KfW-Förderung intelligenter Ladestation

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Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

katarakt
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Ich hätte eine Frage. Meinen alten Stromvertrag (kein Ökostrom) habe ich gekündigt. Der Vertrag läuft aber noch bis Ende April. Den Antrag für die KFW440 habe ich nun gestellt. Der neue Ökostromvertrag bei einem anderen Anbieter startet dann am 1.5.

Gehe ich richtig in der Annahme, daß ich die Dokumente mit dem neuen Ökostromvertrag und die Installationen etc. dann erst ab dem 2.5. der KFW hochladen darf, damit auch der Ökostromvertrag anerkannt wird?
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Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

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ich schließe mich mal an muss ich der KFW sagen das ich eine PV habe die die WB speist oder wissen die das von allein?Die Anlage ist ja mehrfach registriert.
Citigo IV blau und silber

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

mf99
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katarakt hat geschrieben: ...
Gehe ich richtig in der Annahme, daß ich die Dokumente mit dem neuen Ökostromvertrag und die Installationen etc. dann erst ab dem 2.5. der KFW hochladen darf, damit auch der Ökostromvertrag anerkannt wird?
HOCHLADEN mußt Du gar nichts, was Deinen Stromvertrag betrifft, sondern ausschließlich Deine Rechnungen. Das mit dem grünen Strom hast Du im Antrag mit dem Haken bei "Ich bestätige, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden." bereits verbindlich zugesichert.

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

disorganizer
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Wobei bei der pv glaube ich jemand hier geschrieben hat das man entweder pv und grüner strom braucht oder sicherstellen muss das das auto ausschliesslich aus der pv lädt. (Das fahrzeug das ausschliesslich mit regen. Energie geladen werden)
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

katarakt
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mf99 hat geschrieben:
katarakt hat geschrieben: ...
Gehe ich richtig in der Annahme, daß ich die Dokumente mit dem neuen Ökostromvertrag und die Installationen etc. dann erst ab dem 2.5. der KFW hochladen darf, damit auch der Ökostromvertrag anerkannt wird?
HOCHLADEN mußt Du gar nichts, was Deinen Stromvertrag betrifft, sondern ausschließlich Deine Rechnungen. Das mit dem grünen Strom hast Du im Antrag mit dem Haken bei "Ich bestätige, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden." bereits verbindlich zugesichert.

Da der Ladevorgang erst frühestens ab dem 2.5. stattfinden wird und dann auch Ökostrom vorhanden ist passt das ja. Also brauche ich dann auch keine Bedenken haben. Sehr gut. Danke.

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

Bucky2k
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Tenker hat geschrieben: KfW schreibt vor:
Im Sinne der KfW sind Fachunternehmen, ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung). Das heißt nur wer als eingetragenes Installationsunternehmen fungiert, darf den Anschluss der Ladestation durchführen.

Hat jemand schon eine Elektriker-Rechnung abgegeben, der nicht bei Netzbetreiber eingetragen ist?
Prüfen die das überhaupt?
Das interessiert mich auch - habe einen Selbstständigen E-Meister an der Hand, der die Box abnehmen könnte. Aber er gehört nicht zu den von unserem Netzbetreiber gelisteten Unternehmen.

Gruß

Bucky

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

Carsten77
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Der KfW dürfte das am Ende egal sein, nur wie willst du die Wallbox bei deinem Netzbetreiber anmelden, wenn dein Elektriker dort nicht eingetragen ist? Zumindest hier geht die Anmeldung halt nur über ein Onlineportal, zu dem nur eingetragene Elektriker Zugang haben.
ID.3 Max mit WP, V3.2
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Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

mf99
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Wie Du schon sagst: "Zumindest hier". Normalerweise braucht man zum Anmelden (offiziell "informiert" man ja nur, jedenfalls bis 11 kW) überhaupt keinen Elektriker.

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

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katarakt hat geschrieben: Ich hätte eine Frage. Meinen alten Stromvertrag (kein Ökostrom) habe ich gekündigt. Der Vertrag läuft aber noch bis Ende April. Den Antrag für die KFW440 habe ich nun gestellt. Der neue Ökostromvertrag bei einem anderen Anbieter startet dann am 1.5.

Gehe ich richtig in der Annahme, daß ich die Dokumente mit dem neuen Ökostromvertrag und die Installationen etc. dann erst ab dem 2.5. der KFW hochladen darf, damit auch der Ökostromvertrag anerkannt wird?

Bei solchen Fragen immer direkt bei der KFW Anrufen. Nur dort erhält man Handfeste Informationen. Die sind dort sehr Nett und Hilfsbereit.
Aber da ich das gleiche hatte und dort angerufen habe, kann ich dir folgendes mitteilen. Mein alter Vertrag ist bis März aktiv, danach habe ich den Ökostrom.
Laut Auskunft der KFW ist das Egal. es wird klein Nachweis verlangt. Wenn der neue Tarif in Auftrag gegeben ist langt das aus. Du musst nichts hochladen. Es kann evtl zu Nachprüfungen kommen, aber den Nachweis über die Beauftragung des Stromtarifes hast du ja.
Ioniq 5 RWD 77,4kWh

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

Bucky2k
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mf99 hat geschrieben: Wie Du schon sagst: "Zumindest hier". Normalerweise braucht man zum Anmelden (offiziell "informiert" man ja nur, jedenfalls bis 11 kW) überhaupt keinen Elektriker.
Ich habe bereits 2x22kw WB genehmigt bekommen und eine OpenWB in Betrieb. Ich werde nur die Go-E fix ergänzen. Also sollte es mit der Rechnung eines beliebigen Elektrofachbetriebs klappen. Auf der Rechnung dann WB Typ (entsprechend Rechnung der WB) und Einbauort (Wandmontage Carport) vermerken lassen, richtig?

Gruß

Bucky
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