Firmenwagen: "privat laden" abrechnen – wie geht das?

Re: Firmenwagen: "privat laden" abrechnen – wie geht das?

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Wenn man es ganz genau nehmen wollte, müsste für die Wallbox sogar ein eigener Hausanschluss im Namen und auf Rechnung der Firma eingerichtet werden. Schon allein um die Vorsteuer geltend machen zu können. Praxisgerecht ist das natürlich nicht. Einkommensteuerrechtlich gilt die oben genannte Grenze für zuhause geladenen Strom, in der Firma geladener Strom kann ohne Berücksichtigung des geldwerten Vorteils abgegeben werden.

Wie haarspalterisch man dann tatsächlich vorgeht, liegt in der individuellen Absprache. Da ist von der Monats- über die Kilometerpauschale bis hin zur kWh-genauen Abrechnung nahezu alles möglich. Das kommt auch ein bisschen darauf an, um welche Verbräuche es da geht und wie viel Arbeit man sich bei der Buchführung machen möchte. Ich persönlich würde der Einfachheit halber eine Monats-/Jahrespauschale anstreben und diese gelegentlich anhand des wirklichen Verbrauchs überprüfen.

Um Diskussionen aus dem Weg zu gehen, würde ich zumindest einen privaten, ungeeigneten ungeeichten (edit: subber Tippfehler) Zwischenzähler immer als sinnvoll ansehen. Fahrtenbuch bei privater Nutzung ist sowieso nicht anders als beim Verbrenner.
Zuletzt geändert von hghildeb am Fr 16. Okt 2020, 12:09, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Firmenwagen: "privat laden" abrechnen – wie geht das?

disorganizer
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Also bei den Benzinrechnungen welche ich bei Dienstreisen abrechne stand auch nie der Firmenname drauf.
Das war ganz normal die Abrechnungsquittung der Kreditkarte.

Bei Strom fuer E Autos im Hotel lief das meist auf die Hotelrechnung. Die ist natuerlich auf den Firmennamen.

Aber wie du sagtest, das ist Teil der Absprache.
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Re: Firmenwagen: "privat laden" abrechnen – wie geht das?

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Du als privater "Verkäufer" kannst ja keine MwSt ausweisen. Bei Benzin- oder Hotelbelegen steht sie immer mit drauf. Und das muss sein, damit sich die Firma diesen Anteil als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen darf. Sie kann natürlich drauf verzichten, je nach Betrag tut das weh oder nicht.

(Die Angabe des Rechnungsempfängers ist übrigens erst ab einem bestimmten Betrag zwingend nötig. Wenn ich mich richtig erinnere, müssten das 150€ sein.)
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Re: Firmenwagen: "privat laden" abrechnen – wie geht das?

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Moin!
Bei meinem Arbeitgeber gibt es wohl folgende steuerfreien Regeln:

Lademöglichkeit im Büro: pauschal 20€/Monat
keine Lademöglichkeit im Büro: pauschal 40€/Monat

Damit sollte viele Leute auskommen und man kann sich die Abrechnung samt entsprechnder Zähler sparen.
Gruß Ingo

Re: Firmenwagen: "privat laden" abrechnen – wie geht das?

diver2142
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Aus gegebenen Anlass habe ich mich auch nochmal auf die Suche gemacht.

Steuerfreien Auslagenersatz gibt es als Pauschale nach folgendem Schema:

1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020
a) mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
20 Euro für Elektrofahrzeuge
10 Euro für Hybridelektrofahrzeuge

b) ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
50 Euro für Elektrofahrzeuge
25 Euro für Hybridelektrofahrzeuge

1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2030
a) mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
30 Euro für Elektrofahrzeuge
15 Euro für Hybridelektrofahrzeuge

b) ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
70 Euro für Elektrofahrzeuge
35 Euro für Hybridelektrofahrzeuge

Referenz:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=1

PS: wurde im Grunde schon drauf verwiesen aber so hat es jeder kompakt ohne große Verlinkungen. Ideal fürs Copy&Paste an die Personalabteilung. ;)
18.04.2019 - 14.04.2021 | BMW I3 120Ah
02.07.2021 - heute | BMW iX3 Impressive

Re: Firmenwagen: "privat laden" abrechnen – wie geht das?

zoppotrump
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Seit diesem Jahr gelten diese Sätze:

1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2030
a) mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
30 Euro für Elektrofahrzeuge
15 Euro für Hybridelektrofahrzeuge

b) ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
70 Euro für Elektrofahrzeuge
35 Euro für Hybridelektrofahrzeuge


Dazu habe ich zwei Fragen. Vielleicht könnt ihr mir helfen:

1. Was genau mindert diese Pauschale? Ich vermute den GWV des Firmenwagens.

2. Falls die Pauschale den GWV des Firmenwagens mindert, wo genau mache ich die Pauschale geltend? 1x pro Jahr in der Steuererklärung rückwirkend, denn das Lohnbüro des AG führt den GWV jeden Monat automatisiert an das FA ab.

Re: Firmenwagen: "privat laden" abrechnen – wie geht das?

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Die Pauschale kann vom Arbeitgeber steuerfrei als Auslagenersatz gezahlt werden.

