KfW-Förderung intelligenter Ladestation

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Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

zoppotrump
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Ich meine, das wurde hier schon beantwortet: Nein, weil Du keinen Nachweis einer Fachfirma liefern kannst.
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Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

Bucky2k
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Nein, offiziell sollte das nicht klappen. Ich war in ähnlicher Situation (selbst IHK Elektrotechnik, aber nicht in dem Gewerbe tätig/selbstständig) und konnte daher schnell einen Elektromeister identifizieren, der meiner Qualifikation glauben schenkte und eine Coronakonforme Fernabnahme bescheinigt hat 🤠

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

Amok83
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Grundvoraussetzung ist, dass man Installationen am Netz des VNB durchführen darf. Dafür muss man dann aber auch im Installateursverzeichnis stehen.
Das ist vermutlich nicht der Fall, wenn man nicht gewerblich tätig ist. Lösen lässt sich das mit Eigeninstallation und Prüfung/Abnahme durch einen Berechtigten inkl. (schmaler) Rechnung.

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

150kW
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Da die KfW das Installateursverzeichnis nicht prüft, ist das aber nur theoretisch.

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

Amok83
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Aber der VNB wird prüfen, ob der Anmelder berechtigt ist oder nicht? Ich vermute, dass die ziemlich dumm gucken, wenn ich als Privatmann einfach die Installation meiner Wallbox melde. Ohne Elektriker.

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

inspra
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Das ist aber dann ja unabhängig von der kfw.
seit 39KW. 2020 eUp (Dez. '19 bestellt)
seit Aug. '21 MYLR

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

zoppotrump
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Wirklich? Ich dachte bisher, dass man der KFW vorweisen muss, dass die Wallbox korrekt angemeldet wurde.

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

150kW
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Nein, die KfW will nur eine Elektriker Rechnung.

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

zoppotrump
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Genau die hat er doch nicht. Er möchte daher seinen Gesellenbrief mitsenden!

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

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In den Förderrichtlinien der KFW wird soweit ich mich noch erinnern kann, die Anmeldung der Ladestelle durch einen Fachinstallationsbetrieb beim Netzbetreiber gefordert. Die Tatsache dass man das zunächst nicht für die Auszahlung der Förderung nachweisen muss, sagt nicht aus dass später nicht der Nachweis dazu noch auf eine eventuelle Anforderung der KFW hin erbracht werden müsste.Solche Förderungen dienen ja auch dazu Umsätze, beispielsweise bei Installationbetrieben zu generieren,das ist auch von staatlicher Seite durchaus legitim dabei.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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