KfW-Förderung intelligenter Ladestation

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Re: Förderung intelligente Ladestation

umali
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MEB hat geschrieben: Ich bin mir zu 100% sicher das dieses Laden mit Datenerfassung früher oder später ZWINGED erforderlich sein wird.
Sonst droht dem Bürger saftige Strafen.
Wenn man das SMGW erst einmal hat, wird's wohl schwer, aus dieser Nummer heraus zu kommen.

Bei allen anderen ohne SMGW mit geringen Stromverbräuchen (privat) sehe ich das nicht dramatisch. Der Wunsch, alle Netzteilnehmer einzubinden ist regierungs- (und lobbyseitig) zwar da, aber das kostet die EVU schon eine ganze Stange Geld und wenn mal eine Sicherheitslücke auftaucht, wird das trotzdem zum Bummerang.

Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr reift der Gedanke, ohne Förderung auszukommen. Allein aus dem Prinzip "Dir wird nichts geschenkt.".
We'll see.
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Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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Es steht übrigens nirgendwo das zur Förderung ein SMGW da stehen muss. Nur das die WB das Können muss.
Einzig das auf Verlangen des Anbieters im Zugriff zur Steuerung gewährt werden muss (und nicht wie) steht da.

Bisher kann der das ja auch über die Steuerbare Netzeinrichtung schon.
Seltsam finde ich den Satz das die die Wallbox ihre Ladezeit in einer Art zentralen register holen soll.

Das riecht ja nach einer Lösung wie sie schon Awattar mit go-e z.B. macht. Aber wir lassen uns mal überraschen.

Am Ende wissen wir es erst wenn die Liste da ist und die Diskussionen mit der KfW anfangen.
Oder wenn der Go-e und andere einfach mit draufstehen. Eventuell hat ja da mal jemand was sinnvolles gemacht :/S
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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Gerade zufaellig gefunden bei der Bundesnetzagentur bei Fragen zu SMG:
Müssen die Messsysteme in den Ladeeinrichtungen für Elektromobile (sog. Ladesäulen) die Anforderungen an intelligente Messsysteme erfüllen?

Noch nicht.

Messsysteme, die ausschließlich der Erfassung der zur Beladung von Elektromobilen entnommenen Energie dienen, sind nach § 48 MsbG bis zum 31.12.2020 von den technischen Vorgaben nach § 19 bis § 28 MsbG an intelligente Messsysteme ausgenommen.
Das ist verdächtig.
Quelle:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... _node.html

Am einfachsten liesse übrigens eine Pflicht zum SMG einführen wenn man in dieses Gesetz alle Ladestationen aufnimmt.
Dazu braucht man keine KfW Förderung.



EDIT:
Und noch was entdeckt, &29 Messtelengesetz:
(1) Grundzuständige Messstellenbetreiber haben, soweit dies nach § 30 technisch möglich und nach § 31 wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt auszustatten:
1.
bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6 000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
2.
bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.
Sind damit nicht die meisten Wallboxen sowieso Kandidaten für den Pflichteinbau?
Zuletzt geändert von disorganizer am Mi 7. Okt 2020, 13:59, insgesamt 1-mal geändert.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Förderung intelligente Ladestation

umali
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disorganizer hat geschrieben: Es steht übrigens nirgendwo das zur Förderung ein SMGW da stehen muss. Nur das die WB das Können muss.
Einzig das auf Verlangen des Anbieters im Zugriff zur Steuerung gewährt werden muss (und nicht wie) steht da.

Bisher kann der das ja auch über die Steuerbare Netzeinrichtung schon.
...
aus dem KfW-Merkblatt:

Die Ladestation muss über eine sichere digitale, bidirektionale Kommunikationsschnittstelle verfügen und über gängige, standardisierte Kommunikationsprotokolle angesteuert werden können, um mit anderen Komponenten innerhalb des Energiesystems kommunizieren zu können. Über die Ansteuerung muss die Leistung der Ladestation begrenzt oder nach entsprechenden Vorgaben zeitlich verschoben werden können. ....

Ein RSE ist nicht bidirektional, womit der rausfällt.
Mit Energiesystem ist übrigens das allgemeine Stromnetz mit allen Teilnehmern gemeint.

Es ist ein typisches Ritual, wichtige Anforderungen in einfache Textform zu verpacken, die im Nachgang erhebliche Aufwendungen nach sich ziehen. Ohne ein SMGW kann ich mir nicht vorstellen, wie das "sicher & bidirektional" realisiert werden soll. Davor schützt übrigens auch kein 2. WLAN für IoT-Geräte ;).

Re: Förderung intelligente Ladestation

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Ok, ich nehme aus der Diskussion einfach mal die Wörter "Bahnhof" und "Bratkartoffeln" mit.
Abkürzungen dafür sind: BH und BK, ... :-)
bestellt am 31.03.2020: VW e-Up! United, Abholung: 30.11.2020

Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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Ja klar. Aber man muss das ja nicht inband Lösen :-)
Wie immer das beispiel awattar mit go-e:
Die Wallbox koennte sich fuer den naechsten Tag die Schaltzeiten die erlaubt sind einfach auf einer Webseite abholen (natürlich komplizierter implementiert).

Interessanter finde ich meinen 2. find (siehe edit im vorherigen post).
Laut dem ist ab 7kw Anlagenleistung eh Pflichteinbau angesagt, oder lese ich das falsch?

EDIT:
Sicher und Bidirektional ist auch https per wlan und internet
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Förderung intelligente Ladestation

umali
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disorganizer hat geschrieben: Am einfachsten liesse übrigens eine Pflicht zum SMG einführen wenn man in dieses Gesetz alle Ladestationen aufnimmt.
Dazu braucht man keine KfW Förderung.
Bitte nicht

Die Frage ist - wozu? Private Netzteilnehmer mit < 6000kWh im Jahr sind für die EVU Peanuts. Aus technischer Sicht sehe ich dort Null Anforderung. Außerdem kosten die SMGW Geld (Miete) und Wartung.

Viel interessanter ist, was mit den privaten Stromdaten passiert, die plötzlich außer Haus gehen. Wer sich auskennt, weiß, welch hohes Werbe-/Business-Potential diese bieten.

Re: Förderung intelligente Ladestation

zoppotrump
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flipflip hat geschrieben: Hier mal ein Auszug aus dem KFW Merkblatt:
"Die geförderte Ladestation ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr
zweckentsprechend zu nutzen. Die KfW ist berechtigt, den Zuschuss zurückzufordern, wenn eine
geförderte Ladestation binnen eines Jahres nach der Inbetriebnahme veräußert wird."

Wenn ich sie aber nicht veräußere, sondern beim Umzug in eine neue Wohnung mitnehme, muss ich nichts zurück zahlen?

Re: Förderung intelligente Ladestation

umali
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Ab 7kWp PV sind SMGW Pflicht, ABER was sagen die vielen Nicht-PV-Besitzer dazu, wenn ein EV geladen werden soll und speziell dafür ein SMGW nötig wird? Zum Glück ist Förderung nicht verpflichtend ;).

Re: Förderung intelligente Ladestation

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Hmmm, ich habe eine 9,9 kWp-PV-Anlage, aber kein SMGW.
Wurde seitens des Netzbetreibers auch nicht gefordert.
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