Re: Firmenwagen: "privat laden" abrechnen – wie geht das?

zoppotrump
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Nein, das kann nicht sein.
Es geht ja um den Auslagenersatz für das elektrische Aufladen eines Dienstwagens zur Anrechnung von selbst getragenen individuellen Kosten des Arbeitnehmers für Ladestrom.
Oder vereinfacht gesagt: Arbeitnehmer lädt privaten Strom in Firmenwagen.

Re: Firmenwagen: "privat laden" abrechnen – wie geht das?

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Genau. Dafür kann der Arbeitgeber (wenn er Bock hat) Dir steuerfrei und ohne Nachweis die oben genannten Pauschalen als Auslagenersatz zahlen.

Was Du fragst, ist die Verrechnung der individuellen Kosten, das hat dann mit den Pauschalen nichts zu tun.

Je nachdem, wie viel Strom man privat in den Dienstwagen lädt und wie viel Aufwand (Zählerinstallation, teurere Wallbox, Abrechnungsaufwand usw) die individuelle Abrechnung nach sich zieht, können die Pauschalen der attraktivere Weg sein. Ich gehe davon aus, dass die Mitleser daher aus diesem Grund auf die Pauschale verwiesen haben.

https://www.haufe.de/personal/entgelt/e ... 26076.html
Privates Aufladen des Elektro-Dienstwagens: Finanzamt erlaubt pauschalen Auslagenersatz
Lädt der Arbeitnehmer ein ihm auch zur privaten Nutzung überlassenes (Elektro-) Firmenfahrzeug zuhause zu seinen Lasten auf, müssten deshalb eigentlich Aufzeichnungen geführt werden. Erforderlich ist dazu regelmäßig ein Einzelnachweis der Kosten, am besten mit einem gesonderten Stromzähler. Erforderlich sind Aufzeichnungen für einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum, in der Regel drei Monate.

Dies verursacht jedoch Kosten - zum Beispiel für einen gesonderten geeichten Zähler - und administrativen Aufwand. Zur Vereinfachung des steuer- und beitragsfreien Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Firmenwagens beim Mitarbeiter lässt die Finanzverwaltung deshalb monatliche Pauschalen zu (BMF, Schreiben v. 29. September 2020, IV C 5 - S 2334/19/10009 :004).

Ab 2021 (bis Ende 2030) gelten erhöhte Pauschalen:

Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (bis 2020: 20 Euro),
15 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge (bis 2020: 10 Euro).
Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (bis 2020: 50 Euro),
35 Euro monatlich für Elektrohybridfahrzeuge (bis 2020: 25 Euro).
Als zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber gilt jeder zum unentgeltlichen oder verbilligten Aufladen des Dienstwagens geeignete Stromanschluss an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers. Gleichgestellt ist eine vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellte Stromtankkarte zum Aufladen des Dienstwagens bei einem Dritten. In den übrigen Fällen gelten die jeweils höheren Pauschalen.

Durch den pauschalen Auslagenersatz sind sämtliche Kosten für den Ladestrom abgegolten. Ein zusätzlicher Auslagenersatz der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten für den von einem Dritten bezogenen Ladestrom ist nicht zulässig.

Übersteigen die vom Mitarbeiter in einem Kalendermonat getragenen Kosten für Ladestrom die maßgebende Pauschale, kann der Arbeitgeber anstelle der maßgebenden Pauschale auch die anhand von Belegen nachgewiesenen tatsächlichen Kosten als steuerfreien Auslagenersatz erstatten.

Werden die Kosten für den Ladestrom nicht vom Arbeitgeber erstattet, sondern vom betroffenen Arbeitnehmer selbst getragen, mindern die vorstehenden Beträge den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung beim Arbeitnehmer. Auch hier sind die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten maßgebend.

Re: Firmenwagen: "privat laden" abrechnen – wie geht das?

zoppotrump
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Doch, es hat was mit den Pauschalen für privat bezogenen Strom zu tun. Steht in Punkt 24: https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=1


Zitat:
"Es bestehen keine Bedenken, für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2030 zur Vereinfachung des Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Dienstwagens (nur Pkw) nach § 3 Nummer 50 EStG und zur Anrechnung von selbst getragenen individuellen Kosten des Arbeitnehmers für Ladestrom auf den Nutzungswert folgende monatlichen Pauschalen typisierend zugrunde zu legen:
a) mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber 30 Euro für Elektrofahrzeuge im Sinne der Rdnr. 6 und 15 Euro für Hybridelektrofahrzeuge im Sinne der Rdnr. 8
b) ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber 70 Euro für Elektrofahrzeuge im Sinne der Rdnr. 6 und 35 Euro für Hybridelektrofahrzeuge im Sinne der Rdnr. 8. "

Dazu habe ich zwei Fragen:
1. Was genau mindert diese Pauschale? Ich vermute den GWV des Firmenwagens. Oder erhöht es etwa meine Werbungskosten?
2. Falls die Pauschale den GWV des Firmenwagens mindert, wo genau mache ich die Pauschale geltend? 1x pro Jahr in der Steuererklärung rückwirkend, denn das Lohnbüro des AG führt den GWV jeden Monat automatisiert an das FA ab.

P.S.: Es geht mir nicht um kostenfreies aufladen beim AG! Sondern nur um privat bezahlten Strom daheim in den Firmenwagen geladen.


Danke!
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