KfW-Förderung intelligenter Ladestation

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Re: Förderung intelligente Ladestation

Ilchi
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Punkt für Dich. Das wäre ein Szenario, ein durchaus interessantes, da man dann an einem Hausanschluss unterschiedliche Tarife nutzen könnte. Dann müsste aber eine weitere Anforderung sein, dass in der Wallbox ein geeigneter Zähler hängt. Keine Ahnung, ob geeicht dann schon reicht.

Naja, wir werden in ein paar Jahren schlauer sein :-)
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Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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Nur nochmal zum klarstellen, aus den BSI Papieren zu den SMGWs:
* Ein Zugriff von Aussen durch das SMGW nach innen ist nicht erlaubt.
Das SMGW sendet daten an den Anbieter und holt sich Steuerdaten ab. Initiator ist immer das SMGW

* Das SMGW muss die Daten akkumulieren im Rahmen des vom Kunden geschlossenen Vertrages.
dh wenn jaehrliche Abrechnung dann darf nur der Jahreswert zum Anbieter uebertragen werden. Alles darueber hinaus gehende muss gesondert mit dem Kunden vertraglich geregelt werden.

* Das SMGW muss die Daten entsprechend der DSGVO pseudonymisieren oder anonymisieren, je nachdem was genau an Sonerleistungen gebucht wurde.
Das bedeutet es liegt in eurem Ermessen inwieweit der Anbieter in eure Stromdaten schauen kann.

* Auf die Detaildaten des Stromverbrauches darf nur von innen zugegriffen werden
Nur der Stromkunde selbst darf vom SM die Detaildaten des Verbrauchs abrufen. Ausser er schliesst einen Sondervertrag wie z.B. fuer die Uebermittlung in die Cloud ab. Das muss aber ausdruecklich im Vertrag geregelt werden. Und es muss eine entsprechende DSGVO konforme Erklaerung dazu abgegeben werden.

Und mal zur generellen Klaerung:
Im Internet ist fast alles Bidirektionale Kommunikation.
Das bedeutet NICHT das die Wallbox vom Betreiber angesprochen werden kann (unabhaengig davon das das durch die DSGVO und die Gesetze rund ums smgw sowieso verboten waere.
Das bedeutet nur das Daten in beide Richtungen ausgetauscht werden. Das kann sein:
Wallbox fragt Daten via SMGW beim Anbieter an.
Anbieter Sendet daten via SMGW an Wallbox.
---> bidirektionale Kommunikation.

Und gegen die Unkenrufer wegen dsgvo verstoessen:
Wenn eine Firma dabei erwischt wird dann wird das RICHTIG teuer.
Insbesondere den Stromanbietern und den SMGW bauern wird dabei extrem auf die Finger geschaut.

Die Anbieter duerfen nur das MINIMUM an dem erfassen was sie zur Abrechnung brauchen. Und die anderweitige Verwertung der Daten ist ausdruecklich ausgeschlossen.

Aber immer:
Ausser ihr unterschreibt dafuer das ihr diese Leistung als Zusatzleistung freiwillig haben wollt.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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Und nun zum szenario eigener Tarif:
Da koennte die Wallbox dem SMGW sagen: Jetzt lad ich.
Dann sieht des SMGW ja den Strom hoch gehen und kann die Ladeleistung ermitteln.
Die Wallbox schickt ihren Wert und zusammen mit den Leistungsdaten und der Steuerung des SMGW kann recht genau bestimmt werden wie viel Strom geregelt gezogen wurde und dann ggf billiger abgegeben werden (s. tidder).
Aber auch TAG/Nachttarif, oder andere Sondertarife waeren moeglich.
Das ist das Bobon fuer die Kunden.

Das Bonbon fuer die Netzbetreiber ist das, passende Endgeraete vorausgesetzt, die Betreiber hohe Lasten angekuendigt bekommt und ggf verzoegern kann. So kann er Strom dann bereitstellen wann er gebraucht wird und besser planen.
Zoe Ph2 R135 ZE50
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Re: Förderung intelligente Ladestation

Oldy62
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Das hatte ich schon weiter oben bemerkt und ich finde das gut. Für den Strombezieher kann das bares Geld bedeuten.
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Re: Förderung intelligente Ladestation

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Durch die Förderung werde ich nun dem Thema Wallbox widmen. Aktuell nutze ich den Ladeziegel und bin damit bisher 13.000km sehr gut zu recht gekommen, auch wenn die Ladeleistung nur 2,4kw beträgt.
Betreffend der Wallbox warte ich auf die Liste im November und werde dann mal mit dem Elektriker vor Ort sprechen. Habe in der Scheune aktuell einen Starkstromanschluss mit 16A und das würde für ja für die 11kw ausreichen (wenn ich mich nicht irre - bin da kein Fachmann). Ökostrom beziehe ich schon.

