WEG Beschluss zur Installation

Re: WEG Beschluss zur Installation

NeoElectric
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env20040 hat geschrieben:
3) So Sprit ausläuft verteilt sich dieser, wie auch die Brandlast.
Wie geschrieben. Stimmt, solange nur 1-3 Fahrzeuge abbrennen. Wenn so ein Brand des Nachts ausbricht, wird es dabei aber nicht bleiben. Es ist bekannt, welche Höllenhitze in Tunnelbränden durch Fahrzeugbrände freigesetzt wurde. Im Gotthardtunnel 2001 waren es bis 1200°C und die Tunneldecke war lokal eingestürzt.
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Re: WEG Beschluss zur Installation

NeoElectric
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Nachtrag, der Gotthardtunnelbrand ist nicht das geeignete Beispiel, hier waren als mitverursachende Brandlast erschwerdend hunderte Altreifen mit im Spiel.

Re: WEG Beschluss zur Installation

NeoElectric
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electrifylife hat geschrieben: "Fahrzeuge von Renault verfügen über einen speziellen (propriäteren) Anschluss (Fireman Assist), der das Einleiten von Wasser in den Batterieraum ermöglicht."

Ja, wollte ich auch gerade schreiben. Wenn das ein Sicherheitsgewinn ist, könnte man sowas verpflichtend einführen.
Das würde Herrn Musk aber sehr ärgern. Mit Wasser hat der es nicht so und die Bauart der Tesla Rundzellen-Akkupacks, mit den aufgeschäumten Zwischenräumen, dürfte dafür nicht sonderlich geeignet sein.

Re: WEG Beschluss zur Installation

NeoElectric
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"AUCH LITHIUM-IONEN-BATTERIEN BRENNEN.
ABER NICHT SO INTENSIV WIE BENZIN.
Die deutsche Feuerwehr-Zeitung BRANDSCHUTZ kommt zu einem durchweg guten Ergebnis:
„Es kam zu keinen Explosionen. Verglichen mit dem Abbrand von Benzin/Diesel oder auch einem Fahrzeugbrand
war die Rauchbildung während des selbstständigen Brennens sehr gering. Das Gleiche gilt für die Wärmestrahlung.
Die Temperaturen lagen tendenziell unterhalb der brennenden Kraftstoffe.“5
Bei dem Test der DEKRA wurden drei Akkus mit Benzin entzündet, die erst nach mehreren Minuten intensiver Beflammung
von über 800 Grad Celsius brannten. Im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor waren die Flammen- und Rauchentwicklung
deutlich geringer. Kleinere Stichflammen blieben hinter der Intensität eines Benzinbrandes zurück. Im Inneren der Batterien
entstand durch den Brand zwar ein Überdruck, dieser wurde jedoch durch die eingebauten Ventile nach außen abgeleitet.
1
LÖSCHEN.4
Markus Egelhaaf aus der DEKRA Unfallforschung kommentiert:
Die Gefahr, dass sich der Brand schnell ausbreitet, ist bei den Batterien geringer.
Denn anders als bei Fahrzeugen mit konventionellen Kraftstoffen wie Benzin oder Diesel
können hier keine Flüssigkeiten wegfließen und so benachbarte Objekte in Brand setzen.“6"

So nachzulesen im Rettungshandbuch zum i3. Die darin enthaltenen Links laufen datumsbedingt jedoch mittlerweile ins Leere.

Re: WEG Beschluss zur Installation

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Ohne Frage ist der Brand eines E-Fahrzeuges dessen Vor, und gleichzietig Nachteil.
Der Brand, so einmal überhaupt eine Batterie brennt.... liegt im Unterteil des Fahrzeuges uns ist Räumlich beschränkt.
Was allerdings auch die Wärmeabgabe in die darunterliegenden Bauteile des Gebäudes Punktuell erhöht.

Wäre es kein Problem, wären die Versichererer nicht derart vorsichtig, betr. Den Folgekosten eines Brandes, wiewohl ich vermute, das auch hier die Angsmacherein, Aktientäusche, Vorstandspostenverbindungen beitragen weiterhin ein schlechtes Image zu vermitteln, welches erst langsam abflaut.

Allerdings, die Brandversicherung des Gebäudes erhöhen ist eine, meist leichte Übung und die Kosten für den einzelnen sinken mit jedem Ladepunkt in der WEG Garage.

Das Risiko dass was abbrennt ist gering, heute noch geringer als bei Verbrenner, nur, die Versicherer wissen nicht wie sich das entwickeln.
Diverse E Fahrzeuge von 18 bis 90 Kwh.

