KfW-Förderung intelligenter Ladestation

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Re: Förderung intelligente Ladestation

LtSpock
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Dreh- und Angelpunkt ist, dass für die KfW die WB steuerungsfähig sein muss. Das ist auch richtig so, wenn mal in 100 Jahren in jeder Garage eine WB am Netz hängt.
Um die Förderung zu bekommen muss man aber kein Lehrohr von der von der WB zum Zählerplatz vorhalten. Das steht so nicht in den Förderrichtlinien und ist darum als Wunschdenken von Netz BW zu verstehen, es heißt ja auch "unsere Checkliste". Mich interessiert aber nur die Checkliste der KfW. Der VNB bekommt mit er Anmeldung keine Information darüber ob ich die WB mit oder ohne Förderung installiere, die Finanzierung geht ihn rechtlich auch nix an ...
Zuletzt geändert von LtSpock am Di 17. Nov 2020, 12:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Förderung intelligente Ladestation

umali
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Das verlangt im Beispiel ein bestimmter VNB.
An dessen Wünsche muss man sich als Nutzer gewöhnlich halten - unabhängig von der KfW!

Re: Förderung intelligente Ladestation

LtSpock
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Verlangen kann Netz BW viel, hat dafür aber keine Rechtsgrundlage bzw. ist von der KfW dazu nicht ermächtigt.

Ich kann ja eine nicht förderfähige bzw. nicht steuerbare WB mit 11kW kaufen und fachgerecht installieren (lassen). Das ist weder verboten noch kann die Anmeldung verweigert werden. Da würde das Leerohr überhaupt keinen Sinn machen und andererseits gibt es aber auch andere fachgerechte Verlegearten und/oder ist es ja kein Problem bei Bedarf erst das Steuerkabel zu verlegen.

Netz BW ist nur bauernschlau, nutzt das Nichtwissen aus, um sich das Leben für eine evtl. Notwendigkeit in der Zukunft zu vereinfachen.

Und wenn wir nun mal als Beispiel die förderfähige Easee WB Home nehmen, welche nur drahtlos gesteuert werden kann, dann versteht man auch, dass das Leerrohr Unfug ist und keinesfalls Voraussetzung sein kann (was Netz BW mit ihrer Checkliste vorsätzlich falsch suggeriert), um die Förderung zu erhalten:

https://easee-international.com/de/wp-c ... nblatt.pdf

Die Schnittstelle der WB ist OCPP 1.6 über die Api vone Easee. Dazu benötigt man sicherlich kein Leerrohr :mrgreen: :mrgreen:
Ich wage zu behaupten, dass Netz BW mit OCPP 1.6 überhaupt nix anfangen kann ...


Man beachte S.7:
Die Kommunikationsschnittstelle kann zur Steuerung der Ladestation entweder kabelgebunden (Ethernet) oder kabellos ausgeprägt sein
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/ ... oautos.PDF

Einige Wenige hier werfen permanent Nebelkerzen quer durch denn Thread mit TCOs, Leerrohren etc., dabei ist es doch ganz einfach ...
Zuletzt geändert von LtSpock am Di 17. Nov 2020, 13:38, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Förderung intelligente Ladestation

Webwanze
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Hallo,

das widerspricht zu 100% meinem Gespräch mit der KfW. Dort wurde mir mitgeteilt, es muss unbedingt vom Fachunternehmen montiert und el. installiert werden. Eine fachliche Qualifikation reicht da alleine nicht aus.

hybrid hat geschrieben: Ich hatte gerade ein interessantes Gespräch mit der KfW-Hotline zu folgenden Fragen:

...
Was sind die Anforderungen für die Installation in Eigenleistung?
→ Fachkraft müsse nicht in entsprechendem Betrieb tätig sein, es genüge eine kurze Eigenerklärung (ausgeführte Arbeiten) und Qualifikationsnachweis (z.B. Kopie Meisterbrief). Anrechenbar seien in diesem Falle natürlich nur die Materialkosten.
...

