Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

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Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

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Bei der Steuer konnte man doch immer schon anteilig Kosten ansetzen. Für Strom, Wasser Telefon, etc. Das geht doch eher in die Richtung...

Vermutlich wäre es aber etwas komplizierter, wenn man selbst erzeugten PV Strom verwendet und den zum Netzpreis ansetzt und damit dann tatsächlich Gewinn erzielt. So wäre das bei mir und deshalb erstattet der AG auch nur per Pauschale.

Ursprünglich sollte bei uns eine Eon wallbox installiert werden, bei der die Ladekosten dann direkt vom Arbeitgeber getragen werden, aber das hätte keine Steuerung der Ladung über unsere PV Anlage erlaubt.
05/2021 VW ID.3 Pro Business: Hauptfahrzeug
08/2019 Outlander PHEV PLUS: für Restmobilität, sowie Zweitwagen für Kurzstrecken, Anhängerfahrten, oder wenn Allrad vorteilhaft ist
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Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

Hannes1971
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zoppotrump hat geschrieben:
In diesem Thread geht es aber explizit nicht um den Auslagenersatz, sondern um das Modell, wenn der Arbeitgeber die Stromkosten nicht erstattet und man diese privat tragen muss.
Wenn ich Dodge Ram 5500 richtig verstehe, ist das nicht sein Modell. Er möchte, dass seine Firma seine Stromkosten trägt.
In beiden Fällen gelten dieselben Bedingungen. Es ist doch egal, ob der AG die erstatteten Stromkosten beim Finanzamt nachweisen muss oder ob der AN dies direkt tut.

Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

zoppotrump
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Das war mir nicht bewusst, da ich die AG Seite nicht kenne.

Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

Xentres
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Dodge Ram 5500 hat geschrieben: Firmensitz = Privatanschrift . Heißt also : mit meinem privat bezahltem Strom , möchte ich ein Firmenfahrzeug laden
Kann es sich hier eventuell um einen Selbständigen mit Firmenwagen handeln.
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Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

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fischi hat geschrieben:Warum nimmst du nicht den Pauschalbetrag? https://www.haufe.de/personal/entgelt/e ... 26076.html
Noch mal eine Frage zum Pauschalbetrag:
Der ist ja eigentlich für die Abgeltung des Ladens zu Hause, damit man nicht extra einen neuen Zähler einbauen muss.

Heißt das nicht im Umkehrschluss, dass man Ladestrom von öffentlichen zB auf der Autobahn zusätzlich beim AG einreichen kann?
Oder ist es entweder Rechnungen einreichen oder ausschließlich Pauschale?

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Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

zoppotrump
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Ja, aber dann kannst Du nur noch 30 Euro Pauschale beim FA einreichen und keine 70 Euro.

Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

Xentres
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Nein, eine Vermengung von Pauschale und tatsächlichen Kosten ist nicht möglich:

"Durch den pauschalen Auslagenersatz sind sämtliche Kosten des Arbeitnehmers für den Ladestrom abgegolten. Ein zusätzlicher Auslagenersatz der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten für den von einem Dritten bezogenen Ladestrom ist nicht zulässig. Übersteigen die vom Arbeitnehmer in einem Kalendermonat getragenen Kosten für den von einem Dritten bezogenen Ladestrom die maßgebende Pauschale, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anstelle der maßgebenden Pauschale auch die anhand von Belegen nachgewiesenen tatsächlichen Kosten als steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nummer 50 EStG erstatten. Dies gilt entsprechend für die Anrechnung von selbst getragenen individuellen Kosten des Arbeitnehmers für Ladestrom auf den Nutzungswert."

https://datenbank.nwb.de/Dokument/836919/
Dort Randnr. 26
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Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

zoppotrump
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Ich denke schon, dass das geht. Das sind zwei verschiedene Dinge:

- Er sagt, dass er die Pauschale für den privat getragenen Strombezug beim FA gegen den GWV ansetzen will. Damit ist der privat getragene Strom daheim abgegolten.
- Den Ladestrom unterwegs möchte er beim Arbeitgeber einreichen. Das geht auch.

Genau für diese Option ist doch die 30 Euro Option vom FA gegeben. Siehe der Haufe Link oben.

Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

Xentres
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Das geht nur, wenn der Arbeitgeber keine Kosten erstattet.

Aus dem Haufe-Link:
"Werden die Kosten für den Ladestrom nicht vom Arbeitgeber erstattet, sondern vom betroffenen Arbeitnehmer selbst getragen,..."

Die Erstattung findet aber hier bereits vom AG im Rahmen der Pauschale statt, wodurch die Ladekosten abgegolten sind.
viewtopic.php?p=1677256#p1677256

Es ist auch Sache des AG, welche Art der Erstattung er bevorzugt ("kann der Arbeitgeber").

Über Rechtskonstrukte werde ich aber mit dir nicht weiter diskutieren.
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Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

zoppotrump
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In diesem Thread geht es nur um privat getragene Kosten, die gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden sollen.

Bitte nicht vermischen mit irgendwelchen Kosten, die mit dem Arbeitgeber abgerechnet werden sollen. Darum geht es hier explizit nicht.

Danke!
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