Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

zoppotrump
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Das ist eine andere Sachlage.
In diesem Thread geht es darum, dass ein Firmenwagen mit privatem Strom geladen wird. Es werden also die Stromkosten privat getragen und ich möchte diese gegenüber de Finanzamt angeben, weil sie den GWV schmälern können.
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Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

Dodge Ram 5500
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Ja genau , darum geht es auch bei mir . Firmensitz = Privatanschrift . Heißt also : mit meinem privat bezahltem Strom , möchte ich ein Firmenfahrzeug laden .
Da ich meine privaten Kosten gegenüber der Fa. geltend machen möchte , wäre hierbei ein Handel mit Strom zu verbuchen . Daraus resultierte meine Frage ; darf man das .

DR5500

Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

zoppotrump
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Ich stehe auf dem Schlauch. Wo ist denn da der Handel?

Möglichkeit 1: Du hast einen privaten Stromanschluss und lädst damit dein Firmenfahrzeug. Die Stromkosten verbuchst Du privat und die Kosten kannst Du gegen den GWV geltend machen.

Möglichkeit 2: Du hast einen geschäftlichen Stromanschluss und lädst damit das ein Firmenfahrzeug.

Einen Stromhandel sehe ich da nicht.

Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

Dodge Ram 5500
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Die Stromkosten verbuchst Du privat und die Kosten kannst Du gegen den GWV geltend machen.
Frage ; darfst du mit Strom Handel betreiben ? ( es ist ein Handel ) Die Gewinn und Verlustrechnung ist dabei unerheblich .

Handel ? Du stellst ( sagen wir mal 30cent inkl. Mwst ) in Rechnung . Vorsteuerabzugberechtigt bist du als Privatperson nicht , die Mwst. würde somit dem Staat entgehen , in deinen Kosten allerdings auftauchen und wären abzugsfähig .
Nochmals die Frage : Darfst du mit Strom Handel treiben , wenn ja , warum , welche handhabe hast du dazu . Was befähigt dich dazu . Du bist nicht E-on oder Vattenfall .
Eine Quelle , das man das darf ( Stromhandel als privat ) wäre super .

DR5500

Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

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fischi hat geschrieben:Warum nimmst du nicht den Pauschalbetrag? https://www.haufe.de/personal/entgelt/e ... 26076.html
Oh ich hatte gar nicht mitbekommen, dass die Pauschalen im Januar erhöht wurden.
Muss ich mal dem AG melden, hoffentlich kann man das rückwirkend auszahlen

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Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

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@Dodge Ram 5500

Wie kommst du auf Stromhandel oder Verkauf.

Du schreibst doch keine Rechnung als Privatperson gegenüber deiner Firma/Arbeitgeber.

Du gibst an die Firma nur die Kosten weiter, welche du für die Firma ausgelegt hast. Mit der bitte um Erstattung der Kosten.

Ähnlich wie bei der Tankquittung früher.

Nennt sich dann auch Auslagenersatz.

Alternativ kann man den eigenen GWV kürzen, wenn einem die Firma die Auslagen nicht ersetzt.
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Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

Hannes1971
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Dodge Ram 5500 hat geschrieben: Da ich meine privaten Kosten gegenüber der Fa. geltend machen möchte , wäre hierbei ein Handel mit Strom zu verbuchen . Daraus resultierte meine Frage ; darf man das .
Das ist kein Handel, das ist Auslagenerstattung. Und das darf man, wenn die WB mit einem MID-Zähler ausgestattet ist und gegen fremden Zugriff gesichert ist. Per RFID-Karte oder per Schlüsselschalter.

Handelnwäre es, wenn Du den Strom mit Gewinnzuschlag verkaufst.

Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

Xentres
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Falls noch eine Quelle gewünscht ist:

EStG § 3 Nr. 50

https://www.haufe.de/personal/entgelt/e ... 26076.html
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Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

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Zum Thema Stromhandel:
Um einen Stromhandel entsprechend der Gesetzeslage zu betreiben, benötigst Du eine feste, auf Dauer angelegte Verbindung zwischen beiden Parteien.

Das ist beim Auto prinzipiell nicht gegeben, da Du mit dem Auto ja fahren willst, und deshalb die Verbindung löst
Fiat 500e seit 2017, zusätzlich VW eGolf. inzwischen auch ein i3s in der Familie; 115 MWh Strom an den Ladesäulen verkauft.
Ladesäule vor der Haustür
#2307 Ladestart um 23:07

Re: Firmenwagen mit privat getragenen Stromkosten: Wie dem Finanzamt den Stromverbrauch und -kosten darlegen?

zoppotrump
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Xentres hat geschrieben: @Dodge Ram 5500

Wie kommst du auf Stromhandel oder Verkauf.

Du schreibst doch keine Rechnung als Privatperson gegenüber deiner Firma/Arbeitgeber.

Du gibst an die Firma nur die Kosten weiter, welche du für die Firma ausgelegt hast. Mit der bitte um Erstattung der Kosten.

Ähnlich wie bei der Tankquittung früher.

Nennt sich dann auch Auslagenersatz.

Alternativ kann man den eigenen GWV kürzen, wenn einem die Firma die Auslagen nicht ersetzt.
Exakt.

Das sind die beiden Optionen.

In diesem Thread geht es aber explizit nicht um den Auslagenersatz, sondern um das Modell, wenn der Arbeitgeber die Stromkosten nicht erstattet und man diese privat tragen muss.
Wenn ich Dodge Ram 5500 richtig verstehe, ist das nicht sein Modell. Er möchte, dass seine Firma seine Stromkosten trägt.
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