Re: WEG Beschluss zur Installation

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Paranormal hat geschrieben:

PS: Hatten wir das zur WEG schon?
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht das Abstellen eines E‑Autos in ihrer Tiefgarage verbieten. Ein solcher Beschluss verstößt gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung, so ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (92 C 2541/21 vom 4. Februar 2022).
Ja
viewtopic.php?f=105&t=79239

Mal schauen, was ab heute auf der Interschutz 2022 gezeigt wird.
https://www.interschutz.de/de/

Re: WEG Beschluss zur Installation

Guglhupf
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um mal zum ursprünglichen Thema zurückzukommen. Gibt es mittlerweile Urteile wie weit das Mitbestimmungsrecht einer WEG geht?

Re: WEG Beschluss zur Installation

NeoElectric
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Guglhupf hat geschrieben: um mal zum ursprünglichen Thema zurückzukommen. Gibt es mittlerweile Urteile wie weit das Mitbestimmungsrecht einer WEG geht?
Das Mitbestimmungsrecht besteht in Bezug auf die Veränderung der gemeinschaftlichen baulichen Substanz, bzw. der gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen. Die ausgeübte Mitsprache muss einen Bezug zu den technischen Anforderungen haben. Man hat das Recht bei der Verkabelung und der Leitungsführung mitreden und welche Schnittstellen eine Wallbox für ein Lastmanagement unterstützen muss. Auch optische Aspekte können beschlossen werden, soweit diese das allgemeine Erscheinungsbild nachhaltig verändern würden. Die Mitspracherechte können aber nicht für belangloses eingefordert werden bzw. willkürlich erfolgen.

Selbst wenn der Hausanschluss keine Leistungsreserven mehr haben sollte, ist es der Gemeinschaft nicht gestattet, mit Verweis auf die Leistungsreserve, den Anschluss zu verweigern. Sie kann aber darauf bestehen, dass der Anschluss auf Kosten der Antragsteller entsprechend ertüchtigt wird und das späterern Nachzüglern der Zugang ohne Nachteile ermöglicht wird.

Ob man aus optischer Sicht auf einheitliche Wallboxen bestehen kann bezweifle ich aber. Denn eines Tages muss eine Box ersetzt werden und das Einheitsdesign wird zwangsläufig irgendwann nicht mehr zur Verfügung stehen.

Re: WEG Beschluss zur Installation

Guglhupf
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Es geht viel mehr darum, dass die WEG sagt, hier ist der Gestattungsvertrag mit den Stadtwerken, da ist deine Möglichkeit. Friss oder stirb und das kann es doch auch nicht sein und vor allem perspektivisch viel zu teuer. Mir würden prinzipiell 1x16A mehr als ausreichen und dafür könnte ich Kabeltrassen und Durchbrüche mit freier Kapazität nutzen bis 2m vor/über einem Stellplatz und würde die letzten Meter eben verlegen lassen wie man das üblicherweise über Putz machen lassen würde und wie bspw. auch die Anschlüsse der Beleuchtung über Putz verlegt wurden. So wurde bspw. auch eine Schukodose ins Kellerabteil gelegt. Den Anschluss der Schukodose im Verteiler könnte man ja stattdessen für den Stellplatz nutzen.
Die Frage ist halt, ob es eben mittlerweile einschlägige Urteile gibt bezüglich Mitbestimmung der WEG.
Zu anderen Themen bekommt man nach dem überfliegen von 5-6 Urteilen ein grobes Gefühl für das Thema und auf das Gleiche hoffe ich eben hier.

Re: WEG Beschluss zur Installation

Xentres
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Zu deinem Thema Gestattungsvertrag gibt es ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München, dass die Installation einer eigenen Wallbox hinter einer gemeinschaftlichen Lösung über einen städtischen Versorger (hier wohl Stadtwerke München) zurückstecken muss.

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... 021/41.php

Das Urteil wurde hier schon öfter diskutiert.

Es befasst sich allerdings mit Mietrecht, weniger mit WEG-Recht.

Am Ende wird es aber ähnlich in der WEG ausgehen, denke ich, denn auch dort gilt gegenseitige Rücksichtnahme und Gleichbehandlung.

Wenn hier ein Gestattungsvertrag allen Eigentümern die gleichen Möglichkeiten einräumt, wird das sicher begrüßt.

Ist aber natürlich meine persönliche Meinung. Die Diskussion, was die WEG vorschreiben darf/kann, hatten wir aber auch schon ellenlange in einem anderen Thema.
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