KfW-Förderung intelligenter Ladestation

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Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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Ich gehe davon aus Aufbewahren muss man genau die Unterlagen die auch abgefragt werden für die Auszahlung.
Der Ablauf ist:
Antrag, Genehmigung, Identifizierung & Upload der Unterlagen, Auszahlung.
Was genau an Unterlagen dafür nötig ist wissen wir ja noch nicht, oder doch?

EDIT
Die KfW kann keine Unterlagen später fordern welche sie nicht für die Auszahlung benötigt.
Sonst könnte ja im Nachhinein deine Förderung wieder einkassiert werden.
Somit gehe ich davon aus das man für die Auszahlung genau diese Unterlagen benötigt.
EDIT:
Identifizierung der vollständigkeit halber hinzugefügt.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020
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Re: Förderung intelligente Ladestation

Lexwalker
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Naja, laut Förderbedingungen muss ich auf Verlangen des Netzbetreibers die Steuerung zulassen.
Im Anmeldeformular meines Netzbetreibers wird die Steuerbarkeit der Wallbox und ob ich es zulasse abgefragt.
Ab dann sagt mir mein Netzbetreiber ob er es möchte (laut Telefonauskunft möchte er nicht).
Ich darf eben diese Info (geförderte Wallbox, Steuerung muss zugelassen werden) dem Netzbetreiber nicht vorenthalten und muss dieses bei einer Überprüfung auch belegen können.
Und natürlich können zu Unrecht erhaltene Förderungen von der KfW wieder zurückgefordert werden, z.B. wenn du die Wallbox nach einem halben Jahr wieder verkaufst.
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Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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Lass dir vom Netzbetreiber (nach der Förderbewilligung) die Aussage schriftlich geben. Und dann mit ins Nachweisportal und Aufheben.
Ich gehe davon aus da wird es dann eventuell auch einen Vordruck geben.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Förderung intelligente Ladestation

Lexwalker
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Klar, das wird schriftlich dokumentiert.
Auf jeden Fall das ich die Steuerung zulasse.
Das geht dann schon aus der Anmeldung hervor.
Ansonsten bin ich auf die Liste gespannt, bin noch etwas unschlüssig bezüglich meiner bevorzugten Lösung.
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Re: Förderung intelligente Ladestation

Webwanze
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Genau genommen ist in den Boxen gar kein RCD Typ B. In der Box wird nur auf DC Fehlerströme überwacht.

Ein RCD Typ B würde sowohl bei DC als auch bei AC Fehlerströmen auslösen.

Thomas
disorganizer hat geschrieben: @webwanze Bist du dir da 100% sicher?
Also an diversen Stellen habe ich schon gelesen das ein Typ B nach einem Typ A die Funktion des Typ A aufhebt.
https://www.e-mobileo.de/unterschiede-z ... -erklaert/

Auch hier steht das einem Typ B kein Typ A vorgeschaltet sein darf da sonst der Typ A seine Funktion verliert.
Aber:
Ich bin weder ein Elektriker noch ist dies der richtige Thread für diese Diskussion.

Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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Ah! Danke für die Erklärung, deswegen auch ein Typ A vorgeschrieben von manchen davor.
Zoe Ph2 R135 ZE50
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Re: Förderung intelligente Ladestation

FrankDCE
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Re: Förderung intelligente Ladestation

150kW
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disorganizer hat geschrieben: @Lexwalker Seite 5 Merkblatt:
Bestätigungsschreiben durch Netzbetreiber zur erfolgten Abstimmung, ob eine Vereinbarung zur Steuerung der Ladestation(en) im Sinne des §14a EnWG nötig beziehungsweise gefordert ist.
Daraus schliesse ich das man das als Nachweis auch liefern muss.
Na ja, würde einfach mal sagen das das mit der schriftlichen Genehmigung der Wallbox durch den Netzbetreiber doch schon mit erledigt sein müsste. Und auf meiner Genehmigung ist kein Steuerungswunsch vermerkt.

Re: Förderung intelligente Ladestation

FreaXter
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Da steht nun aber nichts von "Stark in Strom"...

Re: Förderung intelligente Ladestation

strobi85
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Welche wäre die billigste? ;)
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