Hoffe nur, dass es mal wieder nicht so kompliziert gemacht wird, dass das ganze Thema doch nicht so klappt (würde mich aber hier in unserem Lande nicht wundern).
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Re: Förderung intelligente Ladestation

Ilchi
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Wie schon oben erwähnt ist meine Meinung, dass die Förderung nicht für die Wald-und-Wiesen-Wallboxinstallation im privaten EFH-Umfeld zu nutzen ist bzw mit einem gewissen Risiko deutlicher Mehrkosten verbunden ist.

Warum?
Man verpflichtet sich im vorletzten Punkt, auf Wunsch des Netzbetreibers die Wallbox von außen steuerbar zu machen. Diese Forderung steht unabhängig eines intelligenten Zählers! Kommt also der Netzbetreiber mit der Aufforderung, dass ihr einen zugegebenermaßen nicht mehr aktuellen Rundsteuerempfänger inkl. zusätzlichem Zähler installieren müsst, müsst ihr liefern! Die Kosten und Nachteile hierfür dürften in den meisten Fällen die 900 Euro übersteigen.
Meines Erachtens muss man sich hier überlegen, wie wahrscheinlich dieses Szenario ist. Ggfls ist das dann wieder akzeptabel - aber berücksichtigen sollte man es meines Erachtens schon.
Zuletzt geändert von Ilchi am So 11. Okt 2020, 10:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Förderung intelligente Ladestation

150kW
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"Kommt also der Netzbetreiber mit der Aufforderung, dass ihr einen zugegebenermaßen nicht mehr aktuellen Rundsteuerempfänger inkl. zusätzlichem Zähler installieren müsst, müsst ihr liefern! "
Dazu müsste das dann aber auch Förderungsbedingung sein. Allgemeine Voraussetzung für eine 11kW Wallbox ist das ja (bisher) nicht.

Re: Förderung intelligente Ladestation

Ilchi
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Achtung, dünnes Eis: Ich verweise auf die aktuelle downloadbare Datei der Förderbedingungen der KFW des Programms 440: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/ ... oautos.PDF
Auf der letzten Seite findet man hier im vorletzten Absatz: "Auf Anforderung des Netzbetreibers ist die Steuerung der Ladestation zuzulassen. Die Ladestation ist dann als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG zu behandeln."

Ich für mich lese hier eindeutig die Möglichkeit des Zwangseinbaus eines Rundsteuerempfängers heraus. Wie gesagt, nur die Möglichkeit, aber hier habt ihr nichts mehr mitzuentscheiden, wenn der Netzbetreiber es will. Ob der Netzbetreiber das überhaupt möchte, ist sicherlich sehr abhängig vom Netzbetreiber selbst. Deshalb hatte ich ja auch nur von "Risiko" und nicht von einer direkten Folge/ Vorraussetzung gesprochen.
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Sollte es nicht möglich sein bei einem evtl. möglichen, späteren Eingriff die WB wieder auszubauen?

Oder genauer bei ZUSÄTZLICHER Zwangssteuerung des gesamten Haushalts= Smartmeters bin ich raus.

Verpflichtung gilt doch eh nur ein Jahr.
Tante Grazie
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Re: Förderung intelligente Ladestation

Ilchi
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Da kann ich jetzt nicht weiterhelfen. Ich bin ein Freund der Einhaltung von Verträgen/ Abmachungen. Ich für meinen Teil würde nichts unterschreiben, das ich wissentlich nicht liefern kann. Das mag altmodisch klingen, ist es vielleicht auch ;-). Insofern spekuliere ich auch nicht drauf, ob hier neben der Rückzahlung der Förderung weitere Strafen drohen - das steht sicherlich aber irgendwo in den Tiefen der Bedingungen. Wie gesagt, nicht mein Style, müssen andere finden.
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