 2019 - abgeholt am 5.Juni '20 gefahren bis 27. Oktober '23
Škoda Enyaq iv80X Sportline - bestellt am 20.Dezember '21 - abgeholt am 27.Oktober '23

Re: WEG und Exklussivvertrag mit den Stadtwerken

DrKoala
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Ja, wir haben die selbe SWM-Situation bei uns im Haus. Zumindest konnte ich mündlich bei SWM erfahren, dass eine kWh-Abrechnung wohl zumindest für 2022 geplant ist statt der Strompauschale. Die restlichen Kosten (Einbau + 45€ Grundgebühr) bleiben aber natürlich.

Unser Stromer kommt hoffentlich in Q1 2022 und dann werden wir wohl in den sauren Apfel beißen müssen, auch wenn es sich bei der geringen Fahrleistung vermutlich nicht rechnet. Aber auf den Komfortgewinn im Gegensatz zur 1km entfernen öffentlichen Säule will ich eigentlich nicht verzichten.

Re: WEG und Exklussivvertrag mit den Stadtwerken

Ioniq1234
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SüdSchwabe hat geschrieben: @Guglhupf ja, es ist rechtens.
heise.de: Ladestation für E-Auto: Dürfen Mieter den Anbieter selbst wählen?

SüdSchwabe
Ich glaube nicht, dass das Urteil schon das letzte Wort ist. Insbesondere, wenn man technische Alternativen ins Rennen wirft. Hier denke ich zum Beispiel daran die Ladeleistung zu Hochbelastungszeiten zu begrenzen, Lastmanagement oder ähnliches.

Mir kann niemand erzählen, dass im Schnitt 1-2KW je Wohnung den Hausanschluss überlasten würde. Und wenn doch, dann ist dieser ohnehin unterdimensioniert und sollte erneuert werden.

Langfristig wird man da ohnehin nicht drumrumkommen. Das Thema wird ja in Zukunft immer mehr Leute betreffen und der Druck wird größer eine Lösung zu finden.

Re: WEG und Exklussivvertrag mit den Stadtwerken

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SüdSchwabe hat geschrieben: @Guglhupf ja, es ist rechtens.
heise.de: Ladestation für E-Auto: Dürfen Mieter den Anbieter selbst wählen?

SüdSchwabe
Konnte aus Guglhupfs Beitrag nicht rauslesen ob er Mieter oder Miteigentümer ist. Im letzteren Fall sieht die Situation ja anders aus

Re: WEG und Exklussivvertrag mit den Stadtwerken

meyma
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Bei dem Ansinnen eine 11kW-Wallbox zu installieren halte ich es für schwierig eine eigene Lösung durchzusetzen, sofern bereits ein solcher Exklusivvertrag besteht. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Mieter kann dies nicht einzelnen Nutzern erlaubt werden, da es aus technischen Gründen nicht allen anderen ebenfalls erlaubt werden kann.

Anders sieht es aus, wenn mit einer Schuko-Steckdose mit 10A geladen werden soll. Dies dürfte üblicherweise für alle Interessenten möglich sein, so dass das Argument der unzureichenden Gleichbehandlung nicht herangezogen werden kann um diese Lademöglichkeit zu verbieten.

Die Kosten halte ich insgesamt für zu hoch und den Flatrate-Ansatz auch nicht förderlich um Verkehr insgesamt zu reduzieren. Man muss schon sehr viel zu Hause laden, damit sich das "lohnt". Bisher bin ich ohne eigene Lademöglichkeit gut klargekommen und würde das Auto bei solchen Kosten auch weiterhin nur öffentlich laden.
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Hauptwagen: VW ID.3 Pro Performance Business ab 09/2021, zuvor Skoda Citigo e iV ab 05/2020
Erfahrung: Renault Zoe, Mitsubishi iMieV, Tesla S85, BMW i3 120Ah, VW e-UP, Tesla P100D

Re: WEG und Exklussivvertrag mit den Stadtwerken

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@Guglhupf Um wie viele Eigentümer und Stellplätze geht es insgesamt und wie viele davon lassen sich tatsächlich eine Box installieren ?
https://e-golf-forum.de/
Grüße aus dem eVW Forum

Re: WEG und Exklussivvertrag mit den Stadtwerken

Ioniq1234
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meyma hat geschrieben: Bisher bin ich ohne eigene Lademöglichkeit gut klargekommen und würde das Auto bei solchen Kosten auch weiterhin nur öffentlich laden.
Ja geht mit ähnlich. Selbst wenn ich zu Hause laden könnte, müsste ich unterwegs auch einen großteil Laden, wenn man weit von zu Hause weg ist. Da kann ich auch hier öffentlich laden, wenn es sein muss.

Es gibt fast immer genügend Gelegenheiten an öffentlichen Säulen anzustecken. Sei es beim Einkaufen oder beim Arbeitgeber. Unterwegs dann am Schnelllader, je nach dem wo mich die Riese hin führt. Mit größer werdenden Akkus sinkt auch die Notwendigkeit zu Hause laden zu müssen.

Kein Verbrennerfahrer würde auf die Idee kommen in der eigenen Garage tanken zu wollen, selbst wenn die nächste Tankstelle 10km weit weg ist.

Re: WEG und Exklussivvertrag mit den Stadtwerken

WilhelmDerStromer
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Hallo,
geht es um die Klage, die zu diesem Urteil geführt hat?
https://www.golem.de/news/gerichtsurtei ... newsletter
BMWi3 seit 2019; Wallbox Vestel am Stellplatz in Gemeinschaftsgarage mit Lastmanagement
http://wohnen-am-steinweg.de
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