Grüße,

Fabian

Wenn man sich die FAQ auf der KfW-Seite zu diesem Thema ansieht, könnte man praktisch beides hineininterpretieren:
- Qualifiziert + In Fachunternehmen tätig: Eigenleistung OK und wird sogar gefördert (Rechnung)
- Qualifiziert: Eigenleistung OK aber keine Förderung. Nur Material.
Die eigene Arbeits­leistung ist nicht förder­fähig. Wichtig ist, dass die Arbeiten von einem Fach­unternehmen durch­geführt werden.

Wenn der Zuschussnehmer selbst beruflich qualifiziert ist und in einem Fach­unternehmen arbeitet, können die Arbeiten von ihm selbst durch­geführt werden. Es ist eine Rechnung für Einbau und Anschluss der Lade­station erforderlich.

Sofern keine Rechnung über den Einbau erbracht werden kann, kann die Rechnung über die Material­kosten, sofern diese mindestens 900 Euro pro Lade­punkt betragen, eingereicht werden. Zusätzlich dazu ist eine Eigen­erklärung und ein Nachweis über die berufliche Qualifikation für die Installation der Lade­station erforderlich und einzureichen.
Wir sollten das mal schriftlich abfragen und auf eine schriftliche Antwort drängen.

Thomas
Zuletzt geändert von Webwanze am Di 17. Nov 2020, 13:23, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Förderung intelligente Ladestation

LtSpock
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Wenn Du als Fachkraft selber installierst, dann musst Du mit dem Material auf mindestens 900€ kommen, weil Du selber deine Arbeitsstunden gegenüber der KfW nicht in Rechnung stellen darfst.

Re: Förderung intelligente Ladestation

Webwanze
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Das Merkblatt ist da schon ziemlich eindeutig:
Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen (siehe §13 Nieder-spannungsanschlussverordnung) erfolgen.

Re: Förderung intelligente Ladestation

luxtra
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Dann fragt doch einfach schriftlich an, am besten gebt ihr Ihnen die möglichen Varianten vor, damit ihr auch ein zufriedenstellende Antwort bekommt.

Re: Förderung intelligente Ladestation

Baler
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LtSpock hat geschrieben: Verlangen kann Netz BW viel, hat dafür aber keine Rechtsgrundlage bzw. ist von der KfW dazu nicht ermächtigt.
...
Die Schnittstelle der WB ist OCPP 1.6 über die Api vone Easee. Dazu benötigt man sicherlich kein Leerrohr :mrgreen: :mrgreen:
Ich wage zu behaupten, dass Netz BW mit OCPP 1.6 überhaupt nix anfangen kann ...

Man beachte S.7
aber auch S.5 unten des Merkblatts, dass man auf Verlangen der KfW vorlegen muss, „ Bestätigungsschreiben durch Netzbetreiber zur erfolgten Abstimmung, ob eine Vereinbarung zur Steuerung der Ladestation(en) im Sinne des §14a EnWG nötig beziehungsweise gefordert ist.“

Wenn die KfW so ein Zuschussprogramm auflegt, darf diese auch die Regeln dafür bestimmen.
ID.4 Pro Performance 1St Max 04/21-, smartWB mit openWb Software

Re: Förderung intelligente Ladestation

umali
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Probiere es aus LTSpock. Bitte poste dann das Ergebnis Deines Förderbescheides.

Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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So langsam glaube ich die KfW ist etwas überfordert.
Gerade per email bekommen das auch WB gefördert werden die nicht in der Liste stehen aber wo man per Datenblatt nachweisen kann das diese förderfähig sind.
Wir fördern auch Wallboxen die nicht auf der aktuellen Modellliste stehen, sofern die Anforderungen an eine Ladestation gemäß Merkblatt eingehalten werden. Die Liste ist nicht abschließend und wird immer wieder aktualisiert.
Sofern Ihre bevorzugte Ladestation nicht in der Modellliste zu finden ist, benötigen wir eine schriftliche Anfrage zur Förderfähigkeit der Ladestation. Hierzu ist zusätzlich das Produktdatenblatt der Ladestation mit einzureichen.
Die Prüfung der Förderfähigkeit einer „neuen“ Ladestation erfolgt durch die Nationale Leitstelle für Ladeinfrastruktur der NOW GmbH.